Studierende können Kursliteratur weiter über Moodle herunterladen

Wuppertaler Studierende müssen für ihre Kursliteratur nicht zum Kopierer laufen, sondern können diese weiter per Moodle beziehen – zumindest bis Ende September 2017. Bis dahin wollen VertreterInnen aus Kultusministerkonferenz (KMK), Hochschulrektorenkonferenz und VG Wort eine Lösung erarbeiten. Ergo: Alles bleibt erstmal, wie es ist. Da sich die Meldungen zu diesem Thema überschlugen, haben wir eine kleine Chronologie der Ereignisse erstellt:

Digitale Semesterapparate bleiben vorläufig bestehen

März 2013: Vor dem Bundesgerichtshof streitet sich die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort, welche „die urheberrechtlichen Befugnisse von Wortautoren“ vertritt, mit den Bundesländern „in ihrer Eigenschaft als Träger verschiedener Hochschuleinrichtungen“ u.a. über „die Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen“. Dreh- und Angelpunkt ist §52a Urheberrechtsgesetz (UrhG), der die „öffentliche Zugänglichmachung von Sprachwerken für Zwecke […] der Forschung an Hochschulen“ regelt.
Bei der Vergütung ist zu klären, „ob die einzelnen Nutzungen zu erfassen und abzurechnen sind (so der Vorschlag der Klägerin [VG Wort – Anm. d. Red.]) oder aufgrund repräsentativer Erhebungen pauschale Vergütungen geschuldet sind (so der Vorschlag der Beklagten).“ Die VG Wort hat hier Recht bekommen, weswegen die bisherige pauschale Vergütung nicht länger zulässig ist (Bundesgerichtshof; Nr. 50/2013).

Juni 2015: Die Universität Osnabrück hat im Auftrag der KMK und der VG Wort untersucht, „wie eine Einzelerfassung elektronischer Lehrmaterialien technisch umgesetzt werden kann.“ Das gezogene Fazit nach einem Test-Semester fällt deutlich aus: „Der organisatorische Aufwand für die Hochschulen ist unangemessen hoch und keine Alternative zu einer Pauschalvergütung.“ Während dieser Zeit hätten Lehrende bereits vermehrt auf Literaturlisten gesetzt und von einer Online-Stellung von Texten abgesehen. „Knapp zwei Drittel der Studierenden gaben an, dass sie einen sehr viel höheren Aufwand bei der Literaturbeschaffung hatten.“ Nicht der einzige Mehraufwand: „Für den laufenden Support, um Lehrende zu informieren und zu beraten, wären für die Universität Osnabrück dauerhaft ca. 25% einer qualifizierten Stelle notwendig.“ Die erfolgten Meldungen hätten dabei einen Kostenumfang von ca. 5.000 Euro gehabt, die an die VG Wort zu zahlen wären. Aufwand und Summe an die VG Wort stünden dabei „in keinem Verhältnis“.

September/Oktober 2016: KMK, Bund und VG Wort einigen sich auf einen neuen Rahmenvertrag, der anstelle einer pauschalen Abrechnung durch das Land nun eine direkte zwischen VG Wort und den Hochschulen, die dem Vertrag beitreten, vorsieht. Die Vergütung ist „künftig auf Basis einer Erfassung und Meldung der einzelnen an den Hochschulen vorgenommenen Nutzungen über eine von der VG Wort bereitgestellte Eingabemaske zu ermitteln“, heißt es in eine Pressemeldung der KMK. Das ist genau die Praxis, die die Universität Osnabrück organisatorisch als „unangemessen hoch und [als] keine Alternative zu einer Pauschalvergütung“ bewertet hat.

1. Dezember 2016: Die Bergische Universität Wuppertal teilt ihren Studierenden mit, dass sie dem neuen Rahmenvertrag der VG Wort nicht beitritt. Grund dafür sei das Ergebnis des Pilotprojektes an der Universität Osnabrück. Damit verbunden war die bis dahin gültige Konsequenz, dass alle Texte, die nach §52a UrhG bislang online – bspw. per Moodle – bereitgestellt wurden, zum 1. Januar 2017 ersatzlos wegfallen.

15. Dezember 2016: Zwischen der VG Wort und den Ländern ist eine Einigung erzielt worden, dass die digitalen Semesterapparate an den Hochschulen bis zum 30. September 2017 in der bisherigen Form erhalten bleiben. Wie anfangs erklärt ändert sich für Studierende nun zunächst nichts. Texte bleiben vorläufig über Moodle verfügbar. Wie es jedoch ab dem 1. Oktober 2017 aussieht, bleibt offen.

Es ist auch abschließend klarzustellen, dass nur Material, welches nach § 52a UrhG urheberrechtlich geschützt ist, betroffen ist. E-Books, die von der Universitätsbibliothek lizenziert wurden, Skripte ohne fremde Inhalte, freie Publikationen und urheberrechtsfreie Materialen, bspw. von AutorInnen, die seit mehr als 70 Jahren nicht mehr leben, wären auch nach der nun aufgehobenen Regelung weiter verfügbar geblieben, wie einer Hausmitteilung der Bergischen Universität zu entnehmen ist. Doch hätten sich die Beeinträchtigungen für die Studierenden deutlich bemerkbar gemacht, wie auch die Ergebnisse des Tests an der Universität Osnabrück zeigen. »mw«

Titelbild: Die Seminarliteratur kann auch weiterhin per Moodle heruntergeladen werden © mw

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