StuPa: Im Februar wird neu gewählt

Die Wahlen zum Studierendenparlament finden vom 8. bis 12. Februar 2016 statt.

Üblicherweise wird an der Bergischen Universität Wuppertal das Studierendenparlament (StuPa) jedes Jahr im Sommersemester neu gewählt. Allerdings wurde die letzte Wahl für ungültig erklärt. Wegen der zahlreichen Wahlanfechtungen kam der für die Prüfung verantwortliche Schlichtungsrat Mitte Oktober zu dem Ergebnis, „dass eine Feststellung eines offiziellen Endergebnisses (…) nicht möglich ist“ und hob das Wahlergebnis auf. Deshalb können Wuppertaler Studierende in der letzten Vorlesungswoche erneut 21 VertreterInnen ins Parlament wählen. Wahlberechtigt sind alle, die am 28. Dezember 2015 an der Uni Wuppertal eingeschrieben sind. Die Wahlberechtigung kann im vom 4. bis 8. Januar 2016 in Raum ME.04.23 (AStA-Ebene) ausliegenden Wählerverzeichnis geprüft werden. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis, etwa wenn die oder der Betroffene dort nicht aufgeführt sein sollte, können ebenfalls in diesem Zeitraum erfolgen.

Wahlvorschläge können bis zum 11. Januar beim Wahlausschuss eingereicht werden

Mehr noch: Studierende können selbst zur StuPa-Wahl antreten und sich zu Wahllisten zusammenschließen. Hierzu müssen lediglich die Vordrucke (KandidatInnen- und UnterstützerInnnen-Listen) ausgefüllt und bis zum 11. Januar um 12 Uhr beim Wahlausschuss eingereicht werden. Der Wahl- bzw. Kandidatenvorschlag muss von 21 Studierenden unterstützt werden. Zudem darf jeder Studierende bei nur einer Wahlliste unterschreiben. Für Rückfragen steht der Wahlausschuss unter der Email nuno.pereira (at) uni-wuppertal.de (Bitte abtippen) zur Verfügung. »mw«

Weitere Informationen können der offiziellen Wahlbekanntmachung entnommen werden:

Ergänzend ist natürlich die Lektüre der aktuell gültigen Wahlordnung empfehlenswert:

Nachfolgend können die oben genannten Vordrucke sowie der Antrag zur Briefwahl heruntergeladen und ausgedruckt werden:

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