Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst: kein Tarifvertrag, aber Lohnerhöhung für Studierende

Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst wurden mit einer Einigung beendet. Für studentische Beschäftigte wird es jedoch weiterhin keinen eigenen Tarifvertrag (TV Stud) geben. Für sie steigt lediglich der Stundenlohn in zwei Stufen. Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) kritisiert dieses Verhandlungsergebnis.

Die Mindeststundenentgelte für studentische Beschäftigte an Universitäten werden erhöht: Sie erhalten ab dem kommenden Sommersemester (SoSe) 15,20 Euro und im darauffolgenden SoSe 15,90 Euro die Stunde. Dies basiert lediglich auf einer schuldrechtlichen Vereinbarung und ist kein gleichwertiger Bestandteil des TV-L.

„Dass studentische Beschäftigte auch 2026 keinen eigenen Tarifvertrag erhalten, ist eine bewusste politische Entscheidung der Arbeitgeber:innenseite“, erklärt Tabea Herbst aus dem Vorstand des fzs. „Solange studentisch Beschäftigte nicht tariflich eingebunden sind, bleibt ihre Arbeit strukturell entwertet.“

Studentische Beschäftigung „unter prekären Bedingungen“

Die Mindestvertragslaufzeit soll laut dem Verhandlungsergebnis in der Regel ein Jahr umfassen. Längere oder kürzere Zeiträume können in begründeten Fällen vereinbart werden. Probleme sollen lokale Personalvertretungen klären.

Laut der Studie „Jung, akademisch, (immer noch) prekär“, die der fzs in seinem Statement aufführt, würden studentische Beschäftigte im Durchschnitt 21,5 Monate auf ihrer Stelle arbeiten und dabei im Schnitt 2,6 Arbeitsverträge abschließen. 36,1 Prozent hätten sogar drei oder mehr Verträge auf derselben Stelle. Diese Zahlen belegen aus Sicht des fzs: Studentische Beschäftigung ist keine kurzfristige Randtätigkeit, sondern dauerhaft in die Hochschulstrukturen eingebunden, allerdings unter prekären Bedingungen.

Durchschnittliche Vertragslaufzeit: weniger als ein Jahr, zuletzt steigend

Gleichzeitig liege die durchschnittliche Vertragslaufzeit in dreizehn Bundesländern – trotz Verbesserungen – bei unter einem Jahr. Noch 2022 betrug sie im Schnitt 5,7 Monate, 2026 liegt sie laut der aktuellen Studie bei 9,7 Monaten. Die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten habe hier gewirkt, doch ohne tarifliche Verankerung bleibe auch diese Verbesserung politisch reversibel.

„Die Arbeitgeber:innen argumentieren seit Jahren, es gebe keine neuen Gründe für eine Tarifierung studentisch Beschäftigter. Die Realität an den Hochschulen liefert diese Gründe täglich“, so Maximilian Wimmer, Referent für gute Lehre und Arbeitsbedingungen des fzs. „Wer dauerhaft Lehre, Forschung und Verwaltung absichert, darf die dafür Beschäftigten nicht dauerhaft vom Tarifvertrag ausschließen.“

Tarifpolitische Sonderzone für studentische Beschäftigte

In der nächsten Tarifrunde sollen die Stundenlöhne für studentische Beschäftigte ab dem Sommersemester 2028 verhandelt werden. Dabei möchten sich die Gewerkschaften weiterhin für einen „TV Stud“ einsetzen.

„Die Arbeitgeber:innenseite betont regelmäßig die Bedeutung des Flächentarifvertrags. Gleichzeitig hält sie an einer tarifpolitischen Sonderzone für studentische Beschäftigte fest“, kritisiert Tabea Herbst aus dem Vorstand des fzs weiter. „Das ist ein Widerspruch, der nicht länger tragfähig ist.“ »red«

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