Treppenanlage zum Penny

AStA weist auf negative Konsequenzen des Wegfalls der Linie 603 hin

Der Wegfall der Linie 603 zum zweiten Quartal dieses Jahres hat nach Meinung des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) weitergehende Folgen für die BewohnerInnen der Wohnheime „Neue Burse“. Dabei wurde die Treppenanlage zwischen Wohnheim und der Haltestelle „Neckarstraße“ als Gefahrenpunkt identifiziert. Neben der Verbindung zur Haltestelle stellt diese Treppe auch den Weg zur nächsten Einkaufsmöglichkeit dar. Gerade im Hinblick auf die 603 sieht der AStA eine steigende Frequentierung dieses Weges kommen.
„Studierende sind gezwungen nachts einen Weg zu beschreiten, welcher weder ausreichend beleuchtet, noch zufriedenstellend geräumt ist“, erklärt Daniel Todorovic, Vorsitzender des AStA an der Bergischen Universität Wuppertal (BUW).
Deshalb hat sich der AStA an die Stadt Wuppertal bzw. an das Ressort „Straßen und Verkehr“ gewandt und die Mängel angesprochen. Dieses weist jedoch die Zuständigkeit zurück und erklärt, dass es sich bei der Treppenanlage um ein privates Grundstück handelt.

Nach Recherche von blickfeld gehört die Treppenanlage, nicht jedoch die Zuwegung vom Penny-Markt zu den Treppen, zum Hochschul-Sozialwerk Wuppertal (HSW).
Auf Nachfrage von blickfeld erklärt Fritz Berger, Geschäftsführer des HSW: „Die Treppen wurden überprüft und sind nach unserer Einschätzung verkehrssicher. Auch die Beleuchtung wurde überprüft und repariert. Einen Winterräumdienst haben wir hier aus Kostengründen bisher nicht beauftragt. Entsprechende Warn-Schilder weisen darauf hin.“
Da die Linie 603 noch bis März verkehrt, sieht Fritz Berger erst im kommenden Winter erneuten Diskussionsbedarf.
Er macht jedoch darauf aufmerksam, dass „der Schneeräumdienst auf jeden Fall mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre, da er, um Sinn zu machen, sich nicht nur auf die Treppen beschränken dürfte.“ »mw«

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  1. Der Weg ist für sehr viele unerlässlich und sehr wichtig, natürlich gehört dieser Weg geräumt. Hoffentlich muss sich nicht wie so oft – erst jemand ernsthaft verletzen bis gehandelt wird…

  2. Klara Fall

    Man bedenke: Jeder (Privat-)Hausbesitzer ist dazu verpflichtet, morgens und abends (und gegebenenfalls auch noch zwischendurch) sein Grundstück von Schnee freizuräumen. Aber bestimmte Institutionen, so auch das HSW, können sich von dieser Pflicht lossagen und eine „Benutzung auf eigene Gefahr“ proklamieren. Ein Unding!
    Die „Verkehrssicherheit“ dieser Treppe wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Die Stufen sind nicht eben sondern teilweise nach vorne abschüssig (Rutschgefahr!) und / oder seitlich schief, es fehlt ein Geländer, an dem man sich festhalten kann (gerade jetzt, wenn es glatt ist) und die Treppenanalage ist nicht ausgeleuchtet.
    Wie man diese Situation bedenklos gutheißen kann, ist mir ein Rätsel. Herr Berger, erklimmen Sie doch einmal schwer beladen mit vollen Einkaufstüten diese Treppe, gerade jetzt im Winter.

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