Uni Wuppertal: Rückmeldung zum Wintersemester bis zum 15. August möglich

Studierende der Bergischen Universität können sich ab sofort zum Wintersemester 2021/22 zurückmelden. Dafür ist die Überweisung des Semesterbeitrags in Höhe von 310,38 Euro erforderlich.

Laut Amtlicher Mitteilung Nr. 64 (Jahrgang 49) der Bergischen Universität endet die Rückmeldefrist zu einem Wintersemester am 15. August eines Jahres. Die für die Überweisung des Semesterbeitrages erforderlichen Daten – Kontoverbindung etc. – sind abrufbar unter:

Weiterführende Informationen, etwa zu Fragen, die eine mögliche Umschreibung, etwaige Rückmeldehindernisse oder die Ausstellung von Studienbescheinigungen beinhalten, haben alle Studierende per E-Mail an ihr „@uni-wuppertal.de“-Postfach erhalten. Das Semesterticket wird etwa zwei Wochen vor Semesterbeginn freigeschaltet.

Semesterbeitrag: Ticket stellt den größten Posten dar

Zur Rückmeldung für das kommende Wintersemester müssen Studierende den Semesterbeitrag in Höhe von 310,38 Euro überweisen. Dieser setzt sich aus den folgenden drei Posten zusammen:

  • Sozialbeitrag: 89,00 Euro,
  • Studierendenschaftsbeitrag: 12,00 Euro
  • Mobilitätsbeitrag: 209,38 Euro

Mobilitätsbeitrag steigt um 2,35 Euro, Studierendenschafts- und Sozialbeitrag bleiben stabil

Der Mobilitätsbeitrag, der sich aus dem VRR-Semesterticket (151,98 Euro) und der NRW-Erweiterung (57,40 Euro) zusammensetzt, wurde im Vergleich zum aktuellen Sommersemester um 2,35 Euro auf insgesamt 209,38 Euro erhöht (Amtlicher Mitteilung Nr. 21 – Jahrgang 50). Der Beitrag ist an allen Hochschulen identisch, die einen Semesterticket-Vertrag (inkl. NRW-Erweiterung) abgeschlossen haben und sich im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) befinden. Zum Vergleich: An der Kölner Universität, die im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) liegt, kostet das gesamte Semesterticket 197,20 Euro, was am geringeren VRS-Anteil liegt.

Hochschulen in NRW haben unterschiedlich hohe Semesterbeiträge

Der Wuppertaler Studierendenschaftsbeitrag über 12 Euro bleibt stabil und setzt sich aus den folgenden vier Komponenten zusammen:

  • Studierendenschaft (AStA-Beitrag): 9,00 Euro
  • Fachschaften: 2,00 Euro
  • Hochschulsport: 0,50 Euro
  • Bühnenflatrate: 0,50 Euro

Der Sozialbeitrag geht an das Hochschul-Sozialwerk (HSW), was u.a. für die gastronomischen Einrichtungen, die Wohnheime und das BAföG-Amt am Campus verantwortlich ist. Die Höhe ist abhängig vom Hochschulstandort. Bonner Studierende zahlten im Sommersemester 2020 100,00 Euro an ihr Studierendenwerk (insgesamt 312,91 Euro). In Köln werden zum kommenden Winter 75,00 Euro pro Studierenden fällig (insgesamt 287,95 Euro).

Die Höhe beider Beiträge werden jeweils am Hochschulstandort beschlossen: der Studierendenschaftsbeitrag vom Studierendenparlament (StuPa) und der Sozialbeitrag vom Verwaltungsrat des jeweiligen Studierendenwerkes. »mw«

Anzeige:

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert