Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Das Studierendenparlament (StuPa) berät hinter verschlossenen Türen über den Revisionsbericht

Für Gäste und sogar die eingeladenen Revisoren selbst, welche ihren Bericht vorstellen sollten, war die StuPa-Sitzung bereits nach wenigen Minuten vorbei. Auf Antrag der Liste „Die PARTEI“ wurde die Öffentlichkeit ausnahmslos von der Sitzung ausgeschlossen. Das mit 11 von 21 Parlamentariern knapp beschlussfähige Parlament stimmte mit sechs zu fünf für den Antrag. Aus Protest verließen zwei Parlamentarier der Juso-Hochschulgruppe die Sitzung, die dadurch beschlussunfähig wurde. Dennoch wurde die Sitzung fortgesetzt. Ergebnisse sind somit überhaupt nicht bekannt.

Zu diesem Vorgang erklärt Christoph Grothe, einer von drei Revisoren des letzten Haushaltsjahres: „Die Vorgänge im Studierendenparlament markieren einen neuen Tiefpunkt in der studentischen Selbstverwaltung und zeigen, dass eine Mehrheit der Anwesenden offensichtlich kein Interesse daran hat, die von der Revision bemängelten Vorgänge öffentlich aufzuklären.“

Das Rektorat sieht angesichts der Ergebnisse des Revisionsberichtes Handlungsbedarf und wird den AStA-Vorsitz um eine Stellungnahme zu den aktuellen Vorgänge bitten, erklärte der zuständige Dezernent Klaus-Dieter Lutz per E-Mail auf eine Anfrage der blickfeld-Redaktion. »mw & lz«

Nachtrag vom 10.Juni 2013:

Der Revisionsbericht, vor allem der darin ermittelte Getränkeschwund (blickfeld berichtete), ist zum Gegenstand der Berichterstattung von lokalen und überregionalen Medien geworden. Daher ergänzen wir unsere Berichterstattung um einen entsprechenden Pressespiegel:

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) an der Bergischen Universität Wuppertal hat dbzgl. auch eine Stellungnahme veröffentlicht:

Stellungnahme zu den Vorgängen hinsichtlich des Getränkeschwunds / Diebstahls

Aufgrund des Berichtes der Revision zur Amtszeit des AStA 2011/12 und eines erfolgten Diebstahls während dieser Amtszeit hat der nun amtierende AStA Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal erstattet. Dabei wurden alle wesentlichen Unterlagen, so auch der Revisionsbericht zur Amtszeit 2011/12, der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Zunächst muss das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal abgewartet werden.

Während des laufenden Verfahrens werden wir keine inhaltlichen Stellungnahmen zu den betreffenden Sachverhalten abgegeben. Sobald jedoch die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vorliegen werden darauf aufbauend alle weiteren notwendigen Maßnahmen ergriffen.

Selbstverständlich werden schon jetzt die Vorschläge aus dem Revisionsbericht sorgfältig geprüft und zum Teil auch schon umgesetzt.

Quelle: www.asta.uni-wuppertal.de (letzter Zugriff: 10. Juni 2013)

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  1. Andreas Schwarz

    Der Ausschluss der Öffentlichkeit von einer Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa) darf nur in begründeten Fällen und dann auch nur für entsprechend begründete Sachverhalte erfolgen.

    Es gibt jedoch keine Begründung die Öffentlich für die gesamte Dauer der Sitzung auszuschließen. Dies führt im Ergebnis zur Nichtigkeit der Sitzung, wobei die Sitzung ohnehin nicht beschlussfähig war. D.h. die besprochenen Sachverhalte dürfen ohne erneute Diskussion auch nicht auf einer beschlussfähigen StuPa-Sitzung nachträglich beschlossen werden.

    Der gesamte Vorgang hätte vom AStA-Vorsitz beanstandet werden müssen. Der ausnahmslose Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Behandlung der Revision im StuPa zeigt das geringe Interesse der Betroffenen an einer transparenten Aufklärung. In Zukunft wird in diesem Fall auf jeden Fall die zuständige Rechtsaufsicht – zunächst der AStA-Vorsitz – tätig werden müssen. Ansonsten gibt es immer noch eine übergeordnete Rechtsaufsicht.

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