Gewählt werden Anfang Dezember:
- 24 Mitglieder des Senats, davon 12 Hochschullehrer:innen, 4 akademische Mitarbeiter:innen, 4 Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung sowie 4 Studierende, und
- je 15 Mitglieder der Fakultäten 1 bis 8 sowie des Rates des Instituts für Bildungsforschung, davon 8 Hochschullehrer:innen, 2 akademische Mitarbeiter:innen, 2 Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung sowie 3 Studierende.
Die Vertreter:innen der Mitgliedsgruppen in Senat, den Fakultätsräten und dem Rat des Instituts für Bildungsforschung werden von den jeweiligen Gruppen für eine Amtszeit von zwei Jahren getrennt gewählt. Jeweils eine Gruppe bilden:
- die Hochschullehrer:innen,
- die akademischen Mitarbeiter:innen,
- die Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und
- die Studierenden.
Das sind die Aufgaben des Senats, der Fakultätsräte und des Rates des Instituts für Bildungsforschung
Die Mitglieder des Senates wirken beispielsweise in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl der Mitglieder des Rektorates mit. Zudem erlässt und ändert der Senat die Grundordnung und die (Rahmen-)Ordnungen der Universität. Auch geben die Mitglieder Empfehlungen und Stellungnahmen zum Hochschulentwicklungsplan und zu Zielvereinbarungen, zu Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan und zu den Grundsätzen der Verteilung von Stellen und Mitteln ab. Darüber hinaus äußert er sich per Stellungnahme zum jährlichen Rektoratsbericht.
Die Fakultätsräte und der Rat des Instituts für Bildungsforschung sind in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten der jeweiligen Organisationseinheit zuständig. »red«
Gremienwahlen 2025
Standorte der Wahllokale:
- Campus Grifflenberg: Gebäude B, Ebene 06, Raum 01
- Campus Freudenberg: Gebäude FME 01.04
- Campus Haspel: Gebäude HD (Erdgeschoss)
Alle Informationen zur Wahl sowie zu den einzelnen Gremien sind auf der Webseite der Universität abrufbar: www.uni-wuppertal.de
Informationen zur Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen können bis zum 26. November 2025 um 15 Uhr im Wahlbüro bei Herrn Grünewald (gruenewald (at) uni-wuppertal.de) angefordert werden. Der Antrag kann bezogen werden unter: www.uni-wuppertal.de
Abgabe der Briefwahlunterlagen: Die Wahlbriefe mit der schriftlichen Stimmabgabe müssen dem Wahlbüro bis zum Ende der Wahlzeit am 4. Dezember 2025 um 15 Uhr vorliegen.

