Wahlfälschung, Getränkeschwund, üble Nachrede und Verleumdung

Das letzte Verfahren endete erst kürzlich. Die Ermittlungen zum mutmaßlichen Wahlbetrug bei der StuPa-Wahl zum Anfang des Jahres wurden eingestellt. Damit reiht sich der Fall in eine lange Reihe von ergebnislosen Verfahren ein.

Seit 2014 ermittelten Staatsanwaltschaft und Polizei in mehreren Fällen im Kontext mit dem Wuppertaler AStA

Der rund 10.000 Euro schwere Getränkeschwund, den eine interne Revision Anfang 2013 im AStA festgestellt hatte, mündete gar in einem Bericht auf Spiegel online. Ende desselben Jahres wurde das Verfahren eingestellt: Zwar sei die Wuppertaler Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung gekommen, dass es Ungereimtheiten gegeben habe, diese seien jedoch – auch mit Hilfe der Polizei – nicht aufklärbar.

Spiegel online berichtete zwei Mal aus Wuppertal

Auch in den folgenden Fällen verliefen die Ermittlungsverfahren ergebnislos. 2014 fanden heftige politische Auseinandersetzungen zwischen AStA-Koalition und StuPa-Opposition statt, die in einem Massenrücktritt der Opposition mündeten.

Ermittelt wurde aufgrund eines Facebook-Eintrages, der in der Zeit der o.g. Streitigkeiten auftauchte. Damals aktiven AStA-Verantwortlichen wurden darin „geschmacklose Scherze“ und „lästerhafte Kommentare“ im Hinblick auf homosexuelle Studierende vorgeworfen. Die handelnden Personen im Allgemeinen Studierendenausschuss konterten mit einer Strafanzeige. Auch hier berichtete Spiegel online.

Verfahren von Seiten der Ermittlungsbehörden eingestellt

Die Autorenschaft des Facebook-Eintrages konnte laut Wuppertaler Staatsanwaltschaft nicht ermittelt werden. Die Konsequenz: Das Verfahren wurde eingestellt.

Zu dem nun kürzlich beendeten Verfahren zur mutmaßlichen Manipulation der vorletzten StuPa-Wahl Anfang 2017 gesellen sich diverse Diebstähle. Zwei Beispiele aus 2016: 1.400 Euro waren nach einem Fußballabend weg, 1.300 Euro fehlten im Tresor des AStA-Schreibwarenladens. Auch hier verliefen die Recherchen der zuständigen Wuppertaler Behörden im Sande.

Ein Blick über den Tellerrand: Anklagen gegen AStA-Funktionäre in Duisburg-Essen und Bochum

Andernorts blieb es nicht bei Ermittlungen. In einem Fall in Bochum ging es bis in die letzte Instanz: „Zwei ehemalige Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Ruhr-Uni Bochum (RUB) müssen insgesamt 88.000 Euro Schadenersatz an die Studentenschaft zahlen“, schreibt DerWesten Anfang 2016. Grund dafür war eine missglückte Uni-Party. Eine Revision gegen das Urteil sei laut der Zeitung nicht möglich.

An der Universität Duisburg-Essen wurde gegen zwei ehemalige AStA-Funktionäre wegen Untreue und Bruch des Handelsgesetzes Anklage erhoben. Der recht komplizierte Fall kann beim Recherchenetzwerk CORRECT!V nachgelesen werden. Das Verfahren endete in einem Freispruch für beide. Laut eines Berichtes der WAZ wurde ein ehemaliger AStA-Referent an der RUB „vom Amtsgericht wegen Unterschlagung und Fälschung beweiserheblicher Daten zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt“.

In die Wuppertaler Fälle könnte zumindest theoretisch noch Bewegung kommen. So verjährt Diebstahl beispielsweise fünf Jahre nach der Tat. Für neue Ermittlungen braucht es aber auch neue Hinweise. »mw«

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