Wird das Studium an der Bergischen Universität Wuppertal zum Wintersemester teurer?

Auf seiner Sitzung am 8. April 2026 hat das Studierendenparlament (StuPa) an der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) sowohl über eine Erhöhung des AStA-Beitrages als auch des Mobilitätsbeitrages beraten. blickfeld war vor Ort und hat im Nachgang auch beim Studierendenwerk Wuppertal nachgefragt, ob eine Erhöhung des Sozialbeitrages zum Wintersemester geplant ist.

Um an der Bergischen Universität Wuppertal studieren zu können, müssen Studierende vor jedem Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Für das jetzige Sommersemester 2026 waren 336,80 Euro fällig, die sich zusammensetzen aus:

  • 109 Euro Sozialbeitrag (Studierendenwerk),
  • 19 Euro Studierendenschaftsbeitrag und
  • 208,80 Euro Mobilitätsbeitrag (Deutschland-Semesterticket).

Seit dem Sommersemester 2015 hat sich das Studium an der BUW um über 90 Euro verteuert. Der Semesterbeitrag lag da bei 248,96 Euro, in dem 74 Euro für das Studierendenwerk (damals: Hochschul-Sozialwerk Wuppertal), 12,50 Euro Studierendenschaftsbeitrag und 162,46 Euro Mobilitätsbeitrag (damals: NRW-/VRR-Semesterticket) enthalten waren.

Allgemeine Studienbeiträge, auch Studiengebühren genannt, werden an der BUW seit dem Wintersemester 2011/2012 nicht mehr erhoben und betrugen damals 500 Euro.

Studierendenwerk plant keine Erhöhung des Sozialbeitrages

Alle Bestandteile des Semesterbeitrages haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Am stabilsten verhielt sich mit Rückblick bis ins Sommersemester 2015 der Sozialbeitrag, der unter anderem die gastronomischen Einrichtungen des Studierendenwerkes am Campus mitfinanziert. Dieser stieg zum Wintersemester 2016/17 von 74 auf 89 Euro und blieb dann bis zum Wintersemester 2023/24 stabil, bevor er im Sommersemester 2024 auf 109 Euro stieg. „Aktuell gibt es keine Pläne hinsichtlich des Sozialbeitrages zum Wintersemester 2026/27″, erklärt eine Sprecherin des Studierendenwerks auf blickfeld-Nachfrage.

Erhöhung des Mobilitätsbeitrags könnte geringer ausfallen

Der Preis des Deutschland-Semestertickets ist vertraglich fixiert. Er beträgt 60 Prozent des regulären Preises für das Deutschlandticket und ändert sich – zeitverzögert – automatisch. Zum kommenden Wintersemester beträgt er 226,80 Euro (aktuell: 208,80 Euro). Zur Einführung des Deutschland-Semestertickets im Sommersemester 2024 lag der Mobilitätsbeitrag bei 176,40 Euro. Im Wintersemester davor galt noch das NRW-/VRR-Semesterticket, beschränkt auf das Bundesland und mit Zusatzleistungen, wie eine eingeschränkte Personenmitnahme im Geltungsbereich des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), für 220,02 Euro.

Wuppertaler Studierenden könnte jedoch eine Preiserhöhung des Mobilitätsbeitrages im vollen Umfang erspart bleiben. Studierende, die im Zeitraum des 9-Euro-Tickets (Juni bis August 2022) an der BUW eingeschrieben waren, konnten sich einen Teil des damaligen Mobilitätsbeitrages vom AStA erstatten lassen. Erstattungen im Umfang von über 300.000 Euro wurden dabei nicht in Anspruch genommen und könnten – nach noch laufender Prüfung durch das Rektorat – dafür genutzt werden, um einen Teil der notwendigen Erhöhung zu tragen.

Studierendenparlament verschiebt Entscheidungen auf Mai

Vor dem Hintergrund der noch laufenden Prüfung hat das StuPa die Entscheidung über die Erhöhung des Mobilitätsbeitrages auf die kommende Mai-Sitzung vertagt. Auch wurde der Beschluss zur Anpassung des AStA-Beitrages verschoben. Dieser ist Teil des Studierendenschaftsbeitrags, der sich im Sommersemester 2026 wie folgt zusammensetzt:

  • AStA-Beitrag: 14,25 Euro
  • Fachschaften: 3,00 Euro
  • Hochschulsport: 1,00 Euro
  • Bühnenflatrate: 0,50 Euro (weitere 0,50 Euro pro Studierende:m durch das Studierendenwerk)
  • Sozialfonds: 0,25 Euro

Der AStA-Beitrag soll laut Ausführungen des aktuellen AStA-Finanzreferenten Oliwer Bramorski unter anderem aufgrund von Inflation, Tarifsteigerungen beim Personal und wegen künftig sinkender Studierendenzahlen steigen, um die Geschäftsfähigkeit der Studierendenvertretung gewährleisten zu können. Die Erhöhung soll für zwei Semester gelten, der Beitrag nach Möglichkeit danach wieder gesenkt werden. »mw«

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