Woodel – „Blau machen“ am 23.12.2013

Liebe Studierende, keine zwei Wochen sind es noch, bis viele von euch in die wohlverdienten Weihnachtsferien starten. Findet den Fehler! Am Montag, den 23.12.2013 finden noch einige Veranstaltungen an der BUW statt. Grund genug für viele Studis nachzuhaken, ob man diesen Montag nicht „frei“ machen kann. Klingt logisch – denn nicht wenige müssen „ein paar“ Kilometer bis nach Hause zurücklegen. Allerdings fürchten viele Studierende, weitere „Fehlstunden“ zu kassieren; einige würden mit ihrer Abwesenheit am 23.12. die Regel „Man darf nicht mehr als zweimal fehlen“ brechen. Konsequenz? Ausschluss vom Seminar, kein Schein und Ärger mit der Lehrperson? NEIN! Laut eines Rundschreibens zur „Pflicht zur regelmäßigen Anwesenheit in Lehrveranstaltungen“ von Herrn Prof. Dr. Frommer (Prorektor für Studium und Lehre) ist die Pflicht zur regelmäßigen Anwesenheit“ aufgrund des Rechts auf Studienfreiheit gemäß §4 (2) Satz 3 HG und §4 (4) Satz 1 Hochschulrahmengesetz „nur in begrenztem Umfang zulässig. (…) In Vorlesungen und Übungen (…) ist eine Pflicht zur regelmäßigen Anwesenheit (…) nicht erforderlich. Betroffene Studierende sollten daher vorher in ihrem Fachbereich klären, ob sie an Lehrveranstaltungen teilnehmen müssen oder nicht. Dabei kann man sich auf dieses Rundschreiben berufen, es der jeweiligen Lehrperson im Ernstfall auch schriftlich vorlegen und sich im Zweifel an die zuständige Stelle im Rektorat wenden. Wenn das kein verfrühtes Weihnachtsgeschenk ist. In diesem Sinne FROHE WEIHNACHTEN! »flp«

Rundschreiben: „Pflicht zur regelmäßigen Anwesenheit in Lehrveranstaltungen“ vom 17.12.2009

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