BAföG: Das hat sich zum Wintersemester 2022/23 geändert

"Die Chancen, BAföG zu bekommen, steigen, ein BAföG-Antrag lohnt sich", kommentiert Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, die BAföG-Änderungen zum Wintersemester 2022/23. Zugleich kritisiert das Studentenwerk die Erhöhung als zu niedrig.

Was sich am BAföG verändert hat, fasst das Deutsche Studentenwerk (DSW) folgendermaßen zusammengefasst:

  • Die Elternfreibeträge wurden um mehr als 20 Prozent erhöht; das heißt das Elterneinkommen darf erheblich höher sein. Die Folge: Mehr Studierende können potenziell von der staatlichen Förderung profitieren.
  • Die Minijob-Grenze wurde von 450 auf 520 Euro angehoben; minijobbende Studierende können 70 Euro monatlich mehr verdienen, ohne dass sich die Höhe der BAföG-Förderung verändert. Da der Mindestlohn angehoben wurde, bedeutet das nicht unbedingt, dass mehr Zeit ins Jobben investiert werden muss.
  • Die Bedarfssätze steigen um 5,75 Prozent; bei auswärtigem Wohnbedarf um 11 Prozent, das bedeutet bei 25- bis 29-jährigen 934 Euro monatlich.
  • Die Altersgrenzen wurde auf 45 Jahre heraufgesetzt.
  • Der Vermögensfreibetrag wurden altersabhängig erhöht auf 15.000 Euro vor Vollendung des 30. bzw. 45.000 Euro nach der Vollendung des 30. Lebensjahres.

Bei den Eltern wohnende BAföG-Bezieher:innen erhalten nun als Höchstsatz 633 Euro im Monat (außerhalb des Elternhaus wohnende 934 Euro). Studierende können ihren BAföG-Anspruch unverbindlich online per BAföG-Rechner ermitteln. Auch ein Antrag kann digital über www.bafoeg-digital.de gestellt werden.

Deutsches Studentenwerk: „Die Bedarfssätze müssten um mindesten 10 Prozent angehoben werden“

Das Deutsche Studentenwerk, der Dachverband der 57 Studierendenwerke in Deutschland, mahnt jedoch an, dass eine strukturelle Reform der Ausbildungsförderung folgen muss. Matthias Anbuhl erklärt dazu: „Gerade bei den Bedarfssätzen muss die Bundesregierung rasch nachlegen; die aktuelle Erhöhung um 5,75 Prozent wird faktisch von der Inflation schon wieder aufgefressen. Die Bedarfssätze müssten um mindesten 10 Prozent angehoben werden, damit die Studierenden keinen Kaufkraftverlust erleiden. Die nächste Erhöhung von Bedarfssätzen und Elternfreibeträgen müsste jetzt schon auf den Weg gebracht werden, im Sinne einer regelmäßigen BAföG-Erhöhung, die an die Entwicklung von Preisen und Einkommen gekoppelt ist.“ »red«

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