BAföG-Novelle: Das ändert sich zum Wintersemester 2024/2025

Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz hat die Bundesregierung zum kommenden Wintersemester einige Veränderungen auf den Weg gebracht. Studierendenvertreter:innen und das Deutsche Studierendenwerk (DSW) kritisieren die Novelle. Eine Wuppertaler Bundestagsabgeordnete hat hingegen lobende Worte für sie.

Mit Start in das Wintersemester 2024/2025 erfolgt eine Anhebung der BAföG-Bedarfssätze. So steigt:

  • der Grundbedarf um fünf Prozent von 452 auf 475 Euro,
  • der Unterkunftsbedarf für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von 360 auf 380 Euro,
  • der Krankenversicherungszuschlag von 94 auf 102 Euro und bei Studierenden ab 30 Jahren von 168 auf 185 Euro und der
  • Pflegeversicherungszuschlag von 28 auf 35 Euro und bei Studierenden ab 30 Jahren von 38 auf 48 Euro.

Darüber hinaus ist eine Anhebung der BAföG-(Eltern-)Einkommensfreibeträge um 5,25 Prozent vorgesehen. Diese sind je nach Familienkonstellation unterschiedlich hoch, weswegen das Deutsche Studierendenwerk eine Berechnung mit einem BAföG-Rechner, beispielsweise den des Studierendenwerks Göttingen, empfiehlt: www.studierendenwerk-goettingen.de

Weitere BAföG-Neuerungen: Flexibilitätssemester, Studienstarthilfe und erhöhte Verdienstgrenze

Die BAföG-Förderungshöchstdauer entspricht künftig der Regelstudienzeit plus einem „Flexibilitätssemester“. Dieses kann einmalig entweder im Bachelor- oder im Masterstudium genutzt und dadurch die Förderdauer um ein Semester verlängert werden. Weiter kann ein Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch spätestens bis zum Beginn des fünften Fachsemesters erfolgen, wenn hierfür ein „wichtiger Grund“ vorliegt.

Studierende unter 25 Jahren, die im Monat vor Studienbeginn Empfänger:in einer Sozialleistung, etwa Wohn- oder Bürgergeld, sind, können mit einem entsprechenden Nachweis einmalig eine Studienstarthilfe beantragen. Diese ist 1.000 Euro hoch und soll den Einstieg in das erste Studium erleichtern. Zudem wird der anrechnungsfreie Verdienst, angesichts der Erhöhung der Minijob-Grenze auf monatlich 556 Euro, auf 6.672 Euro erhöht. „Die Grenze für die beitragsfreie Familienversicherung über die Eltern liegt bis 31. Dezember 2024 noch bei 505 Euro im Monat!“, mahnt das Deutsche Studierendenwerk.

DSW und Studierendenvertreter:innen kritisieren BAföG-Novelle

„Ein wenig ambitionierter, nicht einmal alle Haushaltsmittel ausschöpfender Entwurf des Bundesbildungsministeriums erfährt nun dank des Drucks von Zivilgesellschaft, Studierendenverbänden und auch Parlamentarier:innen selbst punktuelle Verbesserungen, die in die richtige Richtung gehen. Aber insgesamt bleibt die 29. BAföG-Novelle hinter einer echten Stärkung und grundlegenden Strukturreform des BAföG zurück“, so DSW-Vorstandsvorsitzender Matthias Anbuhl.

„43 Euro mehr für Vollbezuschusste. Ein Erfolg ist das keineswegs. Die Koalition weicht so argumentativ einer Nullrunde aus, beschließt tatsächlich aber nur eine kaum spürbare Veränderung für den Alltag der Studierenden und bleibt somit weit hinter den realen Bedarfen zurück“, schreibt der freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) in seinem jüngsten Newsletter.

WG-Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt kostet im Schnitt 479 Euro Miete im Monat

Kritisiert wird etwa die nicht ausreichende Höhe des Unterkunftsbedarfs für Studierende. „380 Euro im Monat reichen in kaum einer deutschen Hochschulstadt aus. Studierende müssen gemäß einer Studie des Moses Mendelssohn Instituts im Durchschnitt 479 Euro Miete für ein WG-Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt bezahlen“, so Anbuhl. Vom fzs heißt es dazu: „Wenn die Wohnkostenpauschale nicht wesentlich steigt, müssen wir umso stärker dafür kämpfen, dass die Mieten sinken und das Programm Junges Wohnen zu einer bedarfsdeckenden Versorgung mit Wohnheimplätzen führt!“

Bundestagsabgeordnete Anja Liebert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bewertet die jüngste BAföG-Reform als einen Schritt „auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit.“ So stünde den Studierenden angesichts der Erhöhung der Bedarfssätze und der Wohnpauschale am Anfang des Monats mehr Geld zur Verfügung. „Das sind für uns Grüne entscheidende Punkte, für die wir uns in den Verhandlungen nach dem nicht zufriedenstellenden ersten Reformentwurf intensiv eingesetzt haben“, so Liebert, die zudem die 1.000 Euro Studienstarthilfe für Studierende aus einkommensschwachen Haushalten, „etwa um den Umzug für ein Studium in eine andere Stadt zu ermöglichen“, besonders hervorhebt. »mw«

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