„Corona-Überbrückungshilfe“ für Studierende wird verlängert

Die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen kann das gesamte Sommersemester 2021 in Anspruch genommen werden. Das haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) kürzlich gemeinsam verkündet. Studierende können so weiterhin einen Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Monat online beantragen. Zudem hat das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal seinen Sozialfond erweitert.

„Ich erhalte viele Zuschriften, in denen mir Studierende ihre ganz persönliche Situation schildern. Diese Sorgen und Ängste nehme ich ernst. Mir ist wichtig, dass niemand sein Studium abbrechen muss, weil eigene Verdienstmöglichkeiten weggebrochen sind oder sich das Einkommen der Eltern verringert hat. Deshalb ist es wichtig, dass die Überbrückungshilfe jetzt nahtlos auch über das gesamte Sommersemester 2021 als Unterstützung für Studierende angeboten wird“, erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek.

„Corona-Überbrückungshilfe“ kann ausschließlich online beantragt werden

Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), in dem die 57 Studierendenwerke, auch das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal (HSW), bundesweit zusammengeschlossen sind, ergänzt:

„Die Studenten- und Studierendenwerke stehen auch im Sommersemester 2021 bereit, Studierende, die durch die Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, zu unterstützen. Die Studierendenwerke helfen und ihre Beschäftigten legen sich für die Überbrückungshilfe ins Zeug. Je länger die Pandemie anhält, umso manifester wird die Systemrelevanz der Studenten- und Studierendenwerke.“

Studierende können Anträge zur Überbrückungshilfe ausschließlich online über die zentrale Plattform unter www.überbrückungshilfe-studierende.de stellen.

Jobverlust Hauptgrund für finanzielle Notlage

In Wuppertal wurden seit Beginn der Überbrückungshilfe rund 8.400 Anträge gestellt. Etwa 5.700 waren vollständig und auf 4.500 Anträge folgte ein positiver Bescheid. Bis dato wurden zwei Millionen Euro an Überbrückungshilfe ausgezahlt – pro Kopf und Monat durchschnittlich 442 Euro. Laut Auskunft des Studierendenwerkes wurde in fast 50 Prozent der Fälle ein beendetes oder pausierendes Angestelltenverhältnis als Grund für die finanzielle Notlage angegeben. Jede/-r dritte Studierende gab an, dass die familiäre Unterstützung der Eltern entfallen sei.

Fritz Berger: Überbrückungshilfe keine Dauerlösung

„Inzwischen sind die meisten Anträge sogenannte Folgeanträge – von Studierenden, die derzeit über keine andere Einnahmequelle verfügen“, kommentiert Fritz Berger, Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerkes (HSW). Gegenüber der Überbrückungshilfe nimmt er eine kritische Position ein: „So sehr wir aktuell auch die Verlängerung der Überbrückungshilfe befürworten, sie kann doch keine Dauerlösung bleiben. Besser wäre es, eine allgemein tragfähigere Notfalllösung in das BAföG einzubauen.“

Zugleich wirbt er für das zinslose Studiendarlehen der Daka, eine gemeinnützige Darlehenskasse der Studierendenwerke. Ihr Jahresbudget wurde erst kürzlich von 6,6 auf 8,0 Millionen Euro erhöht. „Nicht alle bedürftigen Studierende haben Anspruch auf die bundesweite Corona-Überbrückungshilfe. Das Daka-Darlehen hat unschlagbar günstige Konditionen und sehr klare und faire Rückzahlungsbedingungen“, erklärt Berger, der zugleich stellvertretender Vorsitzender der Daka ist. Die Höhe des Darlehens und wie lange es beansprucht werden kann, richte sich nach dem individuellen Bedarf. „Insgesamt können Studierende bis zu 12.000 Euro Darlehen bei der Daka erhalten; im Monat können das bis zu 1.000 Euro sein“, so Berger.

Verbesserte Hilfen durch Sozialfonds des Hochschul-Sozialwerks

Aufgrund eines Beschlusses des HSW-Verwaltungsrates kann ab sofort auch der „Sozialfonds des Hochschul-Sozialwerks Wuppertal“ verstärkt Hilfen für Studierende zur Verfügung stellen. „Der Sozialfonds müsste eigentlich Solidarfonds heißen, denn von dem Sozialbeitrag, den die Studierenden pro Semester an das Hochschul-Sozialwerk zahlen, fließen 0,75 Euro in diesen lokalen Fonds. Deshalb ist es auch mehr als gerecht, dass diese Mittel bei unverschuldeten Notlagen eingesetzt werden“, so Berger.

Konkret wurden folgende Änderungen des Sozialfonds beschlossen:

  • Vergabe von Sozialstipendien bis 3 x 860 Euro,
  • Anhebung der Einmalhilfen auf 500 Euro,
  • zinsloses Darlehen als Vorauszahlung auf BAföG und
  • „Babygeld“ in Höhe von 250 Euro.

Zudem hat das Sozialwerk die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen an noch nicht eingeschriebene Studierende zweckgebunden für die Ersteinschreibung Darlehen zu vergeben.

Die genauen Vergaberichtlinien erläutert das Sozialwerk auf seiner eigenen Internetseite unter: www.hochschul-sozialwerk-wuppertal.de »mw«

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  1. „Der Wuppertaler AStA fordert gemeinsam mit weiteren Studierendenverbänden eine deutliche Erhöhung der finanziellen Hilfen“

    …und wieder vermissen wir, wie bereits in den letzten Artikeln des vergangenen Jahres, den Hinweis darauf, daß

    – die Studierendenschaft selbst zinslose Darlehen vergibt,
    – die Studierendenschaft selbst jedem*jeder Studenten*in den Mobilitätsbeitrags erstattet,
    der*die sich diesen nicht leisten kann,
    – die Studierendenschaft selbst über erhebliche ungenutzte finanzielle Mittel verfügt, lt.
    Haushaltsbericht angeblich ca. 220.000 Euro.

    Will das niemand wissen? Oder warum findet man*frau darüber so wenig gerade in jenen Medien, die nicht müde werden mehr öffentliche Gelder zu fordern?

    Und vielleicht könnte man*frau mal die Bearbeitung der Erstattungsanträge beschleunigen und gerade jenen Studis etwas mehr entgegenkommen, für die 30€ im Monat tatsächlich eine unzumutbare Belastung darstellt.

    t.t.

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