Das Auslaufen der Diplom- und Magister-Studiengänge

Im Rahmen des Bologna-Prozesses laufen die Studiengänge, die zu einem Diplom-Grad oder Magister-Grad führen, aus. Hintergrund ist die Schaffung eines europäischen Hochschulraumes mit materiell vergleichbaren und formell gleichgestellten Hochschulabschlüssen. Zu diesem Zweck werden unter anderem international einheitliche Hochschulabschlüsse eingeführt: Der Bachelor-Grad und der Master-Grad. Der zugrunde liegende Bologna-Prozess und die daraus folgenden Hochschulreformen sind in Deutschland nicht unumstritten. Die bisher in Deutschland etablierte und auch in ihrer Qualität anerkannte Studienstruktur mit den Diplom- und Magister-Studiengängen wird zugunsten einer neuen mit Bachelor- und Master-Studiengängen abgeschafft. Statt einem Hochschulabschluss (Diplom oder Magister) gibt es jetzt zwei (Bachelor und Master). Auch inhaltlich sind die neuen Studiengänge anders konzertiert, sind ähneln jetzt viel stärker einer schulischen Ausbildung mit dicht gepacktem Stundenplan. Doch wie sieht das Auslaufen der Diplom- und Magister-Studiengänge in der Praxis für das Land Nordrhein-Westfalen aus und was sind hierfür die Rechtsgrundlagen?

Landesrechtliche Grundlagen

Das Auslaufen der Studiengänge, die zu einem Diplom- oder Magister-Grad führen, ist ebenso wie die Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge durch den Landesgesetzgeber beschlossen und im Hochschulgesetz für das Land NRW, kurz HG NRW, geregelt worden. In § 66 HG NRW ist abschließend festgelegt: Die Hochschulen verleihen auf Grund von Hochschulprüfungen, mit denen Studienabschlüsse in Studiengängen erworben werden, Bachelor- und Master-Grade. Die Diplom- und Magister-Grade werden als akademische Grade nicht mehr erwähnt. Für den Übergang regelt § 60 Absatz 4 HG NRW: Die Hochschulen stellen ihr bisheriges Angebot von Studiengängen, die zu einem Diplomgrad, einem Magistergrad oder einem sonstigen Grad im Sinne des § 96 Abs. 1 Satz 3 Hochschulgesetz vom 14. März 2000 in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen vom 21. März 2006 führen, zu einem Angebot von Studiengängen um, welche zum Erwerb eines Bachelor- oder eines Master-Grades führen. Absatz 5 des gleichen Paragraphen legt fest, dass seit dem Wintersemester 2007/2008 grundsätzlich keine Studienanfänger mehr in entsprechende Studiengänge eingeschrieben werden dürfen. Diese Ausschlussfrist konnte in begründeten Fällen noch um ein Jahr verlängert werden, womit der endgültige Schlusspunkt dann das Wintersemester 2008/2009 war. Die Hochschulen sind jedoch verpflichtet, das Studienangebot einschließlich der dazugehörigen Prüfungen für eine angemessene Übergangszeit zu gewährleisten. Das heißt in der Praxis: mindestens Regelzeit plus vier zusätzliche Semester. Konkretisiert werden die Einzelheiten an den Hochschulen bzw. den Fachbereichen durch den Erlass einer entsprechenden Ordnung. Diese regeln, wann entsprechende Studiengänge auslaufen, das Übergangsangebot und wann letztmalig Prüfungen abgelegt und die Diplom- bzw. Magister-Arbeit letztmalig abgegeben werden können. Mit dem Auslaufen der in diesen Ordnungen genannten Fristen kann eine Prüfung in einem Diplom- oder Magister-Studiengang nicht mehr abgelegt und ein entsprechender Studienabschluss nicht mehr erworben werden. Für die betroffenen Studierenden bleibt dann nur noch die Umschreibung in einen entsprechenden Bachelor- oder Master-Studiengang. In der Regel können bereits erbrachte und vergleichbare Prüfungsleistungen aus einem Diplom- oder Magister-Studiengang angerechnet werden.

Die Situation an der Bergischen Universität Wuppertal

An der Bergischen Universität Wuppertal können natürlich aufgrund des Hochschulgesetzes keine neuen Studierenden mehr für Diplom- oder Magister-Studiengänge eingeschrieben werden. Folgende auslaufende Diplom-Studiengänge bestehen zurzeit noch an der Bergischen Universität (Abschluss-Grad / Datum des Auslaufens):
Bauingenieurwesen (Diplom I / 01.10.2013), Bauingenieurwesen (Diplom II / 01.10.2014) Industrial Design (Diplom I / 01.04.2013), Industrial Design (Diplom II / 01.04.2015) Kommunikationsdesign (Diplom II / 01.04.2014), Mathematik (Diplom I und II / 01.10.2013), Physik (Diplom II / 01.04.2015), Psychologie (Diplom II / 01.04.2015) und Wirtschaftswissenschaft (Diplom I und II / 01.10.2013). Für den Magister-Studiengang gilt: Anmeldungen für die Fachprüfungen oder für die Wiederholungsprüfungen der Magisterprüfung einschließlich der Abgabe der Magisterarbeit konnten letztmalig zum 30.09.2011 (nach Amtlicher Mitteilung) bzw. 04.10.2011 (nach dem zuständigen Prüfungsamt) vorgenommen werden. Mit der endgültigen Aufhebung der entsprechenden Studiengänge ist eine Rückmeldung in diese Studiengänge nicht mehr möglich. Auch können Prüfungen grundsätzlich nach dem Ende der Übergangsfristen nicht mehr abgelegt und entsprechende Abschluss-Grade nicht mehr erworben werden. Dann bleibt nur noch die Umschreibung in vergleichbare Studiengänge, die zu einem Bachelor- oder Master-Grad führen. In der Regel können bereits in einem ausgelaufenen Studiengang erbrachte und vergleichbare Prüfungsleistungen und Leistungsnachweise angerechnet werden. Inwieweit dies geschieht, entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Beachtet werden sollten jedoch die Zugangsvoraussetzungen für den neuen Studiengang. In der Regel wird das Abitur, die fachgebundene Hochschulreife oder ein vergleichbarer Abschluss vorausgesetzt. Wenn im ausgelaufenen Studiengang die Fachhochschulreife ausgereicht hat und im neuen Studiengang dies nicht der Fall ist, kann unter Umständen keine Einschreibung in den neuen, vergleichbaren Studiengang erfolgen. Der besondere Fall der Lehramtsstudiengänge, die mit einer Staatsprüfung abschließen, wird im Schlusswort behandelt.

Schlusswort

Die Diplom- und Magisterstudiengänge werden zugunsten der Bachelor- und Master-Studiengänge abgeschafft und laufen daher aus. Dies ist landesrechtlich so festgelegt und muss von der Hochschule entsprechend umgesetzt werden. Auch die bisherigen Lehramtsstudiengänge (Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschule, Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Berufskollegs) laufen aus und werden durch konsekutive Lehramtsstudiengänge mit Bachelor- und Master-Abschlussgrad ersetzt. Neueinschreibungen in die Diplom-, Magister- und Lehramtsstudiengänge mit Erster Staatsprüfungen können seit dem Wintersemester 2007/2008 bzw. 2008/2009 nicht mehr vorgenommen werden. Für eine Übergangszeit muss das Studien- und Prüfungsangebot gewährleistet bleiben, mindestens Regelstudienzeit plus vier zusätzliche Semester. Für Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuches IX, für Körperbehinderte und für chronisch Kranke können auf Antrag Ausnahmen von den prüfungsrechtlichen und -organisatorischen Regelungen sowie von den festgelegten Fristen getroffen werden, die die Behinderung angemessen berücksichtigen. Ein entsprechender Antrag ist in der Regel mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu verbinden. Sind entsprechende Studiengänge ausgelaufen, kann keine Rückmeldung mehr erfolgen und keine Prüfung in diesem Studiengang mehr abgelegt werden. Die Übergangsfristen gewährleisten grundsätzlich einen ausreichenden Vertrauensschutz. Auch eine erneute Neueinschreibung in einem auslaufenden Studiengang ist nicht mehr möglich, wenn die oder der Betroffene sich in der Vergangenheit exmatrikuliert hat. Einige Studierende hatten sich in der Vergangenheit aus bestimmten Gründen, etwa aufgrund von Studienbeiträgen und –gebühren exmatrikulieren lassen und wollen ihr Studium nun doch noch im Rahmen der bestehenden Auslauffristen beenden. Vertrauensschutz genießen allerdings nur eingeschriebene Studierende, für die das Übergangsangebot ausschließlich noch besteht. Es bleibt dann nur noch die Einschreibung in einen entsprechenden Studiengang, der zu einem Bachelor- oder Master-Grad führt. In der Regel sollten bereits erbrachte und vergleichbare Leistungen angerechnet werden, worüber der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet. Mit dem Ende aller Übergangsfristen endet endgültig die Ära der Diplom- und Magister-Grade an der Bergischen Universität Wuppertal. Dann werden ausschließlich nur noch Bachelor- und Master-Grade vergeben.

Gastautor: Andreas Schwarz – »schwarz«

Foto: Andreas Schwarz

Andreas Schwarz hat Physik (mit Schwerpunkt Astrophysik) an der Bergischen Universität Wuppertal studiert. Während seiner Studienzeit war er neben anderen Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der Hochschule und der Studierendenschaft Mitglied des Studierendenparlaments (StuPa) sowie Referent für Hochschulrecht und Mitglied im Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Als Referent für Hochschulrecht war er für die rechtliche Organisation der Studierendenschaft und der Fachschaften sowie für deren Satzungen und Ordnungen verantwortlich. Auch an den Neufassungen der Satzung und der Wahlordnung der Studierendenschaft hat er maßgeblich mitgewirkt. Heute schreibt er unter anderem für das deutschsprachige makedonische Nachrichtenportal „Pelagon“ (www.pelagon.de) und engagiert sich für eine Lösung im sogenannten Namensstreit zwischen Griechenland und Makedonien. Grundlegende Arbeitsschwerpunkte sind hierbei die „Internationalen Beziehungen“ und das „Völkerrecht“.

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  1. Ich möchte meine Diplomarbeit binden lassen. Ich finde es schade, dass dieses Art des Abschlusses immer stärker ausstirbt. Ich finde, dass man sich so doch nochmals abhebt.

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