Der Regierungsentwurf zur 26. Änderung des BAföG

Das am 01. September 1971 in Kraft getretene Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche finanzielle Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden. Schülerinnen und Schüler erhalten diese Förderung als reinen Zuschuss, welcher auch später nicht zurückgezahlt werden muss. Studierende hingegen erhalten das sogenannte „BAföG“ in der Regel jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen. Letzteres muss grundsätzlich fünf Jahre nach dem Ende der Förderung in Raten zurückgezahlt werden. Allerdings sind Befreiungen und Ermäßigungen von der Rückzahlungspflicht möglich.

Grundsätzlich sind die Eltern für den finanziellen Unterhalt ihrer in Ausbildung oder Studium befindlichen Kinder zuständig. Wenn der Verdienst der Eltern jedoch eine bestimmte Höhe unterschreitet, wird entweder anteilig oder vollständig eine finanzielle Förderung durch das BAföG gewährt. Es gibt in bestimmten Fällen auch eine elternunabhängige Förderung und weitere Ausnahmen. Grundsätzlich soll das BAföG Schülerinnen und Schülern eine Ausbildung und Studierenden ein Studium unabhängig von finanziellen Erwägungen ermöglichen. Um das BAföG jeweils der aktuellen Situation von Schülerinnen, Schülern und Studierenden anzupassen, wurde es bisher insgesamt 25-mal geändert. Ob im ausreichenden Maße ist teilweise sozialpolitisch umstritten.

Der Regierungsentwurf zur 26. Änderung des BAföG

Der Regierungsentwurf zur 26. Änderung des BAföG wurde am 30. Januar 2019 von der Bundesregierung beschlossen und wird nun dem Bundestag zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Inkrafttreten soll das Gesetz zum Wintersemester 2019/2020.

Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:

Der monatliche Förderungshöchstsatz steigt um 17 Prozent von aktuell 735 auf 881 Euro im Jahr 2020. Die Bedarfssätze werden in mehreren Schritten insgesamt um sieben Prozent angehoben. Im Jahr 2019 zunächst um fünf Prozent und im Jahr 2020 um zwei Prozent.

Aufgrund der steigenden Wohnkosten wird der Wohnzuschlag um 30 Prozent von aktuell 250 Euro auf 325 Euro im Jahr 2019 angehoben.

Die wirtschaftliche Lage in der Bundesrepublik Deutschland hat zu steigenden Einkommen geführt. Da sich die Förderung nach dem BAföG nach festgelegten Einkommensfreibeträgen für den Verdienst der Eltern richtet, ist die Anzahl der Geförderten entsprechend zurückgegangen. Aus diesem Grunde werden die Einkommensfreibeträge in drei Schritten um insgesamt 16 Prozent angehoben. Zunächst wird dieser Freibetrag im Jahr 2019 um sieben Prozent angehoben. Im Jahre 2020 folgt eine weitere Steigerung um drei Prozent und schließlich im Jahr 2021 eine um sechs Prozent.

Um BAföG-Förderung zu erhalten, dürfen die Geförderten bisher nur über Rücklagen in Höhe von maximal 7.500 Euro verfügen. Darüber hinausgehende Beträge werden auf die Förderung angerechnet. Diese Grenze gilt auch für die Einkünfte aus einem Nebenjob. Bis zum Jahr 2020 steigt die Grenze für Rücklagen auf 8.200 Euro. Für Auszubildende und Studierende mit Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern gibt es derzeit einen zusätzlichen Freibetrag von 2.100 Euro. Dieser steigt dann auf 2.300 Euro.

Der Zuschlag für die Krankenkasse und die Pflegeversicherung soll künftig auch den durchschnittlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrag berücksichtigen, wie er seit dem Jahr 2015 von den gesetzlichen Krankenkassen auch von Studierenden erhoben wird. Der Krankenkassenbeitrag steigt von 71 auf 84 Euro und der Beitrag zur Pflegeversicherung von 15 auf 25 Euro.

Neue Rückzahlungsmodalitäten

Die neue monatliche Rate für die Rückzahlung des zinslosen Darlehens steigt von derzeit 115 auf 130 Euro. In der Regel werden diese Raten vierteljährlich eingezogen. Wer 77 Monatsraten getilgt hat, ist unabhängig von der ursprünglichen Höhe des Darlehens schuldenfrei. Das heißt: Es gibt eine maximale Begrenzung der Darlehensschuld auf 10.000 Euro. Demnach ist die Rückzahlung des Darlehens in der Regel nach 6,5 Jahren abgeschlossen. Die Grenze von 77 Monatsraten gilt auch dann, wenn die monatlichen Raten aufgrund des Verdienstes kleiner als 130 Euro waren. In diesem Fall verringert sich die Darlehensschuld dann noch zusätzlich.

Wer trotz nachweisbarer Bemühungen und unter Einhaltung aller Mitwirkungspflichten innerhalb von 20 Jahren die Darlehensschuld nicht in wenigstens 77 Monatsraten tilgen konnte, dem wird die vorhandene Darlehensschuld komplett erlassen.

Abschließendes

Studierende können nach dem Regierungsentwurf zur 26. Änderung des BAföG nach einer Überschreitung der Regelstudienzeit nun grundsätzlich mit einem zinslosen Darlehen der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. Bisher war diese Förderung nicht zinslos und an bestimmte Bedingungen, etwa der zeitlichen Nähe zum Studienabschluss, geknüpft. Unter bestimmten Umständen ist sogar die Fortsetzung der paritätischen Förderung (zinsloses Darlehen / Zuschuss) möglich.

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf muss nun im Bundestag beraten und beschlossen werden. Dieser kann daher bis zur Beschlussfassung noch Änderungen erfahren. Der vorliegende Entwurf steht auch in der Kritik von Studierendenvertretern und Studierendenwerken. So würden diese Änderungen nicht weitgehend genug sein und nicht die tatsächliche Lebensrealität der Betroffenen berücksichtigen.

Gastautor: Andreas Schwarz – »schwarz«

Foto: Andreas Schwarz

Andreas Schwarz hat Physik (mit Schwerpunkt Astrophysik) an der Bergischen Universität Wuppertal studiert. Während seiner Studienzeit war er neben anderen Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der Hochschule und der Studierendenschaft Mitglied des Studierendenparlaments (StuPa) sowie Referent für Hochschulrecht und Mitglied im Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Als Referent für Hochschulrecht war er für die rechtliche Organisation der Studierendenschaft und der Fachschaften sowie für deren Satzungen und Ordnungen verantwortlich. Auch an verschiedenen Neufassungen der Satzung und der Wahlordnung der Studierendenschaft hat er maßgeblich mitgewirkt. Heute führt er Lehraufträge in Astrophysik, Physik, Chemie und Mathematik durch und hält Vorträge zu allen Gebieten der Astronomie und Astrophysik (www.astromare.org). Des Weiteren schreibt er unter anderem für das deutschsprachige makedonische Nachrichtenportal „Pelagon“ (www.pelagon.de) und engagiert sich für eine Lösung im sogenannten Namensstreit zwischen Griechenland und Makedonien. Grundlegende Arbeitsschwerpunkte sind hierbei die „Internationalen Beziehungen“ und das „Völkerrecht“.

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