Die Preise für Energie am Weltmarkt sind stark gestiegen und treiben so auch die Heizkosten in die Höhe. Davon sind insbesondere einkommensschwache Haushalte betroffen. Ein einmalig ausgezahlte Heizkostenzuschuss soll dies abfedern. Das hat das Bundeskabinett am 2. Februar 2022 beschlossen und die Unterstützung auf Studierende, die BAföG oder Wohngeld beziehen, ausgedehnt. Das Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es so vom Deutschen Bundestag beschlossen wird. Dies soll voraussichtlich zum 1. Juni 2022 geschehen.
Studierende, die BAföG oder Wohngeld erhalten (haben), sollen vom Heizkostenzuschuss profitieren
Wer zwischen Oktober 2021 und März 2022 für mindestens einen Monat BAföG bekommen hat und außerhalb der elterlichen Wohnung lebt, kann als Studierender auf Antrag den Zuschuss erhalten. Die Höhe des bezogenen BAföG spielt keine Rolle. So erklärt es das FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Der Antrag könne frühestens ab dem 1. Juni und bis spätestens zum 31. Dezember 2022 gestellt werden. Die zuständigen Ämter müssen die Bundesländer noch bestimmen. Studierende, die im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, erhalten automatisch den Heizkostenzuschuss. In beiden Fällen wird der Zuschuss über 115 Euro auf das persönliche Konto überwiesen.
Im Übrigen spielt laut FAQ die Wohnform keine Rolle: „Man bekommt den pauschalen Zuschuss unabhängig davon, ob man allein wohnt oder z. B. in einer WG oder auch in einem Wohnheim.“ »red«
Weitere Informationen stellt das Bundesministeriums für Bildung und Forschung bereit unter:
- Beitrag: Heizkostenzuschuss – wer, was, wie?