„Die Erhöhung der Heiz- und Energiekosten ist in aller Munde. Durch den Heizkostenzuschuss des Bundes haben BAföG-beziehende Studierende bereits einen Ausgleich für erhöhte Energiekosten erhalten“, schreibt das Hochschul-Sozialwerk auf seiner Webseite.
Da der Ausgleich jedoch geringer ausfiel als der Zuschuss für Bezieher:innen anderer Sozialleistungen – und er sich zudem nicht an die gesamte Studierendenschaft richtete, haben die Verantwortlichen des Sozialwerkes entschieden, „einen einmaligen Energiekostenzuschuss von 100 Euro zu gewähren.“
HSW-Energiekostenzuschuss ist an Bedingungen geknüpft
Die Voraussetzungen für diesen einmaligen Energiekostenzschuss sind laut HSW-Homepage:
- Sie wohnen zur Miete und Ihre Miet- oder Nebenkosten sind im Zeitraum ab 1. Oktober 2021 erhöht worden. Das heißt, Studierende, die bei den Eltern oder im Eigentum der Eltern wohnen, können den Zuschuss nicht in Anspruch nehmen.
- Ihr aktueller Kontostand liegt unter dem 2-fachen BAföG-Höchstsatz (gerundet 1.900 Euro). Höheres Guthaben? Dann kann in begründeten Einzelfällen von dieser Vorgabe abgewichen werden.
Antrag ist über die Webseite des Hochschul-Sozialwerkes verfügbar
Der dazugehörige Antrag kann auf der Webseite des Hochschul-Sozialwerkes bezogen werden. Ihm beigelegt werden müssen
- eine Studienbescheinigung über das laufende Wintersemester,
- ein Nachweis über die Erhöhung der Mietnebenkosten bzw. der Abschlagszahlungen,
- Kontoauszüge der letzten 30 Tagen, aus denen der aktuelle Kontostand ersichtlich ist und
- Angabe eines auf den Namen der:des Antragstellers:in lautenden Kontos.
Weitere Informationen sind unter hochschul-sozialwerk-wuppertal.de abrufbar. »red«