75 Restaurants im Wuppertaler Stadtgebiet hat blickfeld mit Hilfe des Tools „Google Maps Deleted Reviews Scraper“, frei verfügbar auf Github, gesichtet (Stand: 4. Mai 2026). 14, also knappe 19 Prozent, haben laut Google im Zeitraum eines Jahres Rezensionen löschen lassen. Dabei werden nicht die exakte Anzahl, sondern verschiedene Bereiche angegeben:
- 2 bis 5 Bewertungen: 2
- 6 bis 10 Bewertungen: 1
- 11 bis 20 Bewertungen: 2
- 21 bis 50 Bewertungen: 4
- 51 bis 100 Bewertungen: 1
- 101 bis 150 Bewertungen: 2
- 151 bis 200 Bewertungen: 2
In den Kategorien ‚eine Bewertung‘ sowie in den hohen Bereichen über 200 Löschungen fanden sich zum Untersuchungszeitpunkt keine Wuppertaler Betriebe. Google gibt auf einer Informationsseite zur neuen Funktion an, dass sich das Unternehmen „für vertrauenswürdige und zuverlässige Informationen auf Google Maps“ einsetzen will, und es wichtig ist, „dass Rezensionen tatsächliche Erfahrungen widerspiegeln.“ In Deutschland würden viele Anträge auf Entfernung von verleumderischen Rezensionen gestellt werden. „Deshalb teilen wir in Unternehmensprofilen mit, wenn Rezensionen entfernt werden“, so Google. Dies soll für Transparenz sorgen.
DEHOGA sieht begrenzte Aussagekraft
Für den Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA in Nordrhein-Westfalen ist die neue Google-Funktion „grundsätzlich ein Schritt zu mehr Offenheit“. Jedoch sei die Aussagekraft begrenzt, wie ein Sprecher gegenüber blickfeld betont: „Die reine Anzahl gelöschter Bewertungen lässt keine Rückschlüsse auf deren Berechtigung zu. Häufig handelt es sich um unzulässige Inhalte wie Fake-Bewertungen oder Beleidigungen. Betriebe, die konsequent dagegen vorgehen, könnten dadurch missverständlich dargestellt werden.“ Gleichzeitig mahnt der Verband Gastronomen und Hoteliers, „dass eine hohe Zahl von Löschungen keine ‚vertrauensbildende‘ Maßnahme in der Gäste-Kommunikation ist“, und empfiehlt: „Kritik ernst nehmen, sachlich und höflich reagieren und unzulässige Inhalte gezielt melden und löschen (lassen).“ Dabei sei Vorsicht beim wachsenden Angebot bei Dienstleistern zur Löschung von Bewertungen geboten: „Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (März 2026) stellt klar, dass die Prüfung und Beanstandung von Bewertungen regelmäßig eine Rechtsdienstleistung darstellt, die entsprechend befugten Anbietern vorbehalten ist. Nicht alle am Markt tätigen ‚Löschservices‘ erfüllen diese Voraussetzungen.“
Verbraucherzentrale warnt auch vor positiven Bewertungen
Oliver Buttler, Abteilungsleiter für die Bereiche Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, begrüßt die neue Transparenzfunktion von Google in einem Telefonat mit blickfeld: „Die Anzahl der Löschungen kann nun in ein Verhältnis zu den online noch abrufbaren Bewertungen gesetzt werden. Das lässt Rückschlüsse auf die Zusammensetzung der Sternebewertung zu, insbesondere wenn in großem Ausmaß gelöscht wurde.“ Ihm zufolge würden Portale wie Google Bewertungen relativ schnell entfernen: „Sie sind rechtlich dazu verpflichtet, auf Kundenbeschwerden einzugehen und Einträge auf Diffamierung zu prüfen. Dabei scheint es mir, dass Google für die Unternehmen unliebsame Kommentare eher schnell löscht, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.“ In diesem Zuge werde aber auch berechtigte Kritik entfernt: „Damit verbundene Dienstleister bewegen sich am Rande der Legalität und schrecken auch nicht davor zurück, Verfassern von Rezensionen mit rechtlichen Schritten zu drohen.“ Auch viele positive Bewertungen sollten misstrauisch machen, wie Buttler ausführt: „Hinter manchen Profilen stehen Nutzer beziehungsweise Dienstleister, die sehr regelmäßig Rezensionen schreiben und dabei fast zeitgleich beispielsweise ein Lokal in Stuttgart und ein Restaurant in Portugal bewerten.“ »mw«

