Nach Bund-Länder-Konferenz: Corona-Regeln sollen bis zum 20. März zurückgefahren werden

Laut der Bundesregierung zeigen die aktuellen Corona-Maßnahmen die erhoffte Wirkung: "Die Infektionszahlen sind hoch, steigen aber nicht mehr." Dadurch sei nun möglich, die Beschränkungen Schritt für Schritt zurückzunehmen. Bund und Länder haben drei Öffnungsschritte vereinbart – die Beschlüsse im Überblick:

Für Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sei der Scheitelpunkt der aktuellen Omikron-Welle erreicht. Die Lage werde sich in den nächsten Wochen stetig verbessern. Vor diesem Hintergrund sollen bis zum 20. März 2022 in drei Schritten ein großer Teil der Corona-Beschränkungen zurückgenommen werden, wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite ausführt.

Corona-Regeln werden in drei Schritten bis zum 20. März größtenteils zurückgenommen

Der erste Schritt, der ab sofort gilt, sieht vor:

  • Private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene sollen wieder ohne Begrenzung stattfinden können.
  • Für Ungeimpfte gilt hingegen bis zum 19. März weiterhin: eigener Haushalt + maximal zwei Personen eines weiteren Haushaltes, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden.
  • Der Zugang zum Einzelhandel soll wieder bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein – die Maskenpflicht bleibt aber bestehen.

Ab dem 4. März tritt Schritt 2 in Kraft:

  • Ab dann gelten in der Gastronomie und bei Übernachtungsangeboten die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
  • Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
  • Bei überregionalen Großveranstaltungen sollen wieder mehr Personen zugelassen werden.

Im dritten und letzten Schritt, der am 20. März greift, gilt:

  • Es sollen alle tief­greifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt.
  • Basisschutzmaßnahmen, wie etwa die Maskenpflicht im Innenraum (auch Bus und Bahn), sollen weiter gelten. Gleiches gilt für das Abstandsgebot und die allgemeinen Hygienevorgaben.
  • Die Pflicht zum Homeoffice endet, Arbeitgeber:innen können aber zum Infektionsschutz weiterhin Homeoffice anbieten.

Bundeskanzler Scholz: „Impfen hilft und schützt am meisten vor den Folgen der Infektion“

Vor jedem Schritt – so kündigen es Bund und Länder an – soll überprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen der Lage angemessen sind. Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse liege bei den Bundesländern. Die Länder sollen zudem in den Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben, eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden können.

Kanzler Scholz mahnte zudem, bei allem Optimismus nicht unvorsichtig zu werden. „Man muss auch klar sagen, die Pandemie ist noch nicht vorbei“, so Scholz. Daher sei es wichtig, weiter für das Impfen zu werben. „Impfen hilft und schützt am meisten vor den Folgen der Infektion“, sagte Scholz. »red«

Anzeige:

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert