Rückmeldung zum Sommersemester 2026: So viel zahlen Studierende der Bergischen Universität

Die Rückmeldefrist endet am 15. Februar 2026. Bis dahin haben Studierende der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) Zeit, den Semesterbeitrag in Höhe von 336,80 Euro zu überweisen, um sich für das Sommersemester zurückzumelden. Dieser enthält den Mobilitätsbeitrag für das Semesterticket, den Sozialbeitrag für das Studierendenwerk und den Studierendenschaftsbeitrag. Der Semesterbeitrag bleibt im Vergleich zum Wintersemester stabil.

Der größte Kostenpunkt im Semesterbeitrag an der Bergischen Universität Wuppertal ist der Mobilitätsbeitrag in Höhe von 208,80 Euro für das Deutschland-Semesterticket. Dieser entspricht – summiert auf ein Semester beziehungsweise Halbjahr – 60 Prozent des Preises eines regulären Deutschlandtickets. Wird das Deutschlandticket teurer, steigt (zeitverzögert) auch der Preis für das Semesterticket, was zum letzten Wintersemester passiert ist (blickfeld berichtete).

Der Sozialbeitrag ist der zweitgrößte Posten zur Finanzierung der Studierendenwerke in NRW

Der Sozialbeitrag des Studierendenwerks Wuppertal in Höhe von 109 Euro wurde zuletzt zum Sommersemester 2024 erhöht. Davor betrug er 89 Euro. Im NRW-weiten Vergleich lag dieser Beitrag laut Leistungsbilanz der Studierendenwerke Nordrhein-Westfalen 2024 im Wintersemester 2024/25 knapp unter dem durchschnittlichen Landeswert von 111 Euro.

Zu den Aufgaben der Studierendenwerke gehören gastronomische Einrichtungen, studentisches Wohnen, BAföG-Verwaltung und weitere soziale Dienstleistungen (beispielsweise ein Babygeld). Laut der oben genannten Bilanz ist das Studierendenwerk Wuppertal jedoch das einzige Studierendenwerk in NRW ohne eigene Kindertageseinrichtungen.

Laut Leistungsbilanz deckt der Sozialbeitrag bei den Studierendenwerken im Schnitt etwa 25 Prozent der Gesamtfinanzierung. Der allgemeine Landeszuschuss macht lediglich 10 Prozent aus, während Umsätze, etwa aus der Hochschulgastronomie oder über Mieteinnahmen aus den Wohnheimen, über die Hälfte ausmachen. Die übrigen Anteile werden unter anderem über die BAföG-Aufwandserstattung und anderen Posten gedeckt.

Studierendenschaftsbeitrag finanziert u. a. Kinderbetreuung, Schreibwarenladen und Bühnenflatrate

Mit 19 Euro stellt der Studierendenschaftsbeitrag den kleinsten Posten im Semesterbeitrag. Davon gehen drei Euro an die Fachschaften, zu deren Aufgaben zum Beispiel die Organisation der „Welcome Week“ zur Begrüßung von neuen Studierenden gehört. Mit einem Euro wird der Hochschulsport der Bergischen Universität gefördert und mit 50 Cent die Bühnenflatrate finanziert, die Studierenden den kostenlosen Besuch des Programms der Wuppertaler Bühnen ermöglicht. 25 Cent fließen in einen Sozialfond, der Angebote für Studierende in finanzieller Notlage bereithält.

Die übrigen 14,25 Euro nutzen der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und das Studierendenparlament (StuPa) beispielsweise zur Finanzierung einer Kinderbetreuung für unter 3-Jährige (Krabbelgruppe „Uni-Zwerge“) und des AStA-Schreibwarenladens auf dem Campus Grifflenberg. Zugleich verwaltet der AStA auch den von der Universität eingezogenen Mobilitätsbeitrag für das Deutschland-Semesterticket, was entsprechendes Personal erfordert.

Studierende können sich den Mobilitätsbeitrag für das Semesterticket erstatten lassen

Der Mobilitätsbeitrag für das Deutschland-Semesterticket kann aus vielerlei Gründen (Urlaubssemester, Auslandsaufenthalt usw.) erstattet werden. In den meisten Fällen erlischt dabei auch die Möglichkeit, das Ticket zu nutzen. Eine Ausnahme ist hierbei eine Erstattung aufgrund von sozialer Härte, bei der gegenüber dem Härtefallausschuss des StuPa nachgewiesen werden muss, dass der Mobilitätsbeitrag eine unzumutbare finanzielle Härte darstellt. Bei einem positiven Bescheid kann das Ticket anschließend weiter genutzt werden.

Eine bloße Nicht-Nutzung des Tickets, weil es nicht benötigt wird, ist kein Erstattungsgrund. Weiterführende Informationen bietet der AStA auf seiner Homepage in einem FAQ zum Semesterticket. »mw«

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