Rückmeldung zum Wintersemester 2022/23: Semesterbeitrag der Bergischen Universität steigt geringfügig

Studierende der Bergischen Universität sollten bereits eine Benachrichtigung vom Studierendensekretariat erhalten haben: Bis zum 15. August müssen 318,31 Euro an die Wuppertaler Universität überwiesen werden. Während der Sozialbeitrag stabil bleibt, gibt es geringfügige Änderungen beim Studierenden- und Mobilitätsbeitrag.

Der AStA-Beitrag bzw. der Beitrag für die Studierendenschaft steigt von 11 auf 13 Euro. Hinzu kommen zweckgebundene Beiträge:

  • zwei Euro für die Fachschaften,
  • jeweils 50 Cent für Hochschulsport und Bühnenflatrate
  • und 25 Cent für den Sozialfond.

Letzterer steht Studierenden in finanzieller Notlage offen. In Summe beträgt der Studierendenbeitrag damit 16,25 Euro für das Wintersemester 2022/23 (Amtliche Mitteilung der Universität).

AStA-Beitrag liegt einen Euro über dem Niveau von 2016

Nach Auskunft des amtierenden AStA-Finanzreferenten Tilmann Matthaei wird die Betragserhöhung einerseits für die Mitgliedschaft im freien zusammenschluss von student*innenschaften e.V. (fzs), einem Dachverband von Studierendenvertretungen in Deutschland, und andererseits für die direkte Verwendung durch die Studierendenschaft genutzt. Unter den zweiten Punkt fallen beispielsweise gestiegene Personalkosten, inflationsbedingte Kostensteigerungen und ein stärkerer Fokus auf „Nachhaltigkeit“ bei eigenen Anschaffungen. Mit 13 Euro liegt der Beitrag einen Euro über dem Niveau von 2016. Zwischenzeitlich wurde er 2020 sogar auf neun Euro gesenkt, um angehäufte finanzielle Überschüsse im AStA-Haushalt abzubauen.

Der Mobilitätsbeitrag sinkt um 90 Cent auf 213,06 Euro. Der Kostenanteil für die NRW-Erweiterung ist geringfügig gesunken. Auch wurde der Beitrag für den Sozialfond angepasst und reduziert.

Sozialbeitrag für das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal bleibt zum Wintersemester stabil

Der Sozialbeitrag in Höhe von 89 Euro, den das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal (HSW) unter anderem als Betreiber der Campus-Gastronomien und Wohnheime erhebt, bleibt hingegen stabil. Eine Erhöhung käme „frühstens zum Sommersemester 2023“, wie HSW-Geschäftsführerin Ursula Dumsch erklärt. Anfang Juni musste das Sozialwerk jedoch die Preise für das Mittagessen anpassen. Höhere Lebensmittelpreise und geringere Umsätze wurden von Seiten des HSW als Begründungen aufgeführt (blickfeld berichtete).

Welche Semesterbeiträge erheben andere Universitäten?

Mit 318,31 Euro reiht sich die Bergische Universität Wuppertal – unter regulären Bedingungen – im Vergleich zu den Nachbar-Universitäten im unterem Kostenspektrum ein:

  • Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU): 314,16 Euro (WiSe 2022/23 – Info)
  • Technische Universität Dortmund (TU Dortmund): 237,72 Euro* | 317,25 Euro (WiSe 2022/23 – Info)
  • Ruhr-Universität Bochum (RUB): 341,18 Euro* (WiSe 2022/23 – Info)
  • Universität Duisburg-Essen (UDE): 329,06 Euro* | 334,06 Euro (WiSe 2022/23 – Info)

Da die vier aufgeführten Universitäten im Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) liegen, ist der Mobilitätsbeitrag für das Semesterticket überall identisch – Ausnahmen entstehen ggf. durch eine Verrechnung des 9-Euro-Tickets.

Unterschiede ergeben sich daher nur im Studierenden- und Sozialbeitrag. So erheben zum Beispiel das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ) bzw. das Studierendenwerk Bochum 110 Euro und die Studierendenschaft der RUB 18,12 Euro für das aktuelle Sommersemester.

* Zur Rückmeldung: TU Dortmund verrechnet das 9-Euro-Ticket mit dem Beitrag zum Wintersemester

Eine Besonderheit besteht an der TU Dortmund: Während Studierende, die sich neu einschreiben, den vollen Betrag in Höhe von 317,25 Euro überweisen müssen, fällt bei Studierenden, die sich zurückmelden, ein reduzierter Semesterbeitrag in Höhe von 237,72 Euro an. Dieser resultiert aus einer Verrechnung mit dem 9-Euro-Ticket.

Auch Studierende der Ruhr-Universität Bochum müssen – sofern berechtigt – einen um das 9-Euro-Ticket reduzierten Beitrag überweisen.

An der UDE hingegen müssen Studierende, die sich zurückmelden, eine Nacherhebung des Sozialbeitrages für das Sommersemester 2022 in Höhe von fünf Euro zahlen. Für Neueinschreiber:innen entfällt diese Nachzahlung bzw. der Semesterbeitrag reduziert sich entsprechend. »mw«

Informationen zur Rückmeldung an der Bergischen Universität für das Wintersemester 2022/23

Informationen zur fristgerechten Rückmeldung und zur Überweisung des Semesterbeitrages für das Wintersemester 2022/23 können Studierende abrufen unter:

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