Status Studentische Hilfskraft! (Teil 2)

Zeit zum Handeln!

In diesem Artikel möchte ich mich etwas näher mit der Personalvertretung – insbesondere für studentische Beschäftige – auseinandersetzen. Im ersten Teil erwähnte ich die Wichtigkeit einer Interessenvertretung, nur am Rande aber, warum dies auch so ist.

Wie wichtig der Personalrat1 sein könnte, stellt sich ggf. dann heraus, wenn – und dies ist wohl eines der häufigsten Probleme – Studierende eine Stelle antreten, der Arbeitsvertrag vielleicht schon unterschrieben, dieser aber noch nicht bei denen angekommen ist, die euch letztendlich auch euren Lohn auszahlen – in der Regel, wenn ihr nicht aus Drittmitteln finanziert werdet, das LBV.
Viel problematischer ist es eigentlich, wenn es noch gar keinen Arbeitsvertrag gibt.
Dies geschieht erfahrungsgemäß recht oft, und es sei nur kurz, aber sehr deutlich erwähnt, dass euch der Lohn auf jeden Fall zusteht, auch wenn noch kein Vertrag unterzeichnet wurde.

Ich möchte besonders darauf hinweisen, dass ihr, auch wenn ein Arbeitsverhältnis für einen bestimmten Zeitpunkt angedacht war und der Arbeitsvertrag zu diesem Zeitpunkt nicht vorlag, bitte unbedingt bei der nachträglichen Ausstellung des Vertrags beachten und gegebenenfalls zur Sprache bringen solltet, wenn das eigentliche Antrittsdatum des Arbeitsverhältnisses vor dem im Vertrag datierten Datum liegt. Dabei steht euch – und ich wiederhole mich – auch für den im Vertrag nicht festgehaltenen Zeitraum der Lohn zu.

Der Idealfall stellt sich so dar, dass ihr, wie alle anderen Arbeitnehmer_innen auch, euch bei Problemen mit beispielsweise dem Arbeitsvertrag an den zuständigen Personalrat wenden könnt – falls dieser nicht sowieso bei Ungereimtheiten tätig wird.
Es wäre sicher schön, wenn es so einfach wäre. Ihr als studentische Hilfskraft könnt dies im allgemeinen Fall nämlich nicht.
Nach § 5 Abs. 4a des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) sind studentische Hilfskräfte per se von der Vertretungsregel ausgeschlossen.

Anders verhält es sich nun seit dem 16.07.2011 für WHFs/WHKs.

Diese könnten nun offiziell von folgendem Angebot des PR-Wiss. Gebrauch machen
„Der PR-Wiss vertritt auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NW) die Interessen der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten sowie der wissenschaftlichen Hilfskräfte der BUW gegenüber der Dienststelle. Er hat unter anderem darüber zu wachen, dass die, zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt oder eingehalten werden. Weiterhin vertritt, unterstützt und berät er die Beschäftigten bei personellen Einzelmaßnahmen wie z.B. Einstellung, Beförderung, Eingruppierung, Versetzung oder Umsetzung, Nebentätigkeit, Teilzeitbeschäftigung und Kündigung sowie bei Problemen am Arbeitsplatz.“

Jetzt stellt sich euch vielleicht die Frage, was der Personalrat im Falle des Eingangsbeispiels eigentlich machen kann. In der Regel ist mit dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses – ohne Arbeitsvertrag – das Kind bekanntlich bereits in den Brunnen gefallen und euer verdientes Geld wird zum Monatsende auch nicht auf dem Konto erscheinen.
Dies ist leider Realität und auch in der Tat nicht mit einem Fingerschnippen beseitigt.
Durch die zusätzliche Bearbeitung des Personalrats verzögert sich in der Tat sogar noch die Weitergabe des Vertrags an entsprechende Stellen (LBV, …).

Bevor dies aber nun als Nachteil angesehen wird, muss ich darauf hinweisen, dass diese zusätzliche Sichtung/Kontrolle – wie sie im Moment (nur) für die wissenschaftlichen Hilfskräfte besteht – für die Arbeitnehmer_innen nicht ohne Grund, nein, sogar zum Schutz dieser dient.

Das Eingangsbeispiel zeigt zwar ein Problem, welches der Personalrat auch nicht beschleunigen kann, die Aufgabe ist es aber, dass Stellenausschreibungen so gestaltet werden, dass es erst gar nicht zu diesem Dilemma kommt bzw. entsprechende Personen, die es dazu kommen lassen, auch entsprechend ermahnt werden.

Das größte Problem ist, dass Studierende oft als beliebig einsetzbare – und vor allem als beliebig verfügbare – Arbeitskraft angesehen werden. Und dies trifft ja auch unbestreitbar zu. Dennoch seid ihr – und ich – Menschen, die nach geltendem Recht behandelt werden müssen, es aber oft nicht werden.
Gerade bei dieser Praxis, dass wir viel zu lange keinen Vertrag in den Händen halten, aber arbeiten sollen und/oder gegebenenfalls Monate auf den Lohn warten müssen, gerade dies ist alles andere als einfach nur hinnehmbar.

Es müssen Instanzen bestehen, die auf die Rechte der Arbeitnehmer_innen – euch Studierende – achten und dafür sorgen, dass sie eingehalten werden.

Und genau dies ist der Schutz, welcher vom Personalrat ausgeht oder ausgehen sollte – und im Zweifel für die studentischen Hilfskräfte nicht gegeben ist.

Zu diesem Thema gab es im Januar 2012 eine Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag.

Der Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie lud unter anderem als Sachverständige Christian Brockschnieder (Universität Paderborn/Fakultät für Wirtschaftswissenschaften), Jonas Thiele (1. Vorsitzen des AStA der Universität zu Köln), Dr. Ingrid Lotz-Ahrens (Universität Duisburg-Essen, Prorektorin für Ressourcenplanung), Stefan Brackertz (Landesausschuss für Studentinnen und Studenten (LASS) der GEW NRW) und Patrick Schnepper (Landes-ASten-Treffen (LAT) NRW) ein. (Berichte und Stellungsnahmen sind unter www.tarifini-nrw.de zu finden.)

Anlass der Anhörung war ein Antrag der FDP Fraktion, der hier nachzulesen ist.
Darin wird ein Vorhaben der Rot-Grünen Minderheitsregierung angesprochen, eine entsprechende Personalvertretung für studentische Beschäftigte (Hilfskräfte) gesetzlich festzulegen.

Die FDP möchte in diesem Antrag ein solches Vorhaben gerne verhindern.

Die Argumentation dreht sich hauptsächlich um die zusätzliche bürokratische Hürde für die Hochschulen und dem damit einhergehenden Attraktivitätsverlust der studentischen Hilfskräfte. Doch für wen ist die derzeitige Situation eigentlich wirklich attraktiv?
Der Antrag deutet „in seiner Begründung“, „die dünkelhaft-elitäre Ordinarien-Universität der 50er Jahre an“2.
Studierende leisten ihre Arbeit am Lehrstuhl nicht nur für den Lohnerwerb, sondern vielmehr auch, um ihre Ausbildung zu bereichern. Der Auffassung also, dass wir Studierende eben auch dankbar für die Zuarbeit für eine Professorin oder einen Professor sein müssen und entsprechend eben damit ein herabgestufter Status im Bereich der Arbeitswelt einherginge – wir hätten schließlich auch etwas davon.
Natürlich wird bei der Arbeit im Lehrstuhl auch etwas gelernt – sogar sicherlich studiumsfördernd – aber dies ist gleichwohl bei jeder Tätigkeit, auch im späteren Berufsleben, der Fall. Dort wird eine solche Argumentation schnell brüchig.
Ohne es vielleicht beabsichtigt zu haben, spricht die FDP damit aber noch ein viel wesentlicheres Problem an, und dies kam bereits im ersten Teil zur Sprache: die gerechte Bezahlung.
Selbst wenn das Arbeitsgericht 2005 eine klare Unterscheidung zwischen wissenschaftlicher und nichtwissenschaftlicher Tätigkeitsbereiche der studentischen Beschäftigten festgestellt hat, so wird oft die gleiche Arbeit verrichtet, die sonst (auch) von Beschäftigten mit einer Einstufung im Tarifvertrag der Länder (TV-L) geleistet wird.

„… kein Wunder, dass viele hier einfach nur noch weg wollen, hier werden junge Akademiker_innen mit Füßen getreten …“ 3

In dem Antrag ist weiterhin die Rede von den bestehenden, angeblich ausreichenden Strukturen. Gemeint sind die ASten an den Hochschulen, die vielerorts zum Teil ähnliche Interessenvertretungen bilden. Doch nicht selten beschäftigen ASten wiederum Studierende. Nicht nur als einfache Referent_innen, sondern mit regulären Arbeitsverhältnissen. Die ASten stünden sich also einem Doppelstatus als Arbeitgeber und Interessenvertretung im einem gegenüber.

Für wen ist diese Situation nun also attraktiv?

Für Studierende, die trotz der im Moment herrschenden Flexibilität ihre Arbeit an der Universität mit undefinierten Arbeitsverträgen leichter dem individuellen Studienverlauf anpassen können, oder eben für die Lehrstühle, die frei und kurzfristig auf billige Arbeitskraft zurückgreifen (wollen/können)?
Bei der Überlegung und Beantwortung dieser Frage muss aber unbedingt beachtet werden, dass die Tätigkeit als SHK/WHF/WHK nicht einfach nur ein „Zubrot“, sondern vielmehr für die meisten „existenziell“4 ist und gerade wenn wir wieder das Eingangsbeispiel betrachten, der jetzige Zustand unhaltbar ist. Es besteht potenziell ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis, in dem die Studierenden mal wieder den Kürzeren ziehen.
Vor allem aber lässt die nicht transparente Vergabe von Stellen – also ohne Ausschreibung, ohne der rechtlichen Kontrolle eines unabhängigen Personalrates – viel Spielraum für Unredliches zu.

Ich will es nun aber nicht nur so darstellen, dass alle Studierenden an der BUW wie Sklaven gehalten werden. Aus persönlicher Erfahrung bzw. aus meinem Umfeld ist mir sehr wohl bewusst, dass es Abteilungen in den einzelnen Fachbereichen gibt, in denen Studierende „gute“ Arbeitsbedingungen vorfinden und auch als Kolleg_innen wahrgenommen werden.
Aber ich kann hier eben nicht für den Großteil aller studentischen Beschäftigten sprechen.

Und insofern möchte ich meine Aussage aus dem ersten Teil etwas korrigieren: Wenn wir etwas daran ändern wollen, wäre eine gewerkschaftliche Organisation nötig und das Beitreten einer Gewerkschaft erleichtert die Vernetzung ungemein.

Zum Abschluss möchte ich gerne einen Blick auf Berlin werfen. Dort wird sich seit einigen Jahren an einen durch flächendeckende Streiks errungenen Tarifvertrag für Studierende gehalten, in dem z.B. der Urlaubsanspruch – Anzahl der Urlaubstage – und höhere Löhne klar und deutlich für alle fest verankert sind – und dieser wurde auch erfolgreich von allen Beteiligten angenommen.

Die Anhörung im Landtag hatte diesbezüglich auch ein positives Ergebnis. So waren, bis auf die FDP, alle anderen vertretenen Fraktionen am Ende der Ansicht, dass der jetzige Status der studentischen Beschäftigten reformbedürftig sei. Durch die Neuwahlen in NRW ist der schlussendliche Ausgang, ob nun eine Personalvertretung für eben jene Gruppe etabliert wird, weiterhin offen.

Die Thematik, Personalvertretung ja oder nein, bessere Bezahlung etc., bleibt weiterhin innerhalb und außerhalb der Studierendenschaft kontrovers diskutiert.

Fühlst du dich vielleicht selbst angesprochen, möchtest etwas dazu beitragen, möchtest eine Stellungnahme (Pro oder Contra) schreiben, dann wende dich bitte an malte.hermsen (at) asta.uni-wuppertal.de

Wenn du sogar mitarbeiten willst, kannst du dich auch unter www.tarifini-nrw.de über die Bemühungen des Landesausschuss für Studentinnen und Studenten (LASS) der GEW NRW informieren.

Anm. d. Redaktion: Der Artikel wurde vor der Neuwahl geschrieben. Inzwischen ist durch den veröffentlichen Koalitionsvertag der Rot/Gruenen Regierung abzusehen, dass langfristig, eine Personalvertretung für Studierende in der Hochschulgesetztesnouvelle geplant ist.

Fußnoten:
1 Personalvertretung, Interessenvertretung und Personalrat werden in diesem Artikel gleichbedeutend verwendet
2 Stefan Brackertz, Stellungnahme des Landesausschusses der Studentinnen und Studenten in der GEW-NRW (LASS) , http://vvwn.de/Antrag_LASS.pdf , abgerufen am 30.04.2012 20:53 Uhr.
3 Von einer Studentin, die nicht namentlich genannt werden will.
4 Dr. Ingrid Lotz-Ahrens, Stand: 19.01.2012, Universität Duisburg-Essen, Prorektorin für Ressourcenplanung, http://vvwn.de/Antrag_Uni_Duisburg_Essen.pdf, abgerufen am 30.04.2012, 21:52 Uhr.

Die Erstveröffentlichung des Artikels erfolgte in der AStA-Zeitung „Campuspolit“ Ausgabe 3.

Gastautor: Malte Hermsen – »malte«

Malte Hermsen

Malte Hermsen absolviert derzeit ein Master-Studium in Informationstechnologie an der Bergischen Universität Wuppertal und ein Bachelor-Studium in Psychologie an der Fern-Universität in Hagen.
Er ist unter anderem seit 2010 ehrenamtlich im AStA tätig und hatte in der letzten Legislaturperiode 2010/2011 des Studierendenparlamentes einen Sitz für die Liste „Bündnis Freibeuter und Grüne“ inne. Seine Aufgaben im AStA sind schnell mit den Schlagwörtern Soziales und Arbeit (und Familie) umrissen. Darüber hinaus ist er Mitglied in der GEW und engagiert sich auch dort für die Belange der Studierenden.

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