Die an der Bergischen Universität Wuppertal eingeschriebenen Studierenden bilden die Studierendenschaft, die eine rechtsfähige Gliedkörperschaft der Hochschule ist. Vertreten wird diese Studierendenschaft durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der als ausführendes Organ so etwas wie die Regierung der Studierendenschaft ist. Das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft ist das Studierendenparlament (StuPa), das in allgemeiner, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Mitglieder der Studierendenschaft gewählt wird. Das Studierendenparlament wählt die Mitglieder des Vorsitz sowie die Finanzreferentin oder den Finanzreferenten des AStA und muss der Bestellung der weiteren Referentinnen und Referenten des AStA durch den AStA-Vorsitz zustimmen. Als drittes Organ besteht der Schlichtungsrat, deren 6 Mitglieder jeweils zu einem Drittel durch das Studierendenparlament, dem AStA und der Fachschaftsrätekonferenz (FSRK) gewählt werden. Der Schlichtungsrat schlichtet und entscheidet bei formellen sowie materiellen Streitfragen und ist auch für die Wahlprüfung zuständig.
Die Studierendenschaft untergliedert sich nach Maßgabe ihrer Satzung in Fachschaften. Im Falle unserer Studierendenschaft wird die Fachschaft von allen eingeschriebenen Studierenden eines Fachbereiches und der fachbereichsanalogen Struktur „School of Education“ gebildet. Die Fachschaften sind gemäß der Satzung der Studierendenschaft selbstständige, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Bestandteile der Studierendenschaft. Im Falle der Studierendenschaft der Bergischen Universität Wuppertal bestehen also derzeit 8 Fachschaften. Der von allen Mitgliedern der Fachschaft gewählte Fachschaftsrat (FSR) ist das ausführende Organ und damit auf der Ebene der Fachschaft das organisatorische Analogon zum AStA auf der Ebene der Studierendenschaft. Oberstes beschlussfassendes Organ der Fachschaft ist die Fachschaftsvollversammlung, an deren Stelle kann die Satzung der Fachschaft jedoch auch eine gewählte Fachschaftsvertetung vorsehen. Von dieser Möglichkeit wurde bisher von keiner Fachschaft Gebrauch gemacht. Die Aufgaben und die Befugnisse der Fachschaftsvollversammlung entsprechen im Wesentlichen den Aufgaben und den Befugnissen des Studierendenparlaments, wenngleich aus organisatorischen Gründen die Aufgabenverteilung zwischen der Fachschaftsvollversammlung und dem Fachschaftsrat nicht exakt der Aufgabenverteilung zwischen dem Studierendenparlament und dem Allgemeinen Studierendenausschuss entspricht. Die Aufgaben der Fachschaften entsprechen den gesetzlichen Aufgaben der Studierendenschaft, wobei diese die besonderen fachspezifischen Belange ihrer Mitglieder zu berücksichtigen haben.
Die Fachschaften können sich wiederum nach Maßgabe ihrer Satzungen in Fachschaftsabteilungen untergliedern. Die Fachschaftseinteilungen sind keine Fachschaften, obwohl sie fälschlicherweise oft als solche bezeichnet werden. Sie sind lediglich Untergliederungen der Fachschaften der Fachbereiche A, C, D, E und G. Nur die Fachschaften der Fachbereiche B und F sowie der School of Education untergliedern sich nicht in Fachschaftsabteilungen. In Regel orientiert sich die Untergliederung der Fachschaften in Fachschaftsabteilungen an die Untergliederung der Fachbereiche in Fachgruppen oder an bestimmten Studiengängen. Das Vertretungsorgan der Fachschaftsabteilung ist der Fachschaftsabteilungsrat, der wie der Fachschaftsrat gewählt wird.
Als Gemeinschaftsgremium der Fachschaften gibt es die Fachschaftsrätekonferenz (FSRK), die aus den Mitgliedern der Fachschaftsräte oder deren Vertretern bestehen. Sie werden durch den jeweiligen Fachschaftsrat bestellt oder abberufen. Durch die FSRK wirken die Fachschaften in eigenen Angelegenheiten zusammen und in den Angelegenheiten der Studierendenschaft mit.
Auch wenn der Vergleich etwas hingt, möchte ich zur Veranschaulichung den Aufbau der Studierendenschaft mit dem der Bundesrepublik Deutschland vergleichen: Die Studierendenschaft würde in diesem Vergleich dem Bund entsprechen, das StuPa wäre der Bundestag und der AStA die Bundesregierung. Der Schlichtungsrat würde dem Bundesverfassungsgericht und die FSRK dem Bundesrat entsprechen. Die Fachschaften wären in diesem Vergleich die Länder, die Fachschaftsvollversammlung das Landesparlament und der Fachschaftsrat die Landesregierung. »schwarz«
Die Erstveröffentlichung des Artikels erfolgte in der AStA-Zeitung „Campuspolit“ Ausgabe 3.
Gastautor: Andreas Schwarz – »schwarz«
Andreas Schwarz hat Physik (mit Schwerpunkt Astrophysik) an der Bergischen Universität Wuppertal studiert. Während seiner Studienzeit war er neben anderen Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der Hochschule und der Studierendenschaft Mitglied des Studierendenparlaments (StuPa) sowie Referent für Hochschulrecht und Mitglied im Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Als Referent für Hochschulrecht war er für die rechtliche Organisation der Studierendenschaft und der Fachschaften sowie für deren Satzungen und Ordnungen verantwortlich. Auch an den Neufassungen der Satzung und der Wahlordnung der Studierendenschaft hat er maßgeblich mitgewirkt. Heute schreibt er unter anderem für das deutschsprachige makedonische Nachrichtenportal „Pelagon“ (www.pelagon.de) und engagiert sich für eine Lösung im sogenannten Namensstreit zwischen Griechenland und Makedonien. Grundlegende Arbeitsschwerpunkte sind hierbei die „Internationalen Beziehungen“ und das „Völkerrecht“.