Ausstellung im Engels-Haus: „Proletarier aller Länder vereinigt euch“

Als 1848 das Kommunistische Manifest in London veröffentlicht wurde, erreichte der von Karl Marx in zwei Tagen geschriebene Text nur eine kleine Leserschaft. Heute, 175 Jahre später, zählt das Manifest zu den TOP 5 der meistverkauften Bücher der Welt. Es ist ein Klassiker geworden, der zudem zum Weltdokumentenerbe der UNESCO gehört und in mehr als 200 Sprachen übersetzt wurde.

Karl Marx und Friedrich Engels wurden vom Bund der Kommunisten, eine frühe revolutionär-sozialistische Vereinigung, mit der Ausarbeitung eines Statuts beauftragt. Engels, der schon 1847 die „Grundsätze des Kommunismus“ formuliert hatte, schlug die Bezeichnung „Manifest“ vor. Erst mit der weiteren Erstarkung und Institutionalisierung der Arbeiterbewegung seit den 1860er Jahren und dem Revolutionsgeschehen nach dem Ersten Weltkrieg erhielt der sprachlich mitreißende Text die große weltweite Relevanz, die er bis heute besitzt. Auf wenigen Seiten formulierte Marx die materialistisch-historischen Grundlagen des bürgerlichen Kapitalismus und forderte dessen Überwindung: „An die Stelle der alten bürgerlichen Gesellschaft mit ihren Klassen und Klassengegensätzen tritt eine Assoziation, worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist.“

175 Jahre Manifest der kommunistischen Partei

Das Museum Industriekultur zeigt ab dem 14. März 2023 in einer Kabinettausstellung im Engels-Haus eine kleine aber vielfältige Auswahl aus der Wuppertaler Manifest-Sammlung. Ein Schwerpunkt wird auf besonders illustrierte und druckgraphisch herausragende Ausgaben gelegt. »red«

Weitere Informationen zur Kabinettausstellung im Engels-Haus

Ausstellungsdauer: 14. März bis 23. April 2023
Ausstellungsort: Engels-Haus; Engelsstraße 10, 42283 Wuppertal (GoogleMaps)

Öffnungszeiten:

  • Montag: geschlossen
  • Dienstag, Mittwoch: 10 – 18 Uhr
  • Donnerstag: 10 – 20 Uhr
  • Freitag, Samstag, Sonntag: 10 – 18 Uhr
  • Feiertage: 10 – 18 Uhr

Eintrittspreise (Engels-Haus): 4 Euro / ermäßigt 2 Euro

Anspruch auf Ermäßigung haben Minderjährige im Alter von 6 bis 14 Jahren, Schüler:innen, Auszubildende und Studierende bis 27 Jahre, Personen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten oder die im Besitz des Wuppertalpasses sind, BFD-, FSJ- oder FÖJ-Leistende, Grundwehr- oder Zivildienstleistende, Zahlungspflichtige der Infrastrukturförderabgabe. Ein dazu passender Nachweis muss vorgelegt werden.

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