„Adventschneise“: Hochschulleitung kündigt mehr Distanz bis Weihnachten an

Die Inzidenzzahlen steigen weiter. Fachleute sehen in der Verringerung der Kontakte eine der wirksamsten Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Vor diesem Hintergrund hat die Hochschulleitung der Bergischen Universität eine "Adventschneise" beschlossen. Für die verbleibenden zwei Uni-Wochen bis Weihnachten soll das Online-Lehrangebot ausgedehnt werden.

Grundlage dafür ist die neueste Corona-Epidemie-Hochschulverordnung vom 1. Dezember 2021, die rückwirkend zum 1. Oktober 2021 in Kraft gesetzt wurde. Diese, so schreibt die Hochschulleitung im aktuellen Newsletter „Studium und Lehre 19/2021“, eröffnet den Freiraum, „in den nächsten Wochen vom Regelfall der Präsenz abzuweichen, sofern noch mindestens 25 Prozent der Lehrveranstaltungen eines jeden Studiengangs in Präsenz angeboten werden.“

Bergische Universität: Online-Angebot in der Lehre soll ausgedehnt werden

Aufgrund dieser neuen Rechtslage legt das Rektorat für das Lehrangebot ab dem 6. bis zum 17. Dezember 2021, sprich bis zum Beginn der Weihnachtspause, im Wortlaut fest:

  • Laborpraktika, Veranstaltungen der künstlerischen Praxis und der Sportpraxis finden weiterhin in Präsenz statt.
  • Lehrveranstaltungen, für die ergänzend zur Präsenz auch ein zusätzliches asynchrones Digitalformat angeboten wird, werden weiterhin in Präsenz und asynchron digital angeboten.
  • Zu sonstigen Lehrveranstaltungen, die bisher nur in Präsenz angeboten wurden, wird ein zusätzliches asynchrones digitales Lehrangebot bereitgestellt oder ein zusätzliches Live-Streaming etabliert oder die Lehrveranstaltung wird nicht mehr in Präsenz und nur online angeboten. Im letzteren Fall kann das Online-Angebot auch synchron erfolgen, also in der Regel als ZOOM-Konferenz. Dabei müssen zur Sicherstellung der Studierbarkeit die bisher verwendeten Zeiten beibehalten werden, und den Studierenden muss ermöglicht werden, diesem Angebot mit ihren Endgeräten auch in den bisher für die Präsenzveranstaltung verwendeten Räumlichkeiten zu folgen.
  • Bei Lehrveranstaltungen, die in Parallelgruppen angeboten werden (Übungen, Tutorien), können – sofern Studierende das wünschen – einzelne Gruppen weiterhin in Präsenz angeboten werden. Selbstverständlich gelten weiterhin die üblichen Hygienemaßnahmen und die Verpflichtung für einen 3G-Nachweis beim Besuch von Lehrveranstaltungen in Präsenz und bei Betreten der Gebäude.

Maßnahmen der Hochschulleitung könnten auch Anfang Januar 2022 gelten

Die Hochschulleitung betont, sie habe sich auf Basis der bislang eingeübten Vorsichtsmaßregeln sowie der sehr hohen Impfquote (Zweitimpfungen) unter Studierenden von rund 95 Prozent, bislang gut gerüstet gesehen. Doch will sie „angesichts der zuletzt deutlichen Verschlechterung der Situation die Intention der Politik aufgreifen und unseren Lehrbetrieb zumindest vorübergehend wieder stärker in die heimischen vier Wände verlegen.“

Dabei stellt sie in Aussicht, dass die „Schneise“, die derzeit bis Weihnachten begrenzt ist, um zwei Wochen zum Uni-Start ins neue Jahr verlängert werden könnte. „Eine Entscheidung darüber, wie der Lehrbetrieb ab dem 3. Januar weitergeht, kann nur mit geringem Vorlauf getroffen werden. Sie wird zum 30. Dezember 2021 in diesem Rundbrief bekannt gegeben werden“, heißt es dazu im Newsletter. Die Hoffnung der Hochschulleitung ist es, dass die Infektionszahlen dann schon deutlich rückläufig sind und „wir unser im Oktober gestartetes Präsenzsemester wieder aufnehmen könnten.“ »red«

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