Wissenswertes zu AStA, StuPa & Fachschaften

Gemäß dem Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Studierendenschaft eine öffentlich-rechtliche Gliedkörperschaft der Hochschule, welche sich selbst verwaltet und ihre Organisation in einer Satzung regelt. Im Prinzip ist diese Satzung die Verfassung der Studierendenschaft und hat ebenfalls öffentlich-rechtlichen Charakter. Sie regelt insbesondere die Zusammensetzung der Organe der Studierendenschaft, die Wahl und Abwahl der Organmitglieder und den Vorsitz in diesen Organen.

Des Weiteren werden in der Satzung der Studierendenschaft die Amtszeit, Aufgaben, Befugnisse und Beschlussfassung dieser Organe geregelt. Neben Organen kann die Satzung weitere Gremien, etwa Ausschüsse, vorsehen und muss es im Falle des gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausschusses auch.

Zum gesetzlich vorgeschriebenen Mindestregelungsgehalt gehören auch die grundsätzliche Organisation der Fachschaften sowie von Vollversammlungen und Urabstimmungen, die Form der Bekanntgabe von Organbeschlüssen und Regelungen zum Haushaltswesen. Die Satzung der Studierendenschaft wird vom Studierendenparlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen und bedarf der Genehmigung durch das Rektorat, welche allerdings nur aus Rechtsgründen versagt werden darf.

Weiterführende Informationen zur Studierendenschaft an der Bergischen Universität

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