Neue Coronaschutzverordnung: Was ab Samstag in NRW (und Wuppertal) gilt

Die Infektionszahlen sinken, die verabreichten Impfungen steigen - vor diesem Hintergrund hat die NRW-Landesregierung eine neue Coronaschutzverordnung beschlossen, die in Abhängigkeit vom Inzidenzwert zahlreiche Öffnungsschritte vorsieht. Mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 150 (Stand: 12. Mai 2021) bleibt in Wuppertal hingegen die Bundesnotbremse weiter in Kraft.

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„Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Bundesnotbremse. Fallen die Inzidenzwerte in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100, erfolgen Öffnungsschritte in einem zweistufigen Verfahren“, schreibt die Landesregierung in ihrer aktuellen Meldung.

Corona: Öffnungsschritte bei Inzidenzen zwischen 50 bis 100 und unter 50

In Kreisen oder kreisfreien Städten, die eine stabile 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 50 (Stufe 1) vorweisen, fallen beispielsweise die Ausgangsbeschränkungen weg und die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Gastronomische Einrichtungen dürfen den Außenbereich öffnen, sofern Gäste und Bedienung ein negatives Testergebnis vorweisen können. Auch draußen gelegene Freizeiteinrichtungen (z. B. Kletterparks oder Minigolf-Anlagen) und der Einzelhandel dürfen dann wieder eine begrenzte Anzahl von Gästen bzw. Kundinnen und Kunden – mit negativem Testergebnis – begrüßen.

Fällt die Inzidenz unter 50 (Stufe 2), ist ein Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich, mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig. Die Abstandsregeln müssen weiterhin beachtet werden. Auch können Kantinen und Mensen – so auch die Uni-Mensa – wieder öffnen. Im Einzelhandel ist in dieser Stufe kein negatives Testergebnis mehr erforderlich, es muss jedoch eine Kundenbegrenzung auf eine/-n Kundin/Kunden pro zehn Quadratmeter eingehalten werden.

Geimpfte und Genesene stehen negativ Getesteten gleich

Bei allen Angaben ist zu beachten: „Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.“

Eine vollständige Auflistung aller ab Samstag, 15. Mai 2021, Erleichterungen, die die Bereiche Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Kultur, Sport, Freizeit, Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung, Messen/Märkte, Tagungen/Kongresse und private Veranstaltungen umfassen, bietet das Land NRW auf seiner Webpräsenz an.

Wuppertals Schulen gehen frühestens am 26. Mai in den Wechselunterricht

„Mit der ersten Unterschreitung des 165er-Schwellenwertes seit Inkrafttreten der Bundesnotbremse öffnet sich eine Perspektive für die Rückkehr zum Wechselunterricht an Wuppertals Schulen“, heißt es auf der Webpräsenz der Stadt Wuppertal. „Die Stadt trifft hier allerdings nicht die Entscheidungen“, betonen Oberbürgermeister Uwe Schneidewind und Krisenstabsleiter Johannes Slawig. „Ob eine Stadt aus den Festlegungen der Notbremse entlassen wird, entscheidet in jedem Einzelfall das Landesgesundheitsministerium.“

Voraussetzung dafür ist, dass der Grenzwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird. Erst dann kann ein Freigabe-Erlass des Landes erfolgen, bevor ein Wechselunterricht starten kann. „Dies wäre nach heutigem Stand aufgrund des verlängerten Pfingstwochenendes für Wuppertals Schulen der Mittwoch, 26. Mai. Eine Bestätigung dieses Ablaufs steht jedoch noch aus“, heißt es von Seiten der Stadt. »red«

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  1. Franziska Dahlen

    Ehrlich ich finde es eine Frechheit dass Friseure mit medizinische Versorgung gleichgestellt sind und die Gastronomie ums Überleben kämpfen viele Gastronomie hätten nicht Insolvenz beantragen müssen wenn man denen erlaubt hätte zu öffnen.

  2. Die Schüler*innen werden immer weiter vertröstet und jede Gelegenheit wird genutzt, den Wechselunterricht weiter hinauszuzögern. Dabei häufen sich depressive Verstimmungen und vertiefen sich Traumata.

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