Wuppertal sucht Wahlhelfer/-innen zur Bundestagswahl 2021

Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Um diese in der Stadt Wuppertal durchführen zu können, ist die Mithilfe von vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern unerlässlich. Anmeldungen sind ab jetzt möglich, für das Engagement wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.

Insgesamt müssen 278 Wahlvorstände mit jeweils sechs Personen besetzt werden, was rund 1.700 Ehrenamtler/-innen erfordert. Dabei können sich auch Neulinge melden und gar Aufgaben, wie die der/des (stellvertretende/-n) Wahlvorstehers/-in übernehmen. Vor dem Wahltermin wird es eine entsprechende Einweisung geben.

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten – in Abhängigkeit von der übernommenen Aufgabe – eine finanzielle Vergütung:

  • Wahlvorsteher/-in im Wahllokal: 70 Euro
  • Stellvertretende/-r Wahlvorsteher/-in im Wahllokal: 60 Euro
  • Sonstige Funktionen im Wahllokal: 50 Euro
  • Wahlvorsteher/-in im Briefwahllokal: 55 Euro
  • Sonstige Funktionen im Briefwahllokal: 45 Euro
  • Sonntagsreserve: 10 Euro

Bundestagswahl in Wuppertal: Gebraucht werden Helfer/-innen vor Ort, in den Briefwahlvorständen und als Sonntagsreserve

Wer in einem Wahllokal vor Ort eingesetzt wird, trifft sich im gesamten Team morgens um 7:15 Uhr im jeweiligen Bezirk, um die Wahl vorzubereiten und die Vor- und Nachmittagsschicht aufzuteilen. Alle Wahlhelfer/-innen kommen dann spätestens um 17:45 Uhr wieder vollständig zusammen, um die Auszählung durchzuführen. Über den Wahltag fallen Aufgaben an, wie die Prüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel und die Sicherstellung, dass die Stimmabgabe ordnungsgemäß abläuft.

Daneben besteht die Möglichkeit, in einem Briefwahlvorstand mitzuwirken. Die Auszählung der Briefwahl findet zentral für alle Briefwahlvorstände statt. Dazu treffen sich alle Wahlhelfer/-innen der Briefwahlbezirke um 14:30 Uhr.

Für beide Fälle gibt es zudem noch eine sogenannte Sonntagsreserve, die kurzfristig einspringt, sollte es in den Wahlvorständen zu Ausfällen kommen.

Gemeinsamer Einsatz im Wahlvorstand mit Freunden und Bekannten möglich

Zwar sind keine Vorkenntnisse notwendig, doch müssen Wahlhelfer/-innen wahlberechtigt sein, sprich am Wahltag 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Wer sich anmeldet, wird nicht automatisch für kommende Wahlen verpflichtet. Weiter können Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden und Bekannten in einem Wahllokal berücksichtigt und laut Stadtverwaltung meistens erfüllt werden. »red«

Weitere Informationen zum Thema „Wahlhelfer/-innen“ bei der Bundestagswahl 2021

Anzeige:

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert