Senat, Fakultätsräte und Wahlfrauengremium: Gremienwahlen 2023 an der Bergischen Universität

Vom 5. bis zum 7. Dezember 2023 finden an der Bergischen Universität Wuppertal die Wahlen des Senats, der Fakultätsräte, des Rates des Instituts für Bildungsforschung und des Wahlfrauengremiums für die am 1. April 2024 beginnende Amtsperiode statt.

Die Wahllokale an den drei Uni-Standorten Grifflenberg, Freudenberg und Haspel sind täglich von 9 bis 15 Uhr geöffnet:

  • Campus Grifflenberg: Gebäude B, Ebene 06, Raum 01
  • Campus Freudenberg: Gebäude FME 01.04
  • Campus Haspel: Gebäude HD-EG.

Hochschullehrer:innen, Mitarbeiter:innen und Studierende der Bergischen Universität sind zur Wahl aufgerufen

Zu wählen sind:

  • 24 Mitglieder des Senats, davon zwölf Hochschullehrer:innen, vier akademische Mitarbeiter:innen, vier Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung sowie vier Studierende,
  • je 15 Mitglieder der Fakultäten 1 bis 8 sowie des Rates des Instituts für Bildungsforschung, davon acht Hochschullehrer:innen, zwei akademische Mitarbeiter:innen, zwei Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung sowie drei Studierende und
  • 16 Mitglieder des Wahlfrauengremiums, je vier Mitglieder aus den vier Statusgruppen (Hochschullehrer:innen, akademischen Mitarbeiter:innen, Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung und Studierenden)

Die Mitglieder des Senats, der Fakultätsräte, des Rates des Instituts für Bildungsforschung werden für zwei Jahre gewählt. Die Gremien müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben geschlechtsparitätisch besetzt werden.

Die Aufgaben des Senats, der Fakultätsräte, des Wahlfrauengremiums und des Rates des Instituts für Bildungsforschung

Der Senat ist etwa zuständig für die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats, für den Erlass und die Änderung der Grundordnung sowie von Rahmenordnungen und Ordnungen der Universität. Außerdem gibt er Empfehlungen und Stellungnahmen zum Hochschulentwicklungsplan und zu Zielvereinbarungen, zu Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung von Stellen und Mitteln ab und nimmt zum jährlichen Bericht des Rektorats Stellung.

Die Fakultätsräte und der Rat des Instituts für Bildungsforschung sind in allen Forschung und Lehre betreffenden Angelegenheiten der jeweiligen Organisationseinheit zuständig.

Das Wahlfrauengremium wird für die Dauer von vier Jahren gewählt. Das Wahlrecht haben alle weiblichen Mitglieder der Universität. In seine Zuständigkeit fällt die Wahl der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer zwei Stellvertreterinnen. »red«

Weitere Informationen zu den Gremienwahlen 2023 an der Bergischen Universität

  • Alle Informationen zu den Wahlen können in der Wahlausschreibung (Amtliche Mitteilung Nr. 94/23) nachgelesen werden.
  • Die Kandidaturen können für Universitätsmitglieder hier bis zum 7. Dezember 2023 eingesehen werden. Für den Abruf außerhalb das Universitätsnetzwerkes ist die Nutzung des VPN-Außenzuganges zum BUW-Netz notwendig.

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