Vollversammlungen der autonomen Referate

Am 24.Mai 2012 finden die Vollversammmlungen der vier autonomen Referate an der Bergischen Universität Wuppertal statt.

Diese haben die folgende Aufgabe:

§ 20 – Die autonomen Referate
(1) Die autonomen Referate haben grundsätzlich die Aufgabe, die Belange anerkannt oder potentiell benachteiligter Studierendengruppen zu vertreten und daran mitzuwirken, bestehende Nachteile für diese uu beseitigen. (…)

Aus der Satzung der Studierendenschaft vom 04.11.2011

Folgend die einzelnen Einladungen zu den Vollversammlungen:

Einladung zur Vollversammlung der Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Einladung zur Vollversammlung

Hiermit laden wir zur Vollversammlung der Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen am 24.Mai 2012 um 17.30 Uhr auf der AStA Ebene (ME.04) ein.

Tagesordnung:
TOP 0: Begrüßung und Regularia
TOP 1: Benennung weiterer Vertreter
TOP 2: Anträge
TOP 3: Sonstiges

Wahlberechtigt sind alle Studierenden der Bergischen Universität Wuppertal die eine chronische Erkrankung oder Behinderung aufweisen. Zur Wahl stellen kann sich jeder der diese Gruppierung im AStA vertreten und als AnsprechpartnerIn zur Verfügung stehen möchte.

Für Rückfragen wendet euch bitte an: jenny.stacker (at) asta.uni-wuppertal.de (Bitte abtippen)

Einladung zur Vollversammlung der homosexuellen Studenten

Einladung zur Vollversammlung

Hiermit laden wir zur Vollversammlung der homosexuellen Studenten am 24.Mai 2012 um 18.30 Uhr auf der AStA Ebene (ME.04) ein.

Tagesordnung:
TOP 0: Begrüßung und Regularia
TOP 1: Benennung weiterer Vertreter
TOP 2: Anträge
TOP 3: Sonstiges

Wahlberechtigt sind alle schwulen Studenten der Bergischen Universität Wuppertal. Zur Wahl stellen kann sich jeder der diese Gruppierung im AStA vertreten und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen möchte.

Für Rückfragen wendet euch bitte an: jenny.stacker (at) asta.uni-wuppertal.de (Bitte abtippen)

Einladung zur Vollversammlung der Frauen und homosexuellen Studentinnen

Einladung zur Vollversammlung

Hiermit laden wir zur Vollversammlung der Frauen und homosexuellen Studentinnen am 24. Mai 2012 um 18.00 Uhr auf der AStA Ebene (ME.04) ein.

Tagesordnung:
TOP 0: Begrüßung und Regularia
TOP 1: Benennung weiterer Vertreter
TOP 2: Anträge
TOP 3: Sonstiges

Wahlberechtigt sind alle Studentinnen der Bergischen Universität Wuppertal. Zur Wahl stellen kann sich jeder der diese Gruppierung im AStA vertreten und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen möchte.

Für Rückfragen wendet euch bitte an: jenny.stacker (at) asta.uni-wuppertal.de (Bitte abtippen)

Vollversammlung der ausländischen Studierenden und Studierenden mit Migrationshintergrund

Einladung zur Vollversammlung

Hiermit laden wir zur Vollversammlung der ausländischen Studierenden und Studierenden mit Migrationshintergrund am 24. Mai 2012 um 19.00 Uhr auf der AStA Ebene (ME.04) ein.

Tagesordnung:
TOP 0: Begrüßung und Regularia
TOP 1: Benennung weiterer Vertreter
TOP 2: Anträge
TOP 3: Sonstiges

Wahlberechtigt sind alle Studierende mit Migrationshintergrund der Bergischen Universität Wuppertal. Zur Wahl stellen kann sich jeder der diese Gruppierung im AStA vertreten und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen möchte.

Für Rückfragen wendet euch bitte an: jenny.stacker (at) asta.uni-wuppertal.de (Bitte abtippen) »red«

Anzeige:

 

  1. Andreas Schwarz

    Anmerkungen zu den Autonomen Referaten:

    Die Bestellung und die Entlassung der Referentinnen und Referenten der im Text genannten Autonomen Referate erfolgt gemäß § 21 der Satzung der Studierendenschaft (SdS) durch Beschluss der Vollversammlung der entsprechenden Studierendengruppe.

    Diese Bestellung ist keine Wahl und darf auch nicht wie die Stimmabgabe zur Wahl des Studierendenparlaments durchgeführt werden. Es gibt folgerichtig auch keine Wahlberechtigten, sondern Abstimmungs- bzw. Stimmberechtigte.

    Die Bestellung am 24.05.2012 würde nur für die restliche Amtszeit der Autonomen Referate erfolgen, die mit dem Zusammentritt des im Juli 2012 neugewählten Studierendenparlaments (spätestens am 27.07.2012) endet. Die Amtszeit der Autonomen Referate ist die Amtszeit des AStA (§ 21 Absatz 1 Satz 1 SdS) und die Amtszeit des AStA ist die Amtszeit des Studierendenparlaments (§ 22 Absatz 1 SdS)

    Eine Neubestellung der Autonomen Referate für die kommende Amtszeit ab Juli 2012 darf frühestens vier Wochen vor Beginn dieser Amtszeit (§ 21 Absatz 1 Satz 2 SdS) erfolgen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert