Deutschlandweites Semesterticket: Das müssen Wuppertaler Studierende zum Sommersemester 2024 wissen

Zum kommenden Sommersemester steht Studierenden der Bergischen Universität Wuppertal ein deutschlandweit gültiges Semesterticket zur Verfügung. Folgende Informationen, die Studierende teilweise per Rundmail von Seiten der Universität bzw. des Allgemeinen Studierendenausschusses erhalten haben, sind dabei wissenswert.

Bislang galt das Semesterticket für Nordrhein-Westfalen und einzelne Strecken darüber hinaus. Der Geltungsbereich des neuen Deutschland-Semestertickets wird auf die ganze Bundesrepublik erweitert: Überall, wo das Deutschlandticket gilt, wird auch das Semesterticket der Bergischen Universität Wuppertal anerkannt. Gleichzeitig ist das neue Ticket mit umgerechnet 29,40 Euro im Monat deutlich günstiger als das bisherige NRW/VRR-Semesterticket, was nach der jüngsten Preiserhöhung monatlich 39,58 Euro gekostet hätte.

Mitnahmeregelungen für Personen und Fahrräder entfallen

Zum Sommersemester 2024 entfallen die Mitnahmeregelungen zum Semesterticket. Es können mit dem Deutschland-Semesterticket keine Personen oder Fahrräder mitgenommen werden. Hier möchten die ASten in Nordrhein-Westfalen nachverhandeln (blickfeld berichtete). Darüber hinaus wird das Ticket nicht mehr als Ticket-to-print beziehungsweise als Papierticket oder PDF-Datei bereitgestellt. Es kann nur noch digital, etwa über die Campus-App der Bergischen Universität oder einer anderen Wallet-App mitgeführt werden.

Neue Regelungen bei der Ticket-Rückerstattung

Studierende können sich unter bestimmten Bedingungen die Kosten für das Semesterticket erstatten lassen. Mit dem neuen Deutschland-Semesterticket ändern sich die damit verbundenen Regelungen teilweise.

Folgende beiden Gründe für eine Rückerstattung gelten nicht mehr:

  • eine bestehende Freifahrtberechtigung in NRW oder
  • ein ständiger Wohnsitz außerhalb von NRW zu Zwecken der Abschlussarbeit oder vorübergehend während eines studienrelevanten Praktikums.

Zu den neuen beziehungsweise geänderten Erstattungsgründen gehören:

  • Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken von mindestens drei Monaten des Semesters,
  • Immatrikulation an zwei Hochschulen mit Deutschlandsemesterticket (Erstattung nur an einer Hochschule) und
  • Reiseunfähigkeit von mindestens drei Monaten des Semesters (mit ärztlichem Attest).

Über etwaige Antragsfristen etc. informiert der AStA auf seiner Webseite im Semesterticket FAQ. Weiterhin möglich bleibt auch die Erstattung des Mobilitätsbeitrages für das Semesterticket aufgrund von sozialer Härte. In diesem Fall bleibt das Ticket weiterhin uneingeschränkt nutzbar.

Vorteile des Deutschland- bzw. Semestertickets für Studierende in Wuppertal

Mit dem neuen Deutschland-Semesterticket können Studierende in Wuppertal auch den 25-Prozent-Rabatt bei der „Hol mich!“-App nutzen und so vergünstigt den Abholservice der Wuppertaler Stadtwerke nutzen. Zudem gelten die Vorteile des „AboOho!“-Programms der Stadtwerke, das verschiedene Vergünstigungen im Kultur-, Freizeit- und Einzelhandelsbereich beinhaltet. »red«

Weiterführende Informationen zum Deutschland-Semesterticket

Für Fragen steht der Wuppertaler AStA auch unter ticket (at) asta.uni-wuppertal.de zu Verfügung

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