Die Corona-Pandemie macht auch vor der kommenden Wahl zum Studierendenparlament (StuPa) im Januar nicht halt. Parallel dazu werden auch die Fachschaftsräte der Fakultäten 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 8 gewählt. Die damit verbundenen Wahlunterlagen erhalten die Studierenden per Brief. Die ausgefüllten Wahlzettel können entweder per Rücksendeumschlag zurückgeschickt oder persönlich im Wahllokal abgegeben werden. „Aufgrund der aktuellen Situation werden Ort und Zeit der möglichen persönlichen Stimmabgabe in einem Wahllokal erst mit den Briefwahlunterlagen veröffentlicht. Irritationen, die durch Änderungen der Modalitäten entstehen, sollen somit verhindert werden“, heißt es von Seiten des Wahlausschusses, der die Organisation übernimmt.
Darüber hinaus ist wichtig:
- Im Wahllokal können nur die vorab postalisch zugesendeten Wahlunterlagen abgegeben werden. Neue Wahlunterlagen werden dort nicht herausgegeben.
- Für die Rücksendung der Wahlunterlagen müssen die Studierenden kein Porto bezahlen. Der entsprechende Umschlag wird unfrankiert in den Briefkasten geworfen.
- Die vollständig ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis spätestens 22. Januar 2021 um 16 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.
Studierende entscheiden über Zusammensetzung des 21-köpfigen StuPa
Insgesamt 57 Kandidatinnen und Kandidaten, verteilt auf drei Wahllisten, stellen sich Anfang 2021 zur Wahl. Es treten an:
In der vom Wahlausschuss herausgegebenen Wahlzeitung finden sich die Wahlprogramme der Listen. Diese soll rechtzeitig zur Wahl online sowie in gedruckter Variante im Wahllokal zur Verfügung stehen.
Was macht das Studierendenparlament (StuPa)?
„Das Studierendenparlament ist das oberste Beschluss fassende Organ der Studierendenschaft“, heißt es in der Satzung der Studierendenschaft. Zu seinen Aufgaben gehört es etwa, den AStA-Vorsitz und -Finanzreferenten zu wählen und an der übrigen AStA-Bildung mitzuwirken, den Haushalt der Studierendenschaft festzustellen und zu kontrollieren (welcher – inkl. der Gelder für das Semesterticket – rund 10 Millionen Euro umfasst) und „grundsätzliche Angelegenheiten der Studierendenschaft zu beschließen“. Was letzteres bedeutet, kann in den StuPa-Protokollen nachgelesen werden.
Der mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Studierendenparlaments – mindestens 11 von 21 Sitzen – gebildete Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) vertritt die Studierendenschaft, führt die Beschlüsse des StuPa aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Studierendenschaft. Dazu gehören beispielsweise verschiedene Service-Angebote, wie der AStA-Schreibwarenladen, die BAföG-, Sozial- oder Rechtsberatung oder die Durchführung kultureller oder politischer Veranstaltungen. Seine Aktivitäten dokumentiert der AStA u.a. auf seiner Homepage. »mw«
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