Die 3G-Regel in Bus und Bahn gilt auch in Wuppertal

In Wuppertal gilt im öffentlichen Personennahverkehr seit dem 24. November 2021 eine 3G-Regelung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) kündigen an, deren Einhaltung stichprobenartig zu kontrollieren.

Fahrgäste müssen seit heute einen Nachweis darüber mitführen, dass sie von Corona genesen, vollständig gegen Corona geimpft oder negativ getestet sind (3G-Regelung). Dabei darf der Testnachweis nicht älter als 24 Stunden sein. Es gilt sowohl ein PCR- als auch ein Antigen- bzw. Bürgertest. Ein negativer Selbsttest reicht hingegen nicht aus.

Wuppertaler Stadtwerke wollen 3G-Regelung stichprobenartig kontrollieren

Die WSW kündigen an, die Einhaltung der 3G-Regel stichprobenartig in den Bussen und der Schwebebahn zu kontrollieren. Fahrgäste, die bei einer Kontrolle keinen gültigen Nachweis vorweisen können, werden umgehend von der Beförderung ausgeschlossen. In diesen Fällen kann laut den Stadtwerken außerdem ein Bußgeld durch die Ordnungsbehörden verhängt werden.

Kinder und Schüler:innen sind von der 3G-Nachweispflicht ausgenommen

Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Schüler:innen benötigen ebenfalls keinen 3G-Nachweis, müssen sich aber durch einen Schüler:innenausweis legitimieren. Diese Ausnahme gilt nicht für Auszubildende und Studierende. Die WSW weisen zudem darauf hin, dass die Einhaltung der 3G-Regel nicht durch das Fahrpersonal kontrolliert wird. Daher müssen die Nachweise auch nicht beim kontrollierten Vordereinstieg gezeigt werden.

Mund-Nasen-Schutz muss weiterhin in Bus und Bahn getragen werden

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Fahrzeugen besteht fort. Die 3G-Regel gilt nicht nur in Omnibussen und der Schwebebahn, sondern auch in den WSW Cabs, im Taxibus, im Anrufsammeltaxi und in den Bürgerbussen. Die Stadtwerke kündigen an, gemeinsam mit dem Ordnungsamt bereits am Donnerstag, 25. November 2021, eine erste Schwerpunktkontrolle durchzuführen. »red«

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