Corona: Ab morgen Ausgangssperre in Wuppertal

Ab morgen (19. April 2021) gilt in Wuppertal von 21 bis 5 Uhr eine Ausgangssperre. Ein Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Grundstücks ist dann untersagt. Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmen. Zudem hat die Stadt Wuppertal weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen.

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Zwischen 21 und 5 Uhr dürfen laut Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal nur diejenigen außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Grundstückes sein,

  • bei denen ein (veterinär-)medizinischer Notfall oder eine medizinisch unaufschiebbare Behandlung vorliegt,
  • die eine berufliche/dienstliche Tätigkeit oder „unaufschiebbare Ausbildungszwecke“ verfolgen,
  • die ein Sorge- oder Umgangsrecht wahrnehmen,
  • die eine „unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger“ übernehmen oder Sterbende begleiten,
  • die Tiere versorgen (darunter fällt auch das „Gassi“-Gehen mit Hunden)
  • oder wegen „ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen“ unterwegs sein müssen.

Corona in Wuppertal: Weitere Beschränkungen bei Kontakten und im öffentlichen Leben

In der Allgemeinverfügung vom 16. April sind weitere Maßnahmen aufgeführt – beispielsweise:

  • Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen/privaten Raum sind nur zwischen Angehörigen eines Haushaltes und einer weiteren Person gestattet. Zudem liegt die Höchstzahl bei fünf Personen – Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet.
  • Kinderbetreuung: Im Wortlaut heißt es: „Im eingeschränkten Pandemiebetrieb wird dringend an die Eltern appelliert, die Angebote der Kindertagesbetreuung nur dann zu nutzen, wenn es unbedingt erforderlich ist.“
  • Spielplätze: Diese dürfen ab 18:30 Uhr nicht mehr betreten werden. Zudem gilt ein Verzehrverbot, außer für Kinder im Alter bis sechs Jahren.
  • Einzelhandel: Für den Einzelhandel gilt wieder das kontaktlose „Click & Collect“. Zu den Ausnahmen, die weiterhin – unter Auflagen – geöffnet haben dürfen, gehören etwa der Lebensmittelhandel, Apotheken oder Drogerien.
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Theater, Oper, Kinos, Museen und Co. müssen schließen.

Eine Gesamtübersicht aller Maßnahmen kann der entsprechenden Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal vom 16. April 2021 entnommen werden.

Bußgeld bis zu 25.000 Euro möglich

Die Allgemeinverfügung tritt am 19. April in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 26. Aprils 2021. Verstöße gegen die Auflagen dieser Verfügung können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. »red«

Nachtrag (18. April 2021, 19:45 Uhr): Da die Allgemeinverordnung ab Montag, 19. April 2021, gilt, besteht somit bereits von Mitternacht bis 5 Uhr morgens eine Ausgangssperre in Wuppertal. Dies wird auch von Radio Wuppertal so bestätigt.

  1. Joachim Walbrodt

    Diese Maßnahme ist logisch nicht nachvollziehbar. Anders als in südeuropäischen Staaten, wo das Leben weitestgehend außerhalb der eigenen Wohnung stattfindet, halten sich in Deutschland kaum Leute draussen nach 21:99 Uhr bei niedrigen Temperaturen auf. Auch das Argument, dass sich dann weniger Leute privat treffen, weil quasi der Rückweg „abgeschnitten“ ist, stimmt nicht. Wer die Regeln unterlaufen will, findet Mittel und Wege . Erneut eine Massnahme, die die Hilf- und Konzeptlosigkeit von Staat und Kommunen zeigen.

  2. Dagmar Niemeyer

    Ich finde die Einschränkungen gut und wünsche sehr, dass sich ALLE im Sinne ALLER daranhalten!!!!!
    Dann hoffentlich sinken die Inzidenzen wieder und
    -mit allen weiteren Maßnahmen und Regeln, die auch dann weiter einzuhalten sind- können wir ALLE die weitere Verbreitung stoppen!!!!!

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