„Mütter des Grundgesetzes“- Ausstellung im Lichthof

Im Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom Parlamentarischen Rat verabschiedet. Neben 61 Männern gehörten auch vier Frauen, eine aus Wuppertal, dem Rat an. Ihnen zu Ehren wurde eine Wanderausstellung konzipiert, die in Wuppertal als Kooperation des Jugendrings Wuppertal e.V. und der Gleichstellungsstelle der Stadt Wuppertal präsentiert wird.

Gleichberechtigung im Grundgesetz: Vier Frauen und ein Engagement

70 Jahre Grundgesetz, das bedeutet auch 70 Jahre Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dass diese, bis heute noch nicht in allen Lebensbereichen zutreffende Formulierung, Eingang ins Grundgesetz gefunden hat, daran haben maßgeblich Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Wessel und die Wuppertalerin Helene Weber beigetragen. Ihre Biografien, genau wie die Entwicklung des Grundgesetzes und die der Frauenrechte in Deutschland, werden in der Ausstellung gezeigt. Dies und vor allem die vier genannten Persönlichkeiten sollen insbesondere (junge) Frauen motivieren, selbst aktiv zu werden und sich politisch mehr zu engagieren. Zusätzlich zu den 17 regulären Informationsplakaten gibt es in Wuppertal deshalb auch vier selbstgestaltete Stationen, die dies aufgreifen. Neben einem Hörspiel, einer Verkleidungsecke und einem Kurzfilm mit lokalen Politikerin, können die Besucher/-innen ihre Meinung auf einer Statement-Wand festhalten.

Grundgesetz trifft Realität: Immer noch keine Gleichberechtigung

Am 26. August 2019 wurde die Ausstellung feierlich im Lichthof des Barmer Rathauses um 18 Uhr eröffnet. Jasmin Ashauer von Radio Wuppertal moderierte den Abend und die Sängerin Franzi Rockzz sorgte für kleine musikalische Einlagen. Nach einer kurzen Begrüßung von den Organisatorinnen, Martina Völker von der Gleichstellungsstelle und Claudia Schmidt vom Jugendring Wuppertal e.V., ging das Wort an die Bürgermeisterin Ursula Schulz. Sie erinnerte die Anwesenden daran, dass die Gleichberechtigung zwar schon seit 1949 im Grundgesetz steht, die damalige Realität aber anders aussah, auch anders als heute. So konnten Männer in den 1960er Jahren noch bestimmten, ob ihre Frauen arbeiten dürfen. Im Anschluss erfolgte eine kurze Diskussionsrunde mit Kommunalpolitikerinnen, die von ihrem persönlichen Werdegang berichteten und sich den Fragen des Publikums stellten. Jenseits der Parteigrenzen sprachen sie sich dafür aus, dass sich nicht nur mehr junge Frauen, sondern mehr Menschen – unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft – politisch engagieren sollen. Passend dazu gab Roswitha Bocklage, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wuppertal, einen Kommentar zu der aktuellen Lage in der Gleichstellungsdebatte und einen Ausblick darüber, was zu tun ist, ab. Zum Schluss hatten die Besucher/-innen die Gelegenheit, sich die Ausstellung anzusehen und mit den Beteiligten ins Gespräch zu kommen. »at«

Öffnungszeiten und Führungen

Bis zum 6. September 2019 kann die Ausstellung im Lichthof des Rathauses Barmen besucht werden. Nachmittags ist die Ausstellung öffentlich zugänglich.

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