Hochwasser in Wuppertal: Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe in NRW

Für die von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 Betroffenen stellt das Land Nordrhein-Westfalen 200 Millionen Euro als Soforthilfe bereit. Diese richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen.

Bis zu 3.500 Euro pro Wuppertaler Haushalt aus der Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe

Bürgerinnen und Bürger, die von existentieller Not betroffen sind, können für eine erste finanzielle Überbrückung einen Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt sowie 500 Euro für jede weitere Person aus dem Haushalt in Anspruch nehmen. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln, die durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Mit der Soforthilfe soll „eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell“ bewältigt werden. Weiter heißt es von Seiten der Landesregierung: „Ziel ist es, dass noch in dieser Woche die Anträge gestellt und spätestens Anfang der kommenden Woche die Soforthilfen ausgezahlt werden können.“

5.000 Euro Unterstützung für Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige

Um „erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen“ stemmen zu können, ist es Unternehmen, Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen möglich, vom Land für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abzurufen. Von einer identischen Regelung profitieren betroffene Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft „einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei“.

Pauschalbeträge für vom Hochwasser erfasste Städte, Gemeinden und Kreise

Städte, Gemeinden und Kreise sollen vom Land NRW Pauschalbeträge erhalten, „damit sie die nötigste Infrastruktur in den Kommunen herrichten können.“ Diese sollen sich am Ausmaß der Betroffenheit orientieren. »red«

Mehr zur Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe in NRW

Ausführliche Informationen zur Soforthilfe zur Unwetterkatastrophe in Nordrhein-Westfalen bietet das Land auf seiner Webseite unter:

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  1. Gabriele Klaus

    Warum bleibt der kleine Bürger der ohnehin über wenig finanzielle Mittel verfügt auf der Strecke, wenn diese keinen Schaden über 5000 Euro haben?
    Mit freundlichen Grüßen
    Gabriele Klaus

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