Die Finanzierung der staatlichen Hochschulen in NRW

Die Finanzierung der staatlichen Hochschulen erfolgt über die Grundfinanzierung, weiterer Mittel durch das Land und über Drittmittel. Die Grundfinanzierung der Hochschulen orientiert sich gemäß § 5 Absatz 1 des Hochschulgesetzes NRW (HG) an ihren Aufgaben, den vereinbarten Zielen und den erbrachten Leistungen. Für die Einwerbung von Drittmitteln ist die Hochschule selbst verantwortlich. Die Grundfinanzierung wird aus dem Haushalt des Landes bezahlt, ist entsprechend im Landeshaushaltsplan aufgeführt und für jede Hochschule individuell festgelegt. Ein Teil der Grundmittel für die Hochschulen wird nach leistungsbezogenen Kriterien vergeben. Im Haushaltsjahr 2012/2013 gehen 23 % dieser Mittel als sogenanntes Leistungsbudget in die Verteilung ein. Das Landesbudget für die Hochschulen zum laufenden Betrieb wird vor dieser Verteilung allerdings um die Mieten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW und um weitere sogenannte Sondertatbestände bereinigt. Diese Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) soll der unterschiedlichen Finanzausstattung der Hochschulen Rechnung tragen, in dem größere Hochschulen mehr für die Verteilung der Mittel aufbringen müssen als kleinere Hochschulen. Im Ergebnis steht das Leistungsbudget einer Hochschule aufgrund der LOM in einem proportionalen Verhältnis zu ihrem Anteil am Gesamtbudget der in der Verteilung einbezogenen Hochschulen. Die LOM richtet sich nach folgenden Indikatoren: Absolventinnen und Absolventen, Drittmittel und Gleichstellung bei den Professuren. Die Leistungsorientierte Mittelvergabe ist allerdings gedeckelt, so dass eine Hochschule maximal einen Prozent ihrer Grundmittel durch schlechtere Werte für die Indikatoren verlieren kann. Die übrigen 22 % der in die Verteilung fließenden Mittel kommen wieder zur Hochschule zurück. Im Falle der Universitäten/Fachhochschulen haben die Indikatoren folgende Gewichtung: Absolventinnen und Absolventen: 50/75 %, Drittmittel: 40/15 % und Gleichstellung bei den Professuren: 10/10 %.

Die Mittel zur Qualitätsverbesserung

Zum WS 2011/2012 hat die rot-grüne Landesregierung die zum WS 2006/2007 eingeführten Studiengebühren wieder abgeschafft. Diese sogenannten Studienbeiträge konnte jede Hochschule in eigener Entscheidung in einer maximalen Höhe von 500 Euro von jeder und jedem Studierenden pro Semester erheben. Die Studienbeiträge flossen direkt und zusätzlich zu den Landesmitteln in die Haushalte der Hochschulen. Nicht alle, jedoch die meisten Hochschulen in NRW erhoben den maximalen Studienbeitrag von 500 Euro. Aufgrund des Wegfalls der Studienbeiträge werden diese Mittel jetzt aus dem Landeshaushalt als Mittel zur Qualitätsverbesserung an die Hochschulen ausbezahlt. Dabei wurde das Gesamtaufkommen an Studienbeiträge im Jahre 2009 in Höhe von 249 Millionen Euro zu Grunde gelegt. Diese Mittel werden nach der Anzahl der Studierenden innerhalb der 1,5fachen Regelstudienzeit an die jeweiligen Hochschulen verteilt. Im Ergebnis haben Hochschulen, die vorher keinen oder einen geringeren Studienbeitrag erhoben haben, mehr Mittel zur Verfügung und Hochschulen, die den Maximalbeitrag in Höhe von 500 Euro erhoben haben, weniger Mittel zur Verfügung. Der Verwendungszweck dieser Mittel ist der Gleiche wie bei den Studienbeiträgen: Die Verbesserung der Lehre für die Studierenden. Dementsprechend dürfen die Mittel zur Qualitätsverbesserung auch nicht Zweckentfremdet ausgegeben werden.

Die Mittel aus dem Hochschulpakt

Der Anstieg der Studierendenzahlen, vor allem aufgrund von doppelten Abiturjahrgängen, stellt die Länder vor große logistische und finanzielle Herausforderungen. Um die finanziellen Folgen abzumildern, haben der Bund und die Länder sogenannte Hochschulpakte geschlossen. Der Bund stellt Mittel für die steigenden Studierendenzahlen zur Verfügung, die allerdings in gleicher Größenordnung von den Ländern gegenfinanziert werden müssen. So werden die Mittel aus dem Hochschulpakt zur Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte von den Ländern aufgebracht. Mit dem aktuellen Hochschulpakt II stehen den Hochschulen insgesamt zirka zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln können die Hochschulen in NRW bis 2015 rund 95.000 zusätzliche Studienplätze schaffen. Aufgrund einer Schätzung der Kultusministerkonferenz (KMK) wird von einem deutlichen Anstieg der Nachfrage nach Studienplätzen ausgegangen. Die bisherigen Mittel des Bundes dürften daher voraussichtlich im Jahre 2014 erschöpft und für die Bewältigung des tatsächlichen Studierendenandranges nicht ausreichend sein. Zurzeit finden Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern über eine Erhöhung der Mittel aus dem Hochschulpakt statt.

Drittmittel in der Hochschulfinanzierung

Alle Mittel, die nicht aus dem staatlichen Budget für die Finanzierung der Hochschulen stammen, werden als Drittmittel bezeichnet. In der Regel werden im wissenschaftlichen Betrieb einer Hochschule mit Drittmittel konkrete Forschungsvorhaben finanziert. Drittmittel können sowohl aus der Privatwirtschaft als auch aus öffentlichen Forschungsförderungen für bestimmte Forschungsprojekte stammen. Quellen für eine öffentliche Forschungsförderung sind unter anderem die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Des Weiteren vergeben auch Stiftungen, wie z.B. die Volkswagen-Stiftung, Drittmittel für Forschungsprojekte. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt Drittmittel für den internationalen Austausch von Studierenden sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Auch von der Europäischen Union (EU) werden im Rahmen entsprechender Forschungsprogramme Drittmittel vergeben. Der Anteil der Drittmittel am Gesamtbudget der Hochschulen liegt (die medizinischen Einrichtungen nicht mit eingerechnet) durchschnittlich bei 20 %, variiert jedoch von Hochschule zu Hochschule. Für die Einwerbung von Drittmitteln ist die Hochschule selbst verantwortlich. Aufgrund der Bedeutung dieser Mittel für die Reputation einer Hochschule sind die Hochschulen bei der Einwerbung von Drittmitteln sehr engagiert. Diese Gelder, die außerhalb der Grundfinanzierung zufließen, sind aufgrund der verfassungsrechtlich verbrieften Freiheit von Wissenschaft und Forschung (Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz) nicht unumstritten. Gerade Drittmittel aus der Privatwirtschaft sind in der Regel an einem bestimmten Ergebnis orientiert und bedeuten eine entsprechende Einschränkung der Forschungsfreiheit. Auf der anderen Seite kann natürlich nicht völlig auf eine ergebnisorientierte Forschung verzichtet werden. Jedoch darf auch in diesen Fällen die Freiheit der Forschung nicht grundsätzlich eingeschränkt werden.

Die Finanzierung der Bergischen Universität Wuppertal

Aus dem Haushalt des Landes erhielt die Bergische Universität Wuppertal im Jahre 2011 für ihren laufenden Betrieb 102.840.000 EURO. Hierin sind Ausgaben für Investitionen nicht mit eingerechnet. Der Haushaltsplan für das Jahr 2012 sieht einen Ansatz von 104.492.000 EURO und der für das Jahr 2013 einen Ansatz von 101.809.600 EURO vor. Die Ausgaben für Investitionen aus Mitteln des Landes und des Bundes (aufgrund von Artikel 91 b und 143 c GG) im Jahre 2011 betrugen 104.142.000 EURO. Die Haushaltspläne für die Jahre 2012 und 2013 sehen entsprechende Ansätze in Höhe von 106.453.600 bzw. 106.321.100 EURO vor. Außerdem erhielt die Bergische Universität von staatlicher Seite zudem Mittel zur Qualitätsverbesserung und Zuwendungen aus dem Hochschulpakt. Des Weiteren nimmt sie auch noch Drittmittel ein. Die Entwicklung des Haushaltes und der Drittmittel an der Bergischen Universität Wuppertal kann unter folgendem Link angeschaut werden: www.uni-wuppertal.de »schwarz«

Gastautor: Andreas Schwarz – »schwarz«

Foto: Andreas Schwarz

Andreas Schwarz hat Physik (mit Schwerpunkt Astrophysik) an der Bergischen Universität Wuppertal studiert. Während seiner Studienzeit war er neben anderen Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der Hochschule und der Studierendenschaft Mitglied des Studierendenparlaments (StuPa) sowie Referent für Hochschulrecht und Mitglied im Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Als Referent für Hochschulrecht war er für die rechtliche Organisation der Studierendenschaft und der Fachschaften sowie für deren Satzungen und Ordnungen verantwortlich. Auch an den Neufassungen der Satzung und der Wahlordnung der Studierendenschaft hat er maßgeblich mitgewirkt. Heute schreibt er unter anderem für das deutschsprachige makedonische Nachrichtenportal „Pelagon“ (www.pelagon.de) und engagiert sich für eine Lösung im sogenannten Namensstreit zwischen Griechenland und Makedonien. Grundlegende Arbeitsschwerpunkte sind hierbei die „Internationalen Beziehungen“ und das „Völkerrecht“.

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