So könnt ihr euch die Kosten für das Semesterticket beim AStA erstatten lassen

SPOILER: Ein Auto und die dazugehörigen Spritkosten sind keine Gründe für eine Erstattung des Mobilitätsbeitrages.

Per Antrag: In sechs Fällen kann der Mobilitätsbeitrag zurücküberwiesen werden

Knapp über 300 Euro müssen Wuppertaler Studierende mit Rückmeldung zum kommenden Sommersemester zahlen. Mit 196,62 Euro macht der Mobilitätsbeitrag den größten Anteil an dieser Summe aus. Da das NRW/VRR-Semesterticket nach dem Solidar-Modell funktioniert, zahlen alle Studierende gleichermaßen. Doch in den folgenden sechs Fällen kann der Beitrag durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) erstattet werden:

  • Fall 1.: „Ich bin beurlaubt bzw. befinde mich im Auslandsemester.“
    (Die Beurlaubung ist auf der Immatrikulationsbescheinigung vermerkt. In puncto Auslandssemester ist eine Bescheinigung der hiesigen Hochschule notwendig, dass Studienleistungen angerechnet werden.)
     
  • Fall 2.: „Ich bin exmatrikuliert.“
     
  • Fall 3.: „Ich bin in ganz NRW freifahrtberechtigt.“
    (Die Freifahrtberechtigung muss sich aus einem Dienstverhältnis – z.B. Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Polizei oder Bundeswehr – ergeben oder aus einem weiteren NRW-Semesterticket einer anderen Hochschule.)
     
  • Fall 4.: „Ich bin schwerbehindert mit Anspruch auf Beförderung oder ich kann aufgrund meiner Behinderung den ÖPNV nicht nutzen.“
    (Auch eine ärztlich festgestellte Erkrankung, die die Nutzung des ÖPNV bzw. Nahverkehrs ausschließt, ist möglich.)
     
  • Fall 5.: „Aufgrund meiner finanziellen Situation stellt die Zahlung des Mobilitätsbeitrags für mich eine nicht zumutbare soziale Härte dar.“
     
  • Fall 6.: „Ich schreibe an meiner Abschlussarbeit oder mache ein Praxissemester und befinde mich während dieser Zeit außerhalb von NRW.“
    (Ob Praktikum oder Auslandssemester, beide müssen sich zwingend aus dem Studium ergeben. Freiwillige Maßnahmen werden, auch wenn sie „studienfördernd“ sind, nicht anerkannt.)
     

Der Grund für die Ticket-Erstattung muss nachgewiesen werden

Je nach Fall müssen beim Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags verschiedene Nachweise vorgelegt werden. Wer beispielsweise beurlaubt ist oder sich im Auslandssemester befindet, muss eine Immatrikulationsbescheinigung des Antragssemesters mit dem Aufdruck „beurlaubte/r Student/in“ oder einen Nachweis der Bergischen Universität über das Auslandssemester einreichen.
Darüber hinaus ist in der Regel ein Ausdruck des Semestertickets für das Antragessemester, also das Semester, für das der Antrag gestellt wird, notwendig. Die Ticketnummer wird dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mitgeteilt und auf der Überweisung bzw. Rückerstattung vermerkt.

Komplizierter ist das Verfahren, wenn eine Rückerstattung aufgrund Sozialer Härte beantragt wird. Hier sind beispielsweise diverse Einkommensnachweise wie Kopien der letzten Bescheide über Sozialhilfe, Härteausgleich, Kinder-/Erziehungsgeld oder ähnliches, sowie eine schriftliche Begründung für die Soziale Härte, wegen der die Rückerstattung beantragt wurde, notwendig. Über den Antrag entscheidet dann der Sozialausschuss des Studierendenparlamentes (StuPa), der feststellen muss, dass die Zahlung des Mobilitätsbeitrages – auf den Monat gerechnet rund 33 Euro – eine unzumutbare finanzielle Härte für den/die jeweilige/n Studierende/n darstellt.
Studierende, die vom Fall der Sozialen Härte erfasst werden, sind auch die einzigen, die nach einer Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages, weiterhin berechtigt sind, das Semesterticket zu nutzen.

Ein Auto und Spritkosten sind keine Gründe für eine Erstattung

Wer mit dem Auto zur Uni fährt und das Semesterticket nicht braucht, kriegt keine Erstattung. Auch ist es nicht möglich, sich den Mobilitätsbeitrag bereits vor der Rückmeldung zu sparen. Die Überweisung des vollständigen Semesterbeitrages ist zwingend notwendig für die ordnungsgemäße Rückmeldung.

Wichtig ist auch, den vollständigen (!) Antrag für die Ticketrückerstattung so früh wie möglich zu stellen: Wer beurlaubt ist, sich im Ausland befindet oder außerhalb Nordrhein-Westfalens an seiner Abschlussarbeit schreibt, bekommt angebrochene wie auch zurückliegende Monate des Antragssemesters nicht erstattet.
Davon ausgenommen ist, wer in ganz NRW freifahrtberechtigt oder aufgrund einer Schwerbehinderung Anspruch auf Beförderung hat oder den ÖPNV nicht nutzen kann. In diesen Fällen muss der Antrag bis Ende des Antragssemesters einreicht werden. Für eine Rückerstattung aufgrund Sozialer Härte gelten gesonderte Antragsfrist, nämlich der 15. Mai für das Sommersemester und der 15. November für das Wintersemester.
Neuerdings sind auch Erstattungen aufgrund verspäteter Immatrikulation bzw. Rückmeldung möglich, die unter dem Antragsgrund 2 (Exmatrikulation) erfasst werden. In diesem Fall können zurückliegende, jedoch nur vollständige Monate erstattet werden.

Das Antragsformular, die genauen Voraussetzungen, sowie Kontaktmöglichkeiten zur entsprechenden AStA-Abteilung findet ihr online auf der Homepage des Allgemeinen Studierendenausschusses. »mw«

Anzeige:

 

  1. Ich weise derzeit bei aktuellen Anfragen auf diesen Artikel hin
    – ich hoffe, daß nichts dagegen spricht -,
    da dieser bis heute vielleicht nicht die einzige, m.A.n. aber die beste Erläuterung hinsichtlich der Erstattung des Mobilitätsbeitrags bietet.

    Entgegen leicht falsch zu verstehender Veröffentlichungen,
    hat sich an der Praxis der Ticketerstattungen,
    auch zu Corona-Zeiten und
    insb. hinsichtlich Antragsgrund 5 „soziale Härte“,
    nichts geändert.

    Danke.

    V.Franz
    AStA-Ticketrückerstattung
    im Home-Office

  2. Gestatten Sie mir noch einen persönlichen Hinweis
    im Interessse der Ticketerstattung, die ich betreue:

    Aufgrund der Veröffentlichungen in Netz und Radio,
    mit einer vergleichbar viralen Verbreitung wie Corona,
    werden gehäuft Anfragen gestellt nach einer Ticket-Erstattung aufgrund Corona.

    Dieses Verhalten, sofern nicht mit einer tatsächlichen Notwendigkeit begründet,
    und wir reden hier von einer finanziellen Belastung von 34,73€ pro Monat,

    bewegt sich auf dem Niveau von Hamsterkäufen: me first !

    zum Nachteil derjenigen, die wirklich auf diesen Betrag angewiesen sind,
    denn jeder Antrag, und ist er noch so unnötig, muß mit der gleichen Sorgfalt behandelt werden, d.h. die Bearbeitungszeit, die benötigt wird um keine soziale Härte festzustellen, fehlt und ist vertan um bei einem andern Antrag eine soziale Härte festzustellen,
    von denen es sicher mehr als genug geben wird.

    Sofern nicht WSW und VRR auf Einnahmen in Höhe von 4,8 Millionen Euro pro Semester verzichten, indem Sie „Corona“ als Erstattungsgrund für 23.000 Studierende anerkennen
    – das sind eben 23.000 Studis x 208,38€ -,
    wäre die Studierendenschaft zu einer Erstattung in dieser Größenordnung nur in der Lage, indem sie den Erstattungsbetrag auf die Beiträge ihrer Mitglieder umlegt – im Extremfall würde dies eine Beitragserhöhung um eben 208,38€ pro Semester pro Student*in bedeuten.
    Absurd? Stimm! Damit ist niemandem geholfen.

    Wer sich tatsächlich in einer finanzieller Not befindet,

    in der 34,37€/Monat helfen kann, möge einen Antrag wegen „sozialer Härte“ hinsichtlich des Mobilitätsbeitrags stellen und die notwendigen Unterlagen beifügen.
    Und wenn der Härtefallausschuß des Studierendenparlaments zu der Überzeugung gelangt, daß eine „soziale Härte“ besteht, kann der*die Antragsteller*in,
    voraussichtlich im Laufe des Semesters, mit einer Erstattung rechnen;
    d.h. die Studierendenschaft als die Geimeinschaft der einzelnen Studierenden übernimmt die Kosten der Freifahrtberechtigung für NRW aus ihren Beitragseinnahmen im Rahmen des bestehenden Haushaltsplans.

    So, während dieser Darstellung sind die nächsten 7 Emails, 8 Emails eingegangen,
    um die ich mich jetzt kümmern werden – ich schätze mal min. 6 davon wegen „Corona“.

    Beste Wünsche von der Ticketerstattung
    und völlig eigennützigen solidarischen Grüßen
    im Home-Office
    V.Franz

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert