Corona-Regeln werden in Nordrhein-Westfalen ab Freitag gelockert

Die NRW-Landesregierung hat zu Freitag, 28. Mai 2021, die Coronaschutzverordnung überarbeitet. Mit dieser soll "eine schrittweise (...) Normalisierung aller Lebensbereiche" ermöglicht und zugleich ein "Wiederanstieg der Infektionszahlen" vermieden werden. Vorgesehen sind drei Stufen, die in Abhängigkeit von der 7-Tage-Inzidenz verschiedene Lockerungen enthalten.

Bei Inzidenzwerten von über 100, die in NRW aktuell nur noch von der Stadt Hagen überschritten wird, gelten wie bisher auch die Regelungen der Bundes-Notbremse. Bei Inzidenzwerten in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt von stabil unter 100 bis 50,1 gelten bereits seit dem 15. Mai zahlreiche Öffnungsschritte; diese werden in der überarbeiteten Coronaschutzverordnung nun der Stufe 3 zugeordnet und an einigen Stellen erweitert. Die neue Stufe 2 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 50 bis 35,1. Die Stufe 1 greift bei Kreisen und kreisfreien Städten mit Inzidenzwerten von 35 oder weniger. „Die Öffnungsschritte werden weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen, wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises abgesichert“, schreibt die Landesregierung auf ihrer Webpräsenz.

Neue Coronaschutzverordnung NRW: Lockerungen u.a. für Kultur, Freizeit, Handel und Gastronomie

Die drei von der jeweiligen 7-Tages-Inzidenz abhängigen Stufen (Stufe 3: unter 100 bis 50,1; Stufe 2: 50 bis 35,1; Stufe 1: 35 oder weniger) sehen verschiedene Lockerungen vor.

In puncto Kontaktbeschränkungen gilt bei Stufe 3, dass Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt sind. Innerhalb von Stufe 1 können sich hingegen Personen aus fünf Haushalten ohne Begrenzung in der Öffentlichkeit treffen. Weiter sind innerhalb der Stufen 2 und 1 Treffen einer begrenzten Anzahl von Personen aus verschiedenen Haushalten möglich, sofern von allen negative Corona-Tests vorliegen.

Kulturelle Einrichtungen, etwa Theater, Oper oder Kinos, können bei einer Inzidenz unter 100 wieder öffnen und je nach gültiger Stufe eine unterschiedliche Anzahl von Gästen begrüßen (Stufe 3: bis zu 250; Stufe 2: bis zu 500; Stufe 1: bis zu 1.000). Voraussetzungen dafür sind ein Sitzplan, ein Testnachweis und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Ab Stufe 3 ist auch die Öffnung kleinerer (Außen-)Freizeiteinrichtungen, wie Minigolf-Anlagen oder Kletterparks erlaubt, während Bäder, Saunen und Co. ab Stufe 2 folgen. Innerhalb von Stufe 1 sind bei Freibädern keine Negativtests erforderlich.

Kein Corona-Negativtest und kein „click & meet“ mehr im Einzelhandel

Im Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung gehört, fällt das bisherige „click & meet“ und die Notwendigkeit eines Negativ-Tests weg. Stattdessen ist eine Personenbegrenzung in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche vorgesehen. Restaurants bzw. der Gastronomie ist ab Stufe 3 die Öffnung der Außenbereiche mit Test- und Platzpflicht gestattet. Ab Stufe 2 ist für den Außenbereich kein Test mehr erforderlich und der Innenbereich kann mit Test- und Platzpflicht geöffnet werden. Ab Stufe 1, also einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 35, ist auch im Innenbereich kein Test mehr notwendig.

Mit Perspektive zum 1. September 2021 sollen auch Großveranstaltungen wie Sportfeste, Musikfestivals, Clubs und Discotheken erlaubt werden. Für diese wird meist eine Testpflicht und ein zu genehmigendes Konzept erforderlich sein. Für Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen sollen Tests hingegen keine Voraussetzung darstellen.

Eine detaillierte Aufführung aller Stufen und damit verbundener Lockerungen ist auf der Seite der nordrhein-westfälischen Landesregierung abrufbar.

Corona-Lockerungen auch in Wuppertal?

Heute morgen (Stand: 26. Mai 2021) hat die Wuppertaler Stadtverwaltung eine 7-Tage-Inzidenz von 71,27 veröffentlicht. Damit die Lockerungen der Stufe 3 in Kraft treten können, muss, wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gegenüber dem WDR erklärt hat, der Inzidenzwert in den jeweiligen Gebieten fünf Tage in Folge unter dem kritischen Wert von 100 liegen. Die Stadt Wuppertal meldete laut Westdeutscher Zeitung am 21. Mai einen Inzidenzwert von unter 100, der seitdem weiter sank. Da die Corona-Notbremse des Bundes nach den erwähnten fünf Tagen noch formal aufgehoben werden muss, seien Lockerungen für den kommenden Samstag, 29. Mai 2021, möglich. »red«

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