Die Selbstverwaltung der Studierenden in der Hochschule und in den Fachbereichen

Die in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen verbürgte „Freiheit des Studiums“ ist ebenso wie die Freiheit der Wissenschaft, der Forschung und der Lehre ein sehr hohes Gut. Grundsätzlich bedürfen diese Freiheiten zur ihrer Auslebung durch die Studierenden, Forschenden und Lehrenden eine besondere Organisationsform: der Hochschule als öffentlich-rechtliche Einrichtung mit dem Recht zur Selbstverwaltung. Im Rahmen dieser Selbstverwaltung regeln die Mitglieder der Hochschule die ihnen gemäß den Gesetzen obliegenden Angelegenheiten selbst und eigenverantwortlich. Die Mitglieder der Hochschule werden grundsätzlich in vier Gruppen aufgeteilt: die Studierenden, die Professorinnen und Professoren, die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus diesen vier Gruppen werden jeweils Vertreter in den Senat und auf Fachbereichsebene in den Fachbereichsrat gewählt. Die Organisation der Fachbereiche erfolgt analog der Organisation der Hochschule. Die Professorinnen und Professoren haben aufgrund der ihnen im Besonderen zustehenden Freiheit in Forschung und Lehre grundsätzlich die Mehrheit der Stimmen im Senat und Fachbereichsrat. Die Studierenden bildet die größte Anzahl der Mitglieder der Hochschule und haben als solche eine zusätzliche, besondere Form der Selbstverwaltung, über die die anderen Mitglieder der Hochschule nicht verfügen: die Studierendenschaft und die Fachschaften als ihre Untergliederungen.

Die Studierendenschaft und die Fachschaften

Die Studierendenschaft wird von allen eingeschriebenen Studierenden der Hochschule gebildet und ist eine öffentlich-rechtliche Gliedkörperschaft der Hochschule. Auch sie regelt die ihnen gesetzlich obliegenden Angelegenheiten im Rahmen von gesetzlichen Regelungen selbstständig und eigenverantwortlich. Alle Mitglieder der Studierendenschaft können einmal jährlich in allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl ihre Vertreter in das Studierendenparlament wählen. Das Studierendenparlament (StuPa) bestimmt wiederum durch Wahl und Zustimmung die Zusammensetzung des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der die Studierendenschaft vertritt und im Rahmen dieser Vertretung die Belange der Mitglieder der Studierendenschaft in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen hat. Die Studierendenschaft gliedert sich in Fachschaften, die im Falle der Bergischen Universität Wuppertal von allen eingeschriebenen Studierenden eines Fachbereichs und der fachbereichsanalogen Struktur „School of Education“ gebildet werden. Auf der Ebene der Fachschaften übernimmt der Fachschaftsrat (FSR) die dem AStA entsprechend obliegenden Vertretungsaufgaben und hat dabei vor allem die fachspezifischen Belange der Mitglieder der Fachschaften in Hochschule, Studierendenschaft und Gesellschaft wahrzunehmen. Der Fachschaftsrat wird von den Mitgliedern der Fachschaften durch mehrtägige Wahl oder durch Wahl im Rahmen einer Fachschaftsvollversammlung gewählt. Die Aufgaben und die Befugnisse der Fachschaftvollversammlung entsprechen im Wesentlichen den Aufgaben und den Befugnissen des Studierendenparlaments, wenngleich aus organisatorischen Gründen die Aufgabenverteilung zwischen der Fachschaftsvollversammlung und dem Fachschaftsrat nicht exakt der Aufgabenverteilung zwischen dem Studierendenparlament und dem Allgemeinen Studierendenparlament entspricht. Diese Organisationsform der Studierenden bedeutet nicht nur Freiheiten für die Studierenden, wie etwa die Freiheit des Studiums und der Mitwirkung in Fachbereichs- und Hochschulangelegenheiten, sondern auch „Eigenverantwortung“. Die Begriffe „Freiheit“ und „Verantwortung“ gehören ebenso zusammen wie die Begriffe „Selbstbestimmung durch Freiheit des Studiums“ sowie „Selbstverwaltung der eigenen Angelegenheiten im Rahmen dieser Freiheit“ und „Eigenverantwortung“. Ohne diese Eigenverantwortung kann die Freiheit des Studiums nicht gelebt und die Studierendenschaft als Organisationsform der Studierenden nicht funktionieren. Mit diesem Thema und den Wert der Studierendenschaft als Organisationsform an sich beschäftigt sich der Artikel: „Plädoyer für die Studierendenschaft und die Fachschaften“ (Dieser Artikel erscheint am Montag, den 30.April 2012). »schwarz«

Weiterhin interessant und zur Vertiefung geeignet sind die folgenden Artikel:

Gastautor: Andreas Schwarz – »schwarz«

Foto: Andreas Schwarz

Andreas Schwarz hat Physik (mit Schwerpunkt Astrophysik) an der Bergischen Universität Wuppertal studiert. Während seiner Studienzeit war er neben anderen Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der Hochschule und der Studierendenschaft Mitglied des Studierendenparlaments (StuPa) sowie Referent für Hochschulrecht und Mitglied im Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Als Referent für Hochschulrecht war er für die rechtliche Organisation der Studierendenschaft und der Fachschaften sowie für deren Satzungen und Ordnungen verantwortlich. Auch an den Neufassungen der Satzung und der Wahlordnung der Studierendenschaft hat er maßgeblich mitgewirkt. Heute schreibt er unter anderem für das deutschsprachige makedonische Nachrichtenportal „Pelagon“ (www.pelagon.de) und engagiert sich für eine Lösung im sogenannten Namensstreit zwischen Griechenland und Makedonien. Grundlegende Arbeitsschwerpunkte sind hierbei die „Internationalen Beziehungen“ und das „Völkerrecht“.

Anzeige:

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert