Eine landesweit gültige „Zivilklausel“, die militärisch-orientierte Forschung an NRW-Hochschulen quasi unterbindet, gibt es ab dem Winter nicht mehr. Auch ist dann das grundsätzliche Verbot einer Anwesenheitspflicht Geschichte. Zusätzlich erhalten Hochschulen die Möglichkeit, Studienverlaufsvereinbarungen mit ihren Studierenden zu vereinbaren. In dieser wird nach einer Beratung einvernehmlich ein individueller und verbindlicher Verlaufsplan für das Studium – samt Fristsetzung – vereinbart. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, können unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der bzw. des Studierenden auf Grundlage des Beratungsergebnisses Fristen für die zu erbringenden Prüfungsleistungen festgelegt werden. Konsequenzen bei nicht-Einhaltung gibt es jedoch keine. Ziel sei es, so die Studienabbrecherquote zu reduzieren.
Neues Gesetz lässt Hochschulen selbst entscheiden
Während vor der Gesetzesreform verbindliche Regelungen galten, sind nun die Hochschulen in den oben genannten Punkten gefragt. Deshalb haben wir bei der Leitung der Bergischen Universität nachgefragt, wie sie sich in puncto „Zivilklausel“ und Co. positionieren:
Im Ergebnis behält die Bergische Universität Wuppertal die in der eigenen Grundordnung formulierte „Zivilklausel“, plant keine Einführung von Studienverlaufsvereinbarungen und möchte keine generelle Anwesenheitspflicht einführen. Wie letztere im Detail aussieht, bleibt noch offen.
Chance für mehr Beteiligung zu Senats- und Studierendenparlaments-Wahlen?
Das neue Hochschulgesetz schafft zudem die Möglichkeit, Gemienwahlen in elektronischer Form durchzuführen. Diese Möglichkeit wird von Seiten der Wuppertaler Hochschulleitung begrüßt, wie uns eine Sprecherin mitteilt: „Die Verwaltung wird einen Vorschlag entwickeln, wie dies für die Universitätsgremien mittelfristig umgesetzt werden kann. Zur Frage einer möglichen Unterstützung der Studierendenschaft bei der Durchführung elektronischer Wahlen gab es erste Gespräche.“
Die Beteiligung von Seiten der Studierenden an Gremienwahlen stagniert im einstelligen, mittleren Prozentbereich (StuPa-Wahl 2019: 5,2 Prozent). Zur alle zwei Jahre stattfindenden Senatswahl nehmen in der Regel weniger Studierende teil, als an der jährlich stattfindenen Wahl zum Studierendenparlament (StuPa). Innerhalb der Studierendenschaft wurde in der Vergangenheit öfters über ein Online-Wahlverfahren, verbunden mit der Hoffnung auf eine höhere Beteiligung, diskutiert. »mw«