Richtlinien der Bergischen Universität zur Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen

Das Rektorat der Bergischen Universität Wuppertal hat am 08.10.2019 Richtlinien zum Umgang mit Anwesenheitspflichten bei Lehrveranstaltungen beschlossen. Grundsätzlich bleibt der Besuch von Vorlesungen für Studierende im Sinne der Studienfreiheit weiterhin freiwillig und nicht verpflichtend. Dort, wo bereits Anwesenheitspflichten existieren, etwa für Exkursionen und Praktika, bleiben diese bestehen. Die Hürde für die Einführung von weiteren Anwesenheitspflichten wurde relativ hoch angelegt. Einzelne Lehrende können für ihre Veranstaltungen keine individuellen Anwesenheitspflichten einführen.

Grundsätzliches zur Anwesenheitspflicht

In der Präambel dieser Richtlinien wird ausgeführt, dass das akademische Studium von einem hohen Maß an Selbstverantwortung geprägt ist. Dies setze die Fähigkeit der Selbstorganisation sowie einer realistischen Selbsteinschätzung und -überprüfung voraus. Für einen Studienerfolg seien die Kommunikation und ein regelmäßiger Austausch zwischen Lehrenden und Lernenden sowie eine regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen erforderlich. Eine Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen sei jedoch gleichzeitig eine Einschränkung der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten im Studium. Dies gelte insbesondere bei kombinatorischen Studiengängen, einer Erwerbstätigkeit zur Studienfinanzierung oder bei familiären Betreuungsaufgaben.

Die Regelungen zur Anwesenheitspflicht

Es wird weiterhin keine Anwesenheitspflicht bei Vorlesungen geben. Eine Anwesenheitspflicht gibt es – wie bisher – für Exkursionen und Praktika. Auf der Ebene der Module kann eine Anwesenheitspflicht für Seminare, Übungen und weitere Veranstaltungsformen nur in begründeten Fällen einführt werden, wenn dies für den Lehrerfolg erforderlich und damit verhältnismäßig ist.

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit muss die Begründung außerdem eine Abwägung dazu enthalten, wie die Vereinbarkeit der Anwesenheitspflichten mit familiären und erwerbsbezogenen Verpflichtungen der Studierenden und den individuellen Einschränkungen wegen einer möglichen Behinderung oder chronischen Erkrankung sichergestellt werden kann. Die Entscheidung hierüber trifft ein halb-paritätisch, aus Lehrerenden und Studierenden zusammengesetzter Studienbeirat oder der Fakultätsrat mit einer Zweidrittelmehrheit. Damit können einzelne Lehrende keine individuelle Anwesenheitspflichten für ihre Veranstaltungen einführen. Des Weiteren werden die Studierenden an der Entscheidung über eine Anwesenheitspflicht beteiligt.

Konkret müssen bei der Festlegung einer Anwesenheitspflicht Regelungen getroffen werden, dass Studierende aufgrund einer Erkrankung oder anderer schwerwiegender Gründe entschuldigt verhindert sein können. Die Regelungen müssen vor Beginn der Lehrveranstaltungen bekanntgeben werden. In Analogie zu den Prüfungen für Studierende mit einer Behinderung muss auch hier ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Die Anwesenheitspflicht gilt als erfüllt, wenn die betreffenden Studierenden mindestens an 80 Prozent der Lehrveranstaltungen teilgenommen haben. Falls ein höherer Prozentsatz festgelegt wird, müssen Ersatzangebote vorgesehen werden, damit Studierende auch im Verhinderungsfall die Mindestanwesenheit noch erfüllen können. In besonderen Härtefällen können die betroffenen Studierenden den Prüfungsausschuss kontaktieren.

Fazit zur Anwesenheitspflicht

Die Bergische Universität Wuppertal geht weiterhin moderat mit einer möglichen Anwesenheitspflicht um. Vorlesungen bleiben von der Anwesenheitspflicht befreit, für Exkursionen und Praktika gilt sie wie bisher auch weiter. Für Seminare, Übungen und sonstige Veranstaltungen kann eine Anwesenheitspflicht nur in begründeten Fällen und unter Beteiligung der Studierenden eingeführt werden. Damit dürfte sich in den meisten Fällen für die Studierenden der Bergischen Universität Wuppertal nicht viel ändern. Des Weiteren werden die Regelungen zur Anwesenheitspflicht einschließlich der jeweils zugehörigen Begründungen für ihre Einführung in jedem Studiengang im Dialog zwischen Lehrenden und Studierenden im Rahmen des Bologna-Checks alle zwei bis drei Jahre überprüft.

Gastautor: Andreas Schwarz – »schwarz«

Foto: Andreas Schwarz

Andreas Schwarz hat Physik (mit Schwerpunkt Astrophysik) an der Bergischen Universität Wuppertal studiert. Während seiner Studienzeit war er neben anderen Tätigkeiten in der Selbstverwaltung der Hochschule und der Studierendenschaft Mitglied des Studierendenparlaments (StuPa) sowie Referent für Hochschulrecht und Mitglied im Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Als Referent für Hochschulrecht war er für die rechtliche Organisation der Studierendenschaft und der Fachschaften sowie für deren Satzungen und Ordnungen verantwortlich. Auch an verschiedenen Neufassungen der Satzung und der Wahlordnung der Studierendenschaft hat er maßgeblich mitgewirkt. Heute führt er Lehraufträge in Astrophysik, Physik, Chemie und Mathematik durch und hält Vorträge zu allen Gebieten der Astronomie und Astrophysik (www.astromare.org). Des Weiteren schreibt er unter anderem für das deutschsprachige makedonische Nachrichtenportal „Pelagon“ (www.pelagon.de) und engagiert sich für eine Lösung im sogenannten Namensstreit zwischen Griechenland und Makedonien. Grundlegende Arbeitsschwerpunkte sind hierbei die „Internationalen Beziehungen“ und das „Völkerrecht“.

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