Einmal im Semester ist Zahltag. Dann kommt eine Rundmail des Studierendensekretariates und fordert alle Studierenden, die weiter studieren möchten, dazu auf, sich zurückzumelden. Für das Wintersemester 2020/21 werden 310,38 Euro fällig. Der Großteil davon, 208,38 Euro, entfällt auf das NRW/VRR-Semesterticket. Weitere 89 Euro gehen als Sozialbeitrag zum Hochschul-Sozialwerk, während die Studierendenschaft – Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA), Studierendenparlament (StuPa) und Fachschaften – 13 Euro erhält. Zur Rückmeldung in ein Wintersemester hatten Studierende bislang bis Mitte September Zeit. Das ändert sich nun auf Mitte August.
Änderung der Rückmeldung erfolgt auf Grundlage eines Senatsbeschlusses
Die neue Rückmeldefrist resultiert aus der geänderten „Einschreibungsordnung der Bergischen Universität Wuppertal vom 18.05.2020“, die als Amtliche Mitteilung Nr. 64 veröffentlicht wurde. Sie folgt aus einem Senatsbeschluss vom 30. April 2020 und regelt etwa die Rückmeldefristen, die sich in Zukunft für eingeschriebene Studierende folgendermaßen gestalten:
- Für ein Sommersemester: Mitte Januar bis 15. Februar
- Für ein Wintersemester: Mitte Juni bis 15. August
Laut Jasmin Ait-Djoudi, Leiterin der Universitätskommunikation, wurden die Fristen vor dem Hintergrund geändert, damit „eine bessere Verteilung der administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit knapp 20.000 Rückmeldungen sowie rund 4.000 zu erwartenden Ersteinschreibungen“ möglich ist. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, „dass beide Gruppen zunehmend zu einer späten (knappen) Rückmeldung bzw. Einschreibung neigen. Diese Tatsache führte dazu, dass am Ende viele Studierende u.a. ihre Semestertickets nicht rechtzeitig zur Verfügung hatten.“ In diesem Jahr sei die zeitliche Verteilung des Arbeitsaufkommens für die Verwaltungen Corona-bedingt bundesweit noch schwerer zu planen. Djoudi betont dabei: „Die Einschreibeordnung wurde auf einen Senatsbeschluss hin, dem auch die Studierenden zugestimmt haben, geändert.“ Dem 24-köpfigen Gremium der Bergischen Universität gehören neben zwölf Hochschullehrer/-innen je vier akademische Mitarbeiter/-innen, Beschäftigte in Technik und Verwaltung und Studierende an.
AStA und Uni-Leitung vereinbaren Gespräche zur vorgezogenen Rückmeldefrist
Da der AStA mit dem Thema bereits an die Hochschulleitung herangetreten ist und dabei auf die „Schwierigkeiten in Folge der Friständerung hingewiesen hatte, suchen wir nach einem Kompromiss, um den Studierenden entgegenzukommen“, ergänzt Ait-Djoudi. Laut AStA-Vorsitz Soufian Goudi (Jusos) würde dieses Gespräch am kommenden Dienstag, 30. Juni, stattfinden. Seine Position bringt er deutlich zum Ausdruck: „Einen Monat früher die Rückmeldung bezahlen zu müssen, wird unweigerlich zu Studienabbrüchen führen. Das ist inakzeptabel und falsch. Darüber hinaus ist es unmöglich, den Studierenden verständlich zu machen, dass die Semestergebühren einen Monat früher da sein müssen, obwohl das Semester erst einen knappen Monat später beginnt.“
Wann das Wintersemester tatsächlich beginnen wird, steht noch nicht fest. Die Bergische Universität schreibt hierzu auf ihrer Internetseite: „Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW beabsichtigt, den Vorlesungsbetrieb auf die Zeit vom 26.10.2020 bis 12.02.2021 festzulegen.“
Senatsmitglieder fordern Verlängerung der Rückmeldefrist bis zum 30. September 2020
Die vier studentischen Senatsmitglieder, die unter dem Namen „Sozial-ökologische Liste“ organisiert sind, planen zur nächsten Senatssitzung am 8. Juli 2020 einen Antrag zur Verlängerung der Rückmeldefrist einzubringen.
Die darin gestellte Forderung lautet: „Der Senat möge beschließen, dass die Frist für die Rückmeldung für das Wintersemester 20/21 bis zum 30.09.2020 verlängert wird.“ Den bisherigen Beschluss auf Änderung dieser Fristen bewerten die Senatsvertreter/-innen als „gut begründet und nachvollziehbar“, doch sei zu diesem Zeitpunkt das Ausmaß der Corona-Pandemie noch nicht voll ersichtlich gewesen. „Mittlerweile hat sich gezeigt, dass viele Studierende ihre Jobs verloren haben und in finanzielle Notlage geraten sind.“ Aufgrund der neuen Frist würden einige Studierende gar überlegen „das Studium abzubrechen“ – heißt es in der Antragsbegründung.
Über sieben Prozent der Wuppertaler Studierenden beantragten bislang die „Überbrückungshilfe“
Ein Indikator für die finanzielle Lage der Studierenden an der Uni Wuppertal kann die kürzlich gestartete „Überbrückungshilfe für Studierende in Notlage“ sein. Seit etwas mehr als einer Woche können darüber Anträge für eine finanzielle Unterstützung gestellt werden. (blickfeld berichtete). Über diese können bis zu 500 Euro pro Monat bezogen werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen. 1.700 Studierende haben laut dem HSW bereits einen Antrag eingereicht. Das entspricht 7,4 Prozent der etwa 23.000 Wuppertaler Studierenden – über 600 davon mit vollständigen Unterlagen. Die Bearbeitung der Anträge soll ab dem 29. Juni erfolgen. Zuvor fänden noch Schulungen der Mitarbeiter/-innen statt. „Wir hoffen, dass erste Auszahlungen ab Mitte der kommenden Woche möglich sind“, erklärt Fritz Berger, Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerks. Die große Mehrheit der Antragssteller/-innen könnte dann eine Unterstützung über 500 Euro erhalten.
Der AStA kritisiert die „Überbrückungshilfe“ als zu spät und zu niedrig. Die Studierendenvertreter/-innen gehen davon aus, dass die bereitgestellten Mittel für die sich abzeichnende Nachfrage nicht ausreichend sein wird. Für die Uni Wuppertal stehen insgesamt knapp über 900.000 Euro für die Monate Juni, Juli und August zur Verfügung
Die Rückmeldefrist endet am 15. August
Trotz der angekündigten Gespräche zwischen AStA und Hochschulleitung und dem Antrag der studentischen Senatsmitglieder bleibt es vorerst dabei: Wuppertaler Studierende müssen, wenn sie im Wintersemester weiterstudieren müssen, bis zum 15. August den Semesterbeitrag überweisen. »mw«
Heftige Kritik von Seiten der Studierenden in den sozialen Netzwerken
„Seit letzter Woche Job los, weil Firma pleite, woher soll man es nehmen?“ oder „Einfach nur ein schlechter Witz, das ist mein finanzieller Genickbruch.“ – zahlreiche Kommentare wie diese erreichten unsere Redaktion im Zuge der Rundmail des Studierendensekretariates. Generell wird kritisiert, dass die Hochschule unzureichend informiert habe und die aktuelle, durch die Corona-Pandemie entstandene Situation nicht ausreichend berücksichtigen würde.
Unsere Blitz-Umfrage „Findet ihr es in Ordnung, dass die Uni die Rückmeldefrist vorzieht?“ beantworteten auf dem blickfeld-Instagram-Account 280 von 310 Leser/-innen mit „Nein“. Auf Facebook lehnten dies 389 von 432 Leser/-innen ab.
„Die Einschreibeordnung wurde auf einen Senatsbeschluss hin, dem auch die Studierenden zugestimmt haben, geändert.“
„Die vergangenen Jahre hätten gezeigt“
Also was jetzt? man weiß seit Jahren, daß man was ändern muß und gibt im Mai bekannt, daß man sich von Juni bis August einschreiben/rückmelden muß – 1 Monat früher als sonst, mit 2 Monaten Vorlaufzeit.
Das nächste mal bitte 1 Jahr vorher – schneller ist die Verwaltung sonst auch nicht – typisch Spontis – und Corona war da doch schon…allelalla.
„1.700 Studierende haben laut dem HSW bereits einen Antrag eingereicht.“
„600 davon mit vollständigen Unterlagen.“
„Die große Mehrheit der Antragssteller/-innen könnte dann eine Unterstützung über 500 Euro erhalten.“
Die große Mehrheit der vollständigen Anträge sicher – also vielleicht 800.
„Der AStA kritisiert die „Überbrückungshilfe“ als zu spät und zu niedrig.“
Jepp, …kann…man…so…sagen…
…Beschließen geht schneller (s.o.) und ebenso unausgereift.
Vielleicht sollte die Studierendenschaft bei der Überbrückung helfen:
100.000 Überschüsse lt. Haushaltsplan – man munkelt es sei mehr; sei’s drum –
100.000 in den Rücklagen, beides verteilt auf 800 Anträge:
wären schon mal 50% Aufschlag zur Überbrückung…
…für die die’s wirklich nötig haben schon nett…
und die Verwaltungsarbeit ist schon getan!
Alle*s bisserl aus den Fugen, scheint’s
Tess