Das „9-Euro-Ticket“ kommt! Was bislang bekannt ist (Update)

Die Berliner Regierungskoalition bestehend aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben ein Entlastungspaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten beschlossen. Eine Maßnahme ist das sogenannte "9-Euro-Ticket" für den ÖPNV. Wir fassen zusammen, was bislang zu diesem vergünstigten Ticket bekannt ist.

Update: Wuppertaler AStA äußert sich zur möglichen Entlastung beim Semesterticket

Das „9-Euro-Ticket“ soll, wie der Name schon sagt, für neun Euro pro Monat bezogen werden können. Es soll laut übereinstimmenden Medienberichten über drei Monate erhältlich sein und voraussichtlich am 1. Juni 2022 starten. Somit würde das Angebot bis Ende August 2022 gelten. Bundestag und -rat sollen Mitte Mai abschließend über einen noch zu erarbeitenden Gesetzesentwurf abstimmen. Dieser regelt alle Details des vergünstigten Tickets.

Das „9-Euro-Ticket“ soll deutschlandweit im Nahverkehr gelten

Vorbehaltlich der Entscheidung von Bundestag und -rat soll das „9-Euro-Ticket“ – so aktuelle Überlegungen – deutschlandweit im Nahverkehr gelten. Das würde etwa S- und Regionalbahnen, sowie Regionalexpress-Züge oder vergleichbare beinhalten, jedoch nicht Fernverkehrsverbindungen per ICE, IC oder EC.

Das Ticket soll voraussichtlich bis zum Ende des jeweiligen Monats, in dem es gekauft wurde, gelten. Es gilt somit nicht über 30 Tage, sondern muss mit jedem Monat im Aktionszeitraum neu erworben werden, schreiben die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) in einem umfangreichen FAQ zum „9-Euro-Ticket“.

Kund:innen von Abo-Tickets sollen ebenfalls vom „9-Euro-Ticket“ profitieren können

Für Abo-Kund:innen kündigt die KVB ein System an, durch das das gebuchte Ticket „automatisch zum günstigeren Preis abgerechnet werden kann.“ Generell sollen Bezieher:innen eines Abo-Tickets vom günstigen Angebot des „9-Euro-Tickets“ profitieren. Daher warnen etwa die Dortmunder Verkehrsbetriebe davor, Abos nicht voreilig zu kündigen und versprechen: „Für Stammkund:innen wird es einfache Lösungen geben, die auf die jeweiligen Abotickets zugeschnitten sind.“

Studierende könnten durch das „9-Euro-Ticket“ rund 80 Euro beim Semesterticket sparen

Auch sollen Studierende, die ein Semesterticket beziehen, laut KVB vom günstigen Preis profitieren. Dies ist jedoch komplizierter als bei üblichen Abo-Tickets, die monatlich abgerechnet werden. Studierende zahlen ihr Semesterticket für das jeweilige Semester im Voraus. Die Hochschulen ziehen den Ticketpreis über den Semesterbeitrag ein, leiten die Summe – sofern die Hochschule nicht selbst Vertragspartner mit den jeweiligen Verkehrsbetrieben ist – an die Studierendenvertretung bzw. den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) weiter. Letzterer übernimmt die Zahlung an den Verkehrsbetrieb. Hier muss in puncto „9-Euro-Ticket“ noch eine Lösung gefunden werden. „Zu Erstattungen oder Verrechnungen durch den AStA/die Hochschule können wir keine Aussage treffen“, heißt es von Seiten der KVB.

Studierende im Bereich des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), zu dem auch die Bergische Universität Wuppertal gehört, zahlen derzeit pro Semester einen Mobilitätsbeitrag in Höhe von 213,96 Euro (Stand: Sommersemester 2022). Das Sommersemester startet am 1. April und geht über sechs Monate bis zum 31. September. Pro Monat belaufen sich die Kosten für das Semesterticket auf 35,66 Euro, im dreimonatigen Aktionszeitraum des „9-Euro-Tickets“ daher auf 106,98 Euro. Denen stehen 27 Euro durch das vergünstigte Ticket gegenüber, was eine Entlastung in Höhe von 79,98 Euro entsprechen würde. Wie diese in der Praxis umgesetzt wird, so dass Studierende ebenfalls vom „9-Euro-Ticket“ profitieren können, ist aktuell noch nicht bekannt. »mw«

Update: Wuppertaler AStA äußert sich zur möglichen Entlastung beim Semesterticket

Update (27. April 2022): In einem Instagram-Post hat sich der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) bzgl. einer Regelung zum „9-Euro-Ticket“ im Kontext mit dem Semesterticket geäußert. Im Beitrag heißt es: „Wir können es verwaltungstechnisch nicht stemmen jedem Studierenden das Ticket für die Zeit zu erstatten (auch wenn wir das natürlich wollen würden), ABER es gibt eine Lösung die bereits am 1.6.22 gelten soll: Das aktuelle Semesterticket wird bis zum 31. Dezember 2022. verlängert. Das heißt auch, dass ihr nur noch anteilig das Winterticket für Januar bis März zahlen müsst und die Semestergebühren werden dementsprechend günstiger. Für Studiengangwechsler und Exmatrikulierende steht noch eine genaue Lösung aus. Sicher ist aber, dass sie gefunden werden wird. Wahrscheinlich wird für diese Personen ein Rückerstattung genutzt.“

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  1. Und kann man mit dem Semesterticket in diesen Monaten dann Deutschlandweit fahren? Denn würde man sich ein 9€ Ticket kaufen, so ginge das ja.

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