Krankenversichert im Studium – das solltest Du wissen!

Wer studieren will, muss krankenversichert sein. Studierende sind in der Regel gesetzlich versichert. Je nach Studienverlauf kann sich hierbei einiges ändern. Was genau, haben wir uns von Rafael Jedamzik, Hochschulberater der Techniker Krankenkasse, erklären lassen.

blickfeld: Herr Jedamzik, wenn Studierende ein Studium beginnen, wie sind diese krankenversichert?

Jedamzik: Viele Studierende kommen unmittelbar nach dem Abitur an die Hochschulen. Wenn ihre Eltern gesetzlich versichert sind, können sie bis zu ihrem 25. Geburtstag beitragsfrei bei diesen in der Familienkrankenversicherung mitversichert werden.

blickfeld: Gibt es Einschränkungen, beispielsweise, wenn ich mir neben dem Studium was dazuverdiene?

Jedamzik: Ja, das monatliche Einkommen darf höchstens 470 Euro, bei einem Minijob 450 Euro, betragen. Zum Einkommen abseits eines Minijobs gehören etwa Renten oder Einnahmen aus einer Selbstständigkeit.

TK-Filiale © Techniker Krankenkasse

blickfeld: Gibt es Möglichkeiten, auch über das 25. Lebensjahr hinaus familienversichert zu bleiben?

Jedamzik: Wenn das Studium aufgrund eines Freiwilligen Wehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes oder eines anderen Freiwilligendienstes, zum Beispiel für ein Freiwilliges Soziales Jahr später begonnen oder unterbrochen wurde, kann um diesen Zeitraum länger bei seinen Eltern krankenversichert bleiben – jedoch maximal ein Jahr länger.

blickfeld: Wie geht es weiter, wenn ich nicht mehr in der Familienversicherung sein kann?

Jedamzik: Sofern man an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule studiert, nicht hauptberuflich selbstständig oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann der Studierendentarif in Anspruch genommen werden.

blickfeld: Welche monatlichen Kosten kommen mit dem Studierendentarif auf einen zu?

Jedamzik: Die aktuellen Beiträge, die sich nach Kranken-, Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag differenzieren, sind auf den Seiten der einzelnen Versicherungen einsehbar, wobei sich diese lediglich in puncto Zusatzbeitrag unterscheiden. Derzeit liegen wir bei knapp über 100 Euro im Monat. Wer BAföG erhält, kann einen Beitragszuschuss vom BAföG-Amt erhalten.

blickfeld: Studierende verdienen sich gerne auf Honorar- oder Rechnungsbasis etwas dazu, etwa, wenn sie als angehende Lehrer/-innen Nachhilfe geben oder bereits für erste Kunden etwas gestalten. Kann ich dann trotzdem per Studierendentarif versichert sein?

Jedamzik: Hier empfehle ich, Kontakt zum jeweiligen Versicherungsberater zu suchen, da die Fälle erfahrungsgemäß einzeln betrachtet werden sollten. Grundsätzlich muss das Studium auch in diesem Fall überwiegen und die Selbstständigkeit eine untergeordnete Bedeutung haben, dann ist eine Versicherung per Studierendentarif möglich.

blickfeld: Wie lange kann ich über den Studierendentarif versichert bleiben?

Jedamzik: Die Pflichtversicherung für Studierende endet mit dem Studienabschluss oder der Exmatrikulation zum Ende des entsprechenden Semesters, jedoch spätestens mit dem Semester, in dem sie 30 Jahre alt werden.

blickfeld: Auch hier gibt es Ausnahmen, richtig?

Jedamzik: Ja, wobei diese stets individuell geprüft werden. Grundsätzlich können eine längere Krankheit oder die Betreuung eines Kindes als Gründe zählen. Auch ein Engagement in der studentischen Selbstverwaltung, also im AStA, dem Studierendenparlament oder den Fachschaften kann als Verlängerungsgrund zählen.

blickfeld: Wie geht es weiter, wenn ich weder in der Familienversicherung oder nach dem Studierendentarif versichert werden kann?

Jedamzik: Dann besteht die Möglichkeit, sich freiwillig versichern zu lassen. Die Beitragshöhe hängt hierbei vom monatlichen Einkommen ab. Mit Kranken-, Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag liegen wir derzeit bei rund 200 Euro im Monat.

blickfeld: Vielen Dank für das informative Gespräch!

Es sind Fragen offengeblieben?

TK-Hochschulberater Rafael Jedamzik steht euch gerne Rede und Antwort. Die Techniker Krankenkasse verfügt über einen Standort am Campus Grifflenberg (ME03 – Mensagebäude). Aufgrund der Pandemie sind Besuche in den Kundenberatungen der TK zurzeit nur in sehr dringenden Fällen nach persönlicher Vereinbarung möglich. Nutzt deshalb bevorzugt den Service per Telefon (0800 – 285 85 85), online oder Post.

Zusätzlich steht der Hochschulberater der TK für die Bergische Universität, Rafael Jedamzik, für individuelle Terminvereinbarungen zu den Themen Krankenversicherung, Gesundheit, Kooperationen (etwa mit studentischen Gruppen), etc. für Studierende aber auch Angestellte der Hochschule telefonisch oder digital zur Verfügung.

Die Kontaktdaten von Rafael Jedamzik lauten

  • Rafael Jedamzik, Hochschulberater
  • Telefon: 040 – 460 65 10 96 07
  • Mobil: 0151 – 46 75 86 10
  • Fax: 0800 – 28 58 58 96 39 89
  • E-Mail: rafael.jedamzik@tk.de
  • Online-Visitenkarte: Online-Kontakt Rafael Jedamzik (TK)

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