385 Euro pro Studierenden: Studierendenwerke in NRW fordern Nothilfefond

Die zwölf Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen, darunter das Hochschul-Sozialwerk in Wuppertal (HSW), fordern einen Nothilfefond für Studierende. In einem Schreiben an NRW-Wissenschaftsministerin Isabell Pfeiffer-Poensgen berichten sie von täglichen Anfragen von Studierenden, "die sich nunmehr unverschuldet in einer akuten Notlage befinden."

Das gehe soweit, dass vielen selbst die Mittel fehlen, um die nötigsten Ausgaben für den täglichen Bedarf zu finanzieren. „Aus Sicht der Studierendenwerke, die bekanntlich alle Mensen und Cafeterien an den Hochschulstandorten geschlossen halten müssen, ist es unerlässlich, hier kurzfristig und unbürokratisch eine wirksame Nothilfe zu schaffen“, heißt es in dem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke in NRW (ARGE). Wie ein solcher Nothilfefond aussehen kann, hat die ARGE bereits erarbeitet. So soll extrem bedürftigen Studierenden – nach Schätzungen der ARGE etwa 36 000 – ein Beitrag in Höhe von 385 Euro pro Monat ausgezahlt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen müsste von diesen Zahlen ausgehend rund 13,8 Millionen Euro pro Monat für die Finanzierung bereitstellen.

Warum 36 000 Studierende und 385 Euro pro Monat?

Bei der Kalkulation stützen sich die Studierendenwerke auf die Ergebnisse der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. Laut dieser liegt der Durchschnittsverdienst von berufstätigen Studierenden bei 385 Euro pro Monat. Der Kreis der Bedürftigen resultiert aus einer Kalkulation der ARGE, die von 630 000 Studierenden an staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ausgeht. Davon zieht die ARGE etwa 100 000 BAföG-Empfänger/-innen, deren Förderung weiter ausgezahlt wird, und 50 000 weitere Studierende, bei denen angenommen wird, dass sie wegen des Semestertickets eingeschrieben sind, ab. So bleiben 480 000 Studierende übrig, von denen laut Sozialerhebung aus 2016 etwas weniger als zwei Drittel (290 000) jobben. Von ihnen haben 38 Prozent – etwa 110 000 – bei der Erhebung angegeben, zwingend auf ihren Verdienst angewiesen zu sein. Hier schätzt die ARGE, dass ohne Nothilfe ein Drittel, also die besagten 36 000, seinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren kann.

„Natürlich werden wir erst – sofern das Land bereit ist, diesen Nothilfefond zu finanzieren – in der Praxis den tatsächlichen Bedarf sehen können. Gemessen an den weiteren Hilfsprogrammen von Bund und Land, wo es um dreistellige Millionen- bis Milliardenbeträge geht, sind die potenziellen Kosten für den Nothilfefond überschaubar“, erklärt Fritz Berger, Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerks Wuppertal (HSW).

Auszahlung der Nothilfe würde über die Studierendenwerke erfolgen

Weiter schlägt die ARGE vor, den Fond „möglichst schnell und unbürokratisch“ über die Studierendenwerke auszahlen zu lassen. „Einige Studierendenwerke, wie auch das Hochschul-Sozialwerk, haben aufgrund bereits existierender Sozialfonds die dafür notwendigen Erfahrungen, auf die auch die anderen Studierendenwerke kurzfristig zurückgreifen können“, erklärt Berger. Aus seiner Sicht seien durch die BAföG-Ämter auch genügend Verwaltungskapazitäten vorhanden: „Im Sommersemester haben wir bei weitem nicht so viele BAföG-Neuanträge zu bearbeiten, wie das in einem Wintersemester der Fall ist.“ Eine – wenn auch vereinfachte – Bedürftigkeitsprüfung solle es aber geben.

Er teilt die Sicht aller Studierendenwerke in NRW, dass ein solcher Nothilfefonds „die einzig praktikable Möglichkeit“ ist, „die Studierenden, die vor unüberwindbaren finanziellen Problemen stehen, in dieser außergewöhnlichen und völlig unverschuldeten Situation zu unterstützen.“ »mw«

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  1. Wuppdika

    Von der Arge viel zu kurz gedacht, da durch Kurzarbeit und Jobverlust der Eltern der bedürftigen Studierenden auch das Einkommen minimiert wird, können diese bald ihren Unterhalt nicht wie gewohnt fortzahlen, dies muss dringend berücksichtigt werden. Ausschließlich Bafög Empfänger können den Wegfall /
    die Verkleinerung des Unterhalts der Eltern aufgrund der finanziellen Folgen der Coronkrise mit einem Aktualisierungsantrag berücksichtigen lassen.
    Für alle anderen Studierenden, deren Unterhalt geschmälert wird, reichen die 385€ gerade einmal für Miete, Nebenkosten und Semesterbeitrag, nicht aber zum Überleben.

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