blickfeld-Redaktion: „Hallo Julia, gestern tagte der Senat der Uni Wuppertal. Wurde bezüglich der Rückmeldefrist zum Wintersemester eine Lösung gefunden?“
Julia Schnäbelin: „Ja, der Antrag des Rektorates (blickfeld berichtete), der eine einmalige Verlängerung der Rückmeldefrist von Mitte auf Ende August beinhaltet, wurde einstimmig mit einer wichtigen Ergänzung beschlossen. Nämlich, dass der Senat ausdrücklich die Verwaltungsanweisung begrüßt, welche die Bearbeitungszeiten für die Rückmeldungen festlegt. Diese soll sicherstellen, dass Studierende, die ihre Überweisung erst im September oder Oktober tätigen können, nicht zwischenzeitlich exmatrikuliert werden.“
blickfeld-Redaktion: „Wie kam es zu dieser Lösung?“
Julia Schnäbelin: „Die Hochschulleitung ist sich bewusst, dass die Corona-Krise vielen Studierenden den Job gekostet hat. Die Überweisung von rund 310 Euro in den kommenden Wochen stellt diese Studierenden vor eine unlösbare Situation. Das haben wir gegenüber dem Rektorat durch unseren eigenen Antrag, der eine Fristverlängerung bis Ende September forderte, und in zahlreichen Gesprächen deutlich gemacht. Durch die Verwaltungsanweisung haben Studierende nun bis Ende Oktober Zeit, den Semesterbeitrag zu überweisen. Damit ist der Kerngedanke unseres Antrages erfüllt: Uns ging es ja einzig und allein um die Zahlung, die später möglich sein muss, ohne Sorgen um den Studienplatz haben zu müssen.“
„Letztendlich heißt das, dass die Studierenden bis zum 1. November Zeit haben, den Semesterbeitrag zu überweisen“
blickfeld-Redaktion: „Wird es dazu zeitnah eine offizielle Information seitens der Uni an alle Studierende geben?“
Julia Schnäbelin: „Diese Verwaltungsanweisung der Hochschulleitung soll in den kommenden Tagen per Newsletter* kommuniziert werden und sagt grob: Die Rückmeldefrist wird auf den 31. August festgelegt, ab dem 11. September werden Erinnerungsschreiben versendet und ab dem 1. Oktober Exmatrikulationsbescheide, bei denen man aber auch noch mal vier Wochen Zeit hat, den Betrag zu überweisen, ohne eine Exmatrikulation fürchten zu müssen. Letztendlich heißt das, dass die Studierenden bis zum 1. November Zeit haben, den Semesterbeitrag zu überweisen.“
blickfeld-Redaktion: „Wie wirkt sich eine späte Überweisung auf die Bereitstellung des Semestertickets aus?“
Julia Schnäbelin: „Sollten Studierende das Ticket pünktlich brauchen, wäre es wichtig, so früh wie möglich zu zahlen. Denn ohne eine – rechtzeitige – Überweisung, kann das Semesterticket nur verspätet freigeschaltet werden. Außerdem wäre es für die Uni-Verwaltung hilfreich, wenn die, die keine Geldnöte haben, so früh wie möglich überweisen würden, damit die Verwaltung diese Zahlungen frühzeitig bearbeiten kann.“
Studierende haben nun „über zwei Monate mehr Zeit für die Rückmeldung!“
blickfeld-Redaktion: „Wie bewertet ihr als studentische Senatsmitglieder die jetzige Lösung?“
Julia Schnäbelin: Wir als studentische Senatorinnen und Senatoren der sozial-ökologischen Liste halten die gefundene Lösung für ausgesprochen wichtig und richtig. Der Beschluss war mehr als notwendig und wir sind sehr zufrieden. Wir haben es geschafft, dass Studierende mit akuten Geldproblemen die Sorge genommen werden konnte, kurzfristig 310 Euro überweisen zu müssen. Sie haben nun über zwei Monate mehr Zeit für die Rückmeldung!“ »mw«
*Am heutigen Nachmittag und nach Redaktionsschluss für diesen Beitrag versendete der Prorektor für Studium und Lehre einen Newsletter an alle Studierenden, der auch den Punkt „Fristen bei der Rückmeldung zum WS20/21 – Erleichterungen“ enthält.
Semesterbeitrag: zinsloses Darlehen aus dem Sozialfond der Studierendenschaft
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) bietet Studierenden, beispielsweise, um den Semesterbeitrag bezahlen zu können, ein zinsloses Darlehen an. Details dazu hat der AStA mit einer Vorstellung von weiteren Hilfsangeboten für Studierende auf seiner Homepage zusammengefasst.