500.000 Euro für ein besseres Studium?

Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW will die Studienbedingungen an Universitäten verbessern. Laut Koalitionsvertrag sind dafür "zusätzliche finanzielle Ressourcen unerlässlich". Studiengebühren soll es nicht geben, zumindest nicht für alle: Dafür sollen, wie in Baden-Württemberg, "Studierende aus Drittstaaten" zur Kasse gebeten werden. Das lehnt der Wuppertaler AStA ab. Seine Begründung lautet: Die "Zusatzeinnahmen von knapp 500.000€/Semester wären (...) ein Tropfen auf den heißen Stein." Die StudierendenvertreterInnen lehnen die Gebühren ab.

AStA legt Schätzung über Einnahmen aus Studiengebühren für Nicht-EU-AusländerInnen vor

Die Hochschule betrachtet – hypothetisch auf Basis der in Baden-Württemberg beschlossenen Regelungen gerechnet – die AStA-Kalkulation als „vermutlich viel zu hoch angesetzt“ an. Das Wissenschaftsministerium in Baden-Württemberg sieht eine Vielzahl von Ausnahmereglungen vor, wie etwa Sozialverträglichkeit oder im Zuge des wissenschaftlichen Austausches. So sind z.B. BAföG-EmpfängerInnen oder Studierende, „die von Hochschulen kommen, mit denen ein Partnerschaftsabkommen besteht“, befreit. Diese Ausnahmen würden die potenziellen Einnahmen der Hochschule weiter nach unten drücken.

Auf welcher Grundlage basiert die AStA-Schätzung?

Die Anzahl ausländischer Studierender an der Bergischen Universität wird im jährlich erscheinenden Rektoratsbericht veröffentlicht. Dort sind für das Wintersemester 2016/17 rund 1.300 BildungsausländerInnen ausgewiesen, also Studierende, „die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) im Ausland erworben haben.“ Laut AStA seien davon abzüglich „EU-Bürger*innen und Studierenden aus sogenannten Entwicklungsländern noch ca. 370 Studierende zahlungspflichtig“, würden also unter die neuen Gebühren fallen. Bei einer Beitragshöhe von 1.500 Euro – wie in Baden-Württemberg – rechnet der AStA mit Einnahmen von rund einer halben Million Euro pro Semester – „abzüglich Bürokratieaufwand und Stipendienprogrammen“ für ausländische Studierende.

Laut Hochschule mache das baden-württembergische Modell „Einzelfallprüfung (gerade mit Blick auf die soziale Situation hin) erforderlich“. Die Kosten dafür lassen sich „derzeit nicht sagen, zumal auch in Baden-Württemberg noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vorliegen.“

AStA-VertreterInnen tragen das Thema in den Uni-Senat ein

Der AStA fordert die Landesregierung auf, sich „schnellstmöglich sozial nachhaltige Konzepte, die die Weltoffenheit des Standortes Deutschland respektieren,“ zu überlegen.

Zudem hat der AStA die neuen Studiengebühren auch auf der Senatssitzung vom 5. Juli thematisiert. Dessen Mitglieder erachten nach einer Debatte dazu „die Absicht, Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländerinnen und Nicht-EU-Ausländer einzuführen, als kritisch“.

Im von der Hochschulleitung unserer Zeitung zur Verfügung gestellten Protokollauszug heißt es:

  • Da in Ländern wie „USA, Türkei, Ungarn“ die „Wissenschaftsfreiheit zumindest in Teilen eingeschränkt“ werde, würden solche Maßnahmen „ein falsches Signal an die internationale Öffentlichkeit“ geben.
  • Mit Einführung solcher Studiengebühren bestünde die Gefahr, „dass sich der Zustrom ausländischer Studierender an nordrhein-westfälische Hochschulen reduzieren könnte. Dies aber käme einer Standortschwächung gleich.“
  • Zudem werde „der Einnahmeeffekt (…) von ihren Verfechtern überschätzt und die gegenzurechnenden Verwaltungsaufwendungen unterschätzt.“

Da die konkrete Umsetzung der Studiengebühren noch offen sei, wurde Uni-Rektor Lambert T. Koch vom Senat beautragt, die Senatsposition „zu einem noch offenen Zeitpunkt in geeigneter Weise in den Prozess der politischen Willensbildung einzubringen.“ »mw«

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  1. Duvar Resimleri

    Danke für die Mühe, die Sie gemacht haben, um das alles zusammenzutragen. Das ist ein sehr guter Beitrag.

    MfG Duvar

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