Rückmeldefrist: Uni-Leitung schlägt Aufschub um zwei Wochen vor

Für die kommende Sitzung des Senats hat der Kanzler der Universität eine Vorlage zur Änderung der Einschreibungsordnung der Bergischen Universität eingebracht. Diese, die unserer Redaktion vorliegt, sieht vor, dass die Frist zur Rückmeldung für das Wintersemester einmalig um zwei Wochen auf den 30. August verlängert wird.

Über die Vorlage entscheiden die Senatsmitglieder am kommenden Mittwoch, 8. Juli 2020. Zuletzt wurde die Rückmeldefrist auf Beschluss des Senates auf den 15. August 2020 vorgezogen (blickfeld berichtete). Wuppertaler Studierende haben so im Vergleich zu früher einen Monat weniger Zeit, um den Semesterbeitrag – aktuell 310,38 Euro – zu überweisen, was zu zahlreichen Beschwerden von Seiten der Studierenden und des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) führte.

Verschiebung wird mit wirtschaftlichen Problemen auf Seiten der Studierenden begründet

Die Hochschulleitung begründet den Schritt wir folgt:

„Das Rektorat hält es wegen der wirtschaftlichen Probleme, die sich für einen Teil der Studierendenschaft aus der Corona-Krise ergeben haben, für richtig, für das kommende Wintersemester 2020/21, abweichend von der in der Einschreibeordnung beschlossenen Frist, einmalig die Rückmeldefrist auf den 30. August festzusetzen.“

Studentische Senatsvertreter/-innen fordern eine Verlängerung bis zum 30. September 2020

Die vier studentischen Vertreter/-innen im Senat beantragen hingegen eine Verlängerung der Frist bis zum 30. September 2020 (blickfeld berichtete). Dies lehnt die Hochschulleitung ab. Dazu heißt es in der Senatsvorlage:

„Eine weitergehende Verschiebung der Frist wird hingegen nicht befürwortet, da dies eine Verzögerung der Einschreibung neuer Studierender zur Folge hätte.“

NRWs Hochschullandschaft ist in puncto Rückmeldefrist geteilt

In der Senatsvorlage zeigt die Hochschulleitung zudem die Gestaltung der Rückmeldefrist an weiteren Hochschulen in Nordrhein-Westfalen aus. So würden drei Universitäten bereits im Juli ihre Fristen setzen, wobei das frühste Fristende auf den 15. Juli fallen würde. An sieben weiteren Hochschulen müsse der Semesterbeitrag im Laufe des Augusts und an drei Universitäten bis September gezahlt werden. Die späteste Frist falle auf den 21. September.

Mit der Fristverschiebung um zwei Wochen würde die Wuppertaler Universität laut Hochschulleitung „zu dem Drittel der Universitäten mit eher späten Rückmeldefristen gehören.“ »mw«

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