Sommersemester 2022: So geht es an der Bergischen Universität weiter

Im aktuellen Newsletter "Studium und Lehre" geht die Hochschulleitung der Bergischen Universität davon aus, dass im kommenden Sommersemester "Präsenzveranstaltungen als Regelfall festgelegt werden". Entsprechendes sieht auch der Entwurf für eine Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung vor, der blickfeld vorliegt. Zudem fällt die zuletzt für das Wintersemester gültige Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit nun weg.

Für den Lehrbetrieb im Sommersemester 2022 gilt laut Entwurf generell, dass nur in „Ausnahmefällen (…) digitale Lehrformate zulässig“ sind. Dies deckt sich mit der Einschätzung der Hochschule im genannten Newsletter „Studium und Lehre“, in dem von „gesondert zu begründenden Ausnahmefällen“ die Rede ist.

Auch wenn Präsenz die Regel wird, formuliert der Entwurf für eine Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung für Hochschulen die Möglichkeit, „größere Lehrveranstaltungen auch unabhängig von der pandemischen Lage digital durchführen zu können“. Damit soll der Digitalisierungsfortschritt an Hochschulen in den vergangenen zwei Jahren gewürdigt werden. Die betreffenden Veranstaltungen sollen laut Entwurf zum Ende des Sommersemesters evaluiert werden, insbesondere „hinsichtlich des Studienerfolgs und ihrer didaktischen Vor- und Nachteile für die Studierenden“.

Corona-Pandemie: Infektionsgeschehen nimmt laut Hochschulleitung nicht „wie erhofft“ ab

„Gleichzeitig beobachten wir derzeit allerdings auch, dass das Infektionsgeschehen noch nicht so – wie erhofft – abnimmt“, stellt die Hochschulleitung fest und bittet alle Lehrenden und Studierende, „sich auf einen Lehrbetrieb mit denselben Rahmenbedingungen wie zu Beginn des Wintersemesters 2021/2022 vorzubereiten.“ Das bedeutet konkret:

  • Präsenz ist die Regel, grundsätzlich gibt es keine Grenze bei der Teilnahmenden-Zahl oder Belegungsdichte der Sitzplätze.
  • Bei Lehrveranstaltungen ab 60 bis 70 Teilnehmende soll es zumindest zu Beginn des Sommersemesters ein zusätzliches asynchrones digitales Format geben.
  • Je nach Infektionsgeschehen kann im Laufe des Semesters auf digitale Zusatzangebote verzichtet werden.

Für das Sommersemester hat die Hochschule zudem in „bessere und einfach bedienbare Technik“ investiert. So sollen ab dem kommenden Semester in 20 Hörsälen neue Hardware-Rekorder in Betrieb genommen werden, mit denen Hörsaalaufzeichnungen ohne zusätzliche Hard- oder Software, wie beispielsweise ZOOM, möglich sein sollen.

Erhöhung der Regelstudienzeit für das Sommersemester derzeit nicht geplant

In den vergangenen vier Semestern, die unter Corona-Bedingungen stattfanden, wurde die individualisierte Regelstudienzeit für Studierende erhöht, zuletzt im vergangenen Wintersemester (blickfeld berichtete). Diese Regelung wird laut dem Entwurf für eine Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung im Sommersemester nicht erneuert: „Die für das Wintersemester 2021/2022 geltende Regelung zur Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit wird zum Beginn des Sommersemesters 2022 gegenstandslos.“ In der Vergangenheit hatte die Erhöhung der Regelstudienzeit etwa Auswirkungen auf die Länge des BAföG-Bezuges.

Derzeit holt das zuständige Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW Stellungnahmen von verschiedenen Seiten, etwa vom Landes-ASten-Treffen NRW, zum Entwurf der Verordnungen ein. Änderungen sind möglich. Zudem betont ein Ministeriumsvertreter, dass aufgrund der Öffnungsschritte digitale Formate zurückgefahren werden, „aber jederzeit durch Verordnung einer sich verändernden Infektionslage angepasst werden können.“ »mw«

Anzeige:

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert